Frage zur Angabe bei Alg 2

Das wird wohl so in Ordnung sein, aber sicher bin ich mir nicht

Hallo, Jordon! Pflegegeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden, da es nicht für den Lebensunterhalt eingsetzt werden soll, sondern für die Pflege selbst und den entsprechenden Mehrbedarf eines Pflegebedürftigen. Gruß, Klaus