Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zur Anwendbarkeit des §25a UStG beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugteilen. Hierbei ist der Verkäufer Privatmann, der keine MwSt ausweisen kann und der Käufer Unternehmer, der der Regelbesteuerung mit 19 % unterliegt.
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Ankauf eines (beschädigten) Pkw, dessen Einzelteilen an mehrere Kunden verkauft werden. Eine konkrete Bestimmung des Einkaufspreises für jeden Artikel ist nicht möglich. Somit volle Besteuerung beim Verkauf?
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Ankauf eines oder mehrerer Ersatzteile, für die jeweils ein gesondert zugeordneter Preis vereinbart und ausgewiesen wird. Greift hier § 25a UStG?
Von meinem Rechtsgefühl her müsste es so sein wie oben beschrieben.