Frage zur Angabe bei Alg 2

Hallo, wenn man mit einer Person in einen Haushalt wohnst, der Pflegegeld bekommt, muß derjenige der Alg 2 Bezieht das bei der ARGE angeben?

Die ARGE geht anscheindet von einer HG aus, das passt aber irgendwoe nich zusammen, da der volle Regelsatz bezahlt wird und die Hälfte der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ich wurde im Mietvertrag nachgetragen. Die ARGE hat mich bei Antragstellung aber gar nicht nach dem Einkünften meiner Oma gefragt.

Gruß

jordon

Hallo ,

es kommt drauf an ob die Oma mit auf deinem Bescheid steht (in der Bedarfsgemeinschaft ist) oder nicht.
Ist sie es nicht, wovon ich ausgehe, geht es der Arge nichts an was deine Oma für Einkünfte hat.
Sollte sie mit drin stehen, würde ich sie rausnehmen lassen… da sie ja sowieso kein Geld von der Arge bekommt.

Sieh nur zu, das wenn die Arge mal kommt und das überprüft, du dein eigenen Platz im Kühlschrank hast… und einiges mehr. Man muss sehen das du da wiklich wohnst. Und wenn die Frage kommt… kaufen Sie auch für Ihre Oma ein… oder etwas ähnliches…
Jeder sorgt für sich selber… jeder hat sein eigenes Geld und ist für sich selber verantwortlich.
Viel Glück

Hallo,

also so weit ich weiß, ist ein Haushalt, egal wer da wohnt und wie viele, eine Bedarfgemeinschaft.
Demnach denke ich, dass Du auch das Pflegegeld, also sprich alle „Einnahmen, bzw. alles Einkommen“ der Bedarfsgemeinschaft angeben musst.
Ob das Pflegegeld angerechnet wird, das weiß ich nicht, aber wie ich Vater Staat kenne, wirds angerechnet.
Denn z.B. Unterhalt für ein Kind, wird genauso angerechnet, was ja auch nicht ganz o.k. ist.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruss Karin

Hallo Joren,
ich kann dich beruhigen. Das was die Arge gemacht hat ist völlig ok. Sie betrachten dich und deine Oma als Haushaltsgemeinschaft (HG). Da deine Oma dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet ist wird ihr einkommen nicht angerechnet, jedoch muss sie die hälfte der Unterkunftskosten tragen, genau wie du.
Gruß Marty

eigentlich schon aber wenn sie net gemacht haben tja sollte ich sagen füsse stillhalten oder nochmaql beid er arge nachfragen

Hallo jordon,

da bin ich leider überfordert. M.E. zählt Pflegegeld nicht zu den Einkunftsarten. Da bin ich mir aber nicht sicher. Das Pflegegeld reicht doch i.d.R. nicht, um die externen Pflegedienste zu bezahlen.

Was ist eine HG? Ich kenne in diesem Zusammenhang nur BG.

Zu klären ist, ob nicht ggf. doch zwei vollkommen unabhängige Haushalte existieren. Dann hat sich das mit der ARGE erledigt.

Hoffe, es hat ein wenig geholfen. Viel Erfolg.

"Die Haushalts gemeinschaft

Wenn Verwandte oder Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung leben, und gemeinsam aus einem Topf wirtschaften, ohne dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann leben sie in einer Haushaltsgemeinschaft.

Wenn der eine an den anderen einen Mietanteil zahlt, jeder sein eigenes Einkommen und sein eigenes Fach im Kühlschrank hat, kann es auch sein, dass eine bloße Wohngemeinschaft vorliegt, und da muss nie einer für den anderen eintreten. Falls aber eine gemeinsame Kasse besteht, gelten die folgenden Ausführungen:

Wenn also in einer Familie der Sohn seinen fünfundzwanzigsten Geburtstag feiert, dann bilden nur noch die Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Der Sohn scheidet aus der Bedarfsgemeinschaft aus und bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. (vergleiche hierzu GENAUER: Die Bedarfsgemeinschaft)

Wenn der Sohn weiterhin bei den Eltern wohnt, bilden sie jedoch alle gemeinsam eine Haushaltsgemeinschaft.

Für die Unterkunftskosten bedeutet das, dass diese nur noch anteilig für die Bedarfsgemeinschaft bezahlt werden. Die Eltern bekommen also nur noch zwei Drittel der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Außerdem wird automatisch vermutet, dass der Reiche in einer Haushaltsgemeinschaft dem Armen Geld gibt. (§9 V SGB II) Eine Vermutung kann man immer entkräften, indem man den Nachweis erbringt, dass sie nicht stimmt. Das kann man zum Beispiel durch eine eidesstattliche Erklärung versuchen. (Die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist übrigens strafbar.)

Wer in Haushaltsgemeinschaft mit einem Alg2-Empfänger lebt, dessen Einkommen und Vermögen werden genau nach derselben Methode betrachtet, wie bei dem Arbeitslosengeld-2-Empfänger selbst. Nur beim Einkommen sind die Freibeträge höher.

Beim Vermögen dagegen ist das nicht der Fall. (§ 4 II Alg II-V) Es wird genau so berechnet wie beim Arbeitslosengeld-2-Empfänger selbst, und es gelten die gleichen Freibeträge.

Vom Einkommen des Reichen in der Haushaltsgemeinschaft darf man genau die gleichen Absetzbeträge abziehen, wie beim Arbeitslosengeld-2-Empfänger selbst.
Von dem, was dann noch übrig bleibt, darf man erhöhte Freibeträge abziehen: (§ 1 II Alg II-V)

* das Doppelte des Regelsatzes
* die anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
* von dem, was dann noch übrig bleibt, die Hälfte."
http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/haushaltsge…

Gruß

Tut mir leid, aber da habe ich keine Ahnung. Vom Logischen würde ich sagen, die Verwandtschaft zur Oma ist so weit entfernt, als daß da etwas angerechnet werden könnte. Mit anderen Worten: wurscht

LG

Martin

Hallo jordon,

das Pflegegeld deiner Oma darf nicht als Einkommen angerechnet werden, Pflegegeld ist bestimmt für pflegebedingte Mehraufwendungen und ist somit zweckgebunden.

Hallo,

Pflegegeld darf nicht auf HartzIV als Einkommen angerechnet werden, da es sich um zweckbestimmte Gelder handelt. Diese dienen dazu, die Ausgaben, die für eine zu pflegende Person benötigt werden (z.B. Kosten für Haushaltshilfe etc.)

***

Hallo,

Grundsätzlich sind im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach §60 Abs1 Satz 2 SGB II alle Einnahmen und Veränderungen in den Vermögensverhältnissen UNAUFGEFORDERT (!) anzugeben. Zumindest für alle Personen die zur Bedarfsgemeinschat gehören.
(In der Regel sind das Eltern oder Kinder des ALG II beziehenden erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Antragstellers) Denn jeder cent, den die Krankenkasse zahlt muss ja die Allgemeinheit, also der Steuerzahler nicht aufbringen!
Die Arge muss nicht extra fragen. Du hast unterschriben, dass Du alles angeben wirst ! (Auch Minijobs, Untermieten, einmalige Zuwendungen, und größere Summen aus Ebay-Verkäufen etc… )

Gruß,
Gwenhyfar

Mit deiner Oma bildest du ja keine Bedarfsgemeinschaft.
Du bekommst deinen Regelsatz und die halbe anteilige Warmmiete.

Hallo Jordon,

wenn sie dich nicht nach den einkünften deiner oma gefragt hat, solltest du das pflegegeld deiner Oma nicht erwähnen.

Hallo jordon,

Rentner erhalten Leistungen nach SGB XII
( Grundsicherung im Alter ) und Erwerbsfähige erhalten Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ), somit brauchen die Rentner Ihre Einkünfte auch nicht im Hartz IV - Antrag angegeben.

Gruß

Claus

Hallo, Jordon, bitte um Geduld bis zum Wochenende. Muss mich bei der Fragestellung auch erst mal „schlau“ machen. Melde mich, Gruß, Klaus

Hi Jordon, angeben musst du JEDE Veränderung,wenn du ALG bekommst. Kann dir leider nur nicht sagen, welche Auswirkungen das hat. Evtl. mal im Internet unter ALG2 nachforschen, obs da eine Info gibt. Good luck Elke

Hallo Jordon,

ich bin in der gleichen Situation, da ich mit meiner pflegebedürftigen Mutter zusammenwohne. Wir bilden eine Haushaltsgemeinschaft, da wir beide volljährig und über 25 jahre sind. HG wird wie Wohngemeinschaft bei der Arge berechnet. Miete und Nebenkosten werden geteilt, aber der volle Regelsatz bezahlt. Du musst auf der Anlage HG nur unterschreiben, dass du keine Unterstützung von deiner oma erhältst.
Das Pflegegeld der pflegekasse geht auf das Konto deiner Oma und wird bei Hartz IV nicht angerechnet, da es zweckgebunden ist, wenn sie es an dich für die Pflege weitergibt.
Hoffe, ich konnte dir helfen
Christa

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Das weiß ich jetzt wie ich mich verhalten soll.

Gruß

jordon

Hallo Jordon,

du lebst mit einer pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeninschaft. Habe ich das richtig verstanden?
Das Pflegegeld deiner Oma ist eine Sozialleistung und wird daher nicht als Einkommen gewertet. Deinen Antrag auf AlG II hast du nur für dich selbst gestellt und bewilligt bekommen? Und du hast sicher den Mietvertrag mit deinem Nachtrag vorgelegt. Für das Amt war daher eine hG mit deiner Oma ersichtlich. Dann ist doch alles ok. Du bekommst den vollen Regelsatz und anteilig die Kosten der Unterkunft.

Gruß Caro

Hallo,
danke für deine Antwort.
Der Antrag läuft auf mich, und ich stehe als einzigste Person in den Bescheiden.