Ich weiß nicht, in welches Brett ich das einstellen soll…
Immer wieder haben wir Bewerbungen von Altenpflegerinnen mit zweijähriger Ausblidung. Frage:
- wann und wo wurde diese Ausbildung so duchgeführt? (Bundesland)
- sind diese Altenpflegerinnen staatlich examiniert und damit den 3jährig examinierten gleichzusetzen? (nach SGB V)
- wo finde ich genauere Angaben dazu (zur Argumentation mit den Kostenträgern).
Danke Euch!
Hallo Helma,
du bist leitende Kraft (wenn du mit der Einstellung von Pflegekräften beschäftigt bist und Argumente für die Kostenträger sammelst)? Wenn das so ist, dann ist es eigentlich ein Klopper, dass du das nicht weißt bzw. so gar keinen Anhaltspunkt hast, wo du suchen musst… (sorry) Selbst als Krankenschwester wundert mich die Frage, kann aber auch sein, dass sich da ein Tippfehler eingeschlichen hat?
Die (Alten-)pflege ist nicht im SGB V (Krankenversicherung) sondern im SGB XI (Pflegeversicherung) geregelt.
Die Ausbildung ist im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege geregelt,
http://bundesrecht.juris.de/altpflg/BJNR151310000.html
das 2003 in Kraft getreten ist und damit einen bundeseinheitlichen Rahmen für die vorher in Länderhoheit geregelt Ausbildung gesetzt hat. (Und genau das sollte man inzwischen eigentlich mitbekommen haben… wir schreiben 2010)
Die Ausbildung zur examinierten dauert 3 Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf 2 verkürzt werden und ist dann mit der 3-jährigen gleichzusetzen.
LG Petra
Hallo Petra,
Du hast ganz offenschtlich meine Frage von A - Z falsch verstanden… Das macht auch nix, sowas passiert ja mal… hab ja auch nicht bis Adam und Eva ausgeholt.
Danke für die ausgesprochen freundliche Antwort und noch einen bezaubernden Tag!
Hallo,
wärst du so nett und formulierst die Frage etwas genauer?
Wer bekommt diese Bewerbungen? Was ist in der Bewerbung beigefügt? evlt. noch gewisse Urkunden oder Zeugnisse?
Gruß
Hallo Lucia,
also: wir sind ein ambulanter Pflegedienst und suchen eine Leitung. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob zweijährig examinierte Altenpflegerinnen nach SBG V auch eingesetzt werden können.
Urkunden habe ich davon noch nicht gesehen, da diee Anfragen in zwei Fällen telefonisch erfolgten.
Mittlerweile weiß ich jedoch, daß die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegerin“ lautet, damit hat sich die Frage eigentlich erübrigt - denn wenn die Kasen das nicht akzeptieren, ist das ein Fall für die Rechtsabteilung.
Gruß, Helma
Hallo Helma,
also: wir sind ein ambulanter Pflegedienst und suchen eine
Leitung. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob zweijährig
examinierte Altenpflegerinnen nach SBG V auch eingesetzt
werden können.
Auch auf die Gefahr hin, dass du das nicht hören willst. Als Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes sollte man wissen, wo das steht. Jetzt, wo die Frage anders formuliert ist (von Leitung war bisher nicht die Rede! Das macht einen deutlichen Unterschied), verstehe ich die eingangs gestellten Fragen umso weniger, weil sie doch mit der Problematik nichts oder nur wenig zu tun haben. Es ist doch völlig wurscht, wo der Abschluss herkommt. Bzw. wäre es dann allenfalls relevant, wenn man wüsste, wann er gemacht wurde.
Im übrigen würde ich mich erst dann mit den Kostenträgern auseinander setzen - falls überhaupt notwendig - wenn ich genau weiß, worum es geht. Und nicht aufgrund einer telefonischen Auskunft eines Bewerbers.
LG Petra
ok, ich breche das hier an dieser Stelle ab.
Ich scheine nicht in der Lage zu sein, die Frage so zu formulieren, daß Du Dich nicht genötigt siehst, über mich oder meine Kompetenz zu urteilen.
Schade. Ich dachte, das wäre hier eine brauchbare community.
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