ich habe eine Frage bezügl. dem Arbeitsrecht für einen amerikanischen
Staatsbürger der keine Arbeitserlaubnis besitzt, aber eine
befristete Aufenthaltsgenehmigung hat und einen festen Wohnsitz in
Deutschland.
Angenommen er wird von Jemanden als Englisch-Lehrer eingestellt (auf 400EURO Basis) und dieser Jemand hatte sich eben selbständig gemacht.
Wie muss der potientielle „Arbeitsgeber“ bei den Behörden vorgehen oder was muss beantragt werden?
Gibt es ÜBERHAUPT eine Aussicht, dass man ihn einstellen darf
oder er eine Arbeitserlaubnis erhalten wird? Er beherrscht die
deutsche Sprache und er ist seit ca. 13 Jahren in Deutschland.
Herzlichen Dank für jede Antwort!
Mit den besten Wünschen
Nina
Hallo Nina,
wenn kein wirklicher Experte antwortet, dann schreibe ich Dir aus meiner eigenen Erinnerung.
Ich war mal sozusagen Chef einiger ausländischer Lehrer, die als Selbständige mit Werkvertrag arbeiteten; in den Sommerferien arbeiteten die nicht und wurden auch nicht bezahlt.
Einmal hat einer die in den Sommerferien fällig gewesene Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis um zwei Wochen versäumt. Zwei Wochen, in denen er ohnehin nicht gearbeitet hat!
Das hat das Auslandsamt nach einigen Wochen bemerkt und ist mächtig böse geworden. Der säumige Lehrer, der längst wieder im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis war, sollte ca. einen Monatsverdienst Strafe zahlen, und wir Auftraggeber fünf Monatshonorare. Da die ganze Geschichte einem gemeinnützigen Zweck diente und z.B. von den Stadtbehörden stets mit Wohlwollen behandelt worden war, ist es uns mit viel Mühe gelungen, diese drakonischen Sanktionen in Richtung auf eine gebührenpflichtige Verwarnung abzumildern.
Das ist jetzt wohl an die fünf Jahre her, und die einschlägigen Bestimmungen werden wohl seither eher strenger geworden sein.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
an wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen dank für deine Antwort. Es ist natürlich interessant für mich, dass du in dieser Branche tätig warst.
Diese überaus pingeligen Fristen bzgl. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung sind mir bekannt und ich habe mächtig Respekt davor!Da kann schon ein Tag drüber einem viel Ärger einbringen.
Darf ich mich ab und zu an dich wenden, falls ich weitere Fragen habe?
lg
Nina
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