Frage zur Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung

Guten Tag,

ich habe zwei Fragen zur Anwendbarkeit des §25a UStG beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugteilen. Hierbei ist der Verkäufer Privatmann, der keine MwSt ausweisen kann und der Käufer Unternehmer, der der Regelbesteuerung mit 19 % unterliegt.

  • Ankauf eines (beschädigten) Pkw, dessen Einzelteilen an mehrere Kunden verkauft werden. Eine konkrete Bestimmung des Einkaufspreises für jeden Artikel ist nicht möglich. Somit volle Besteuerung beim Verkauf?

  • Ankauf eines oder mehrerer Ersatzteile, für die jeweils ein gesondert zugeordneter Preis vereinbart und ausgewiesen wird. Greift hier § 25a UStG?

Von meinem Rechtsgefühl her müsste es so sein wie oben beschrieben.

Servus,

mit welchen Quellen arbeitest Du denn im Steuerrecht?

Wenn Du den einschlägigen Abschnitt 25a.1 Abs. 4 s. 4-5 UStAE gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass das überhaupt nicht knifflig ist - da steht nämlich ganz präzise für diesen konkreten Fall, wann Differenzbesteuerung angewendet werden kann und wann nicht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo. Ja, das ist etwas Knifflig. Da würde ich gleich bei der Quelle fragen - sprich: einfach Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen. So kann nichts daneben gehen. Alles Gute - Gruß Pirkko

Okay, danke, habe ich jetzt gelesen. Ist also so wie vermutet.

Servus,

wenn jetzt Expertin Helena Maier das auch noch liest, sind alle glücklich.

Schöne Grüße

MM