Frage zur Arbeitsunfähigkeit

Hallo zusammen,

wollte bei euch mal nachfragen wie das eigentlich rechtlich ist. Ich bin gerade in einer Reha-Klinik und werde nächste Woche entlassen. Diese Rehaeinrichtung beurteilt natürlich auch die Leistungsfähigkeit des Patienten. Jetzt stellt sich die Frage ob diese Leistungsfähigkeit bei mir am allgemeinen Arbeitsmarkt oder an den Anforderungen der letzten Position bemessen wird.
Hintergrund: Ich bin von meinem Chef in Krankheit gekündigt wurden. Die Kündigung erlangte aber erst Wirksamkeit als ich bereits in der Krankengeldzahlung der Krankenkasse war.

Bin dankbar für Antworten, wenn möglich auch mit Verweis auf entsprechende Gesetzestexte oder Urteile.

Gruß
Stage

hi stage,

was ist denn jetzt genau deine frage?

gruß b.

Hallo Bianca,

ganz einfach… Ob die Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit anhand des allgemeinen Arbeitsmarktes oder anhand des zuletzt ausgeübten Berufes erfolgt.
Das macht bei mir nämlich schon einen Unterschied.

Gruß
Stage

Hi

Bin mir nicht ganz sicher ob das deine Frage beantwortet.
Du hast ja vermutlich irgendeine Lehre oder Studium also auch
einen Beruf. Wenn du aufgrund deiner Krankheit nicht deinen Beruf ausüben kannst bist du arbeitsunfähig unabhänig davon ob du mit dieser „Krankheit“ einen anderen Job machen kannst. Ein Bäcker mit plötzlich aufgetretener Mehlallergie kann seinem Beruf nicht nachgehen und ist arbeitsunfähig obwohl er ja als Kurierfahrer arbeiten könnte. Wenn das Leiden nicht nur vorübergehend ist, wird man über Umschulungen oder Weiterbildungen versuchen dich wieder „arbeitsfähig“ zu machen.

Hoffe das hilft dir was.

Gruß andi

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Bitte lesen…
Hallo,

schön und gut - aber wie beschrieben wurde mir der Arbeitsplatz ja gekündigt. Ich bin Quereinsteiger und habe keine Ausbildung und kein Studium - daher meine Frage woran bemisst sich nun die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung? Am allgemeinen Arbeitsmarkt oder am letzten ausgeübten Beruf (Softwareentwickler).

Gruß
Stage

PS: Kann mir mal bitte jemand erzählen warum niemand auch in anderen Foren meine Fragen beantwortet, was mache ich falsch, dass meine eigentliche Frage nie auf Anhieb verstanden wird???

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Auch nochmal Hallo
Die Arbeitsfähigkeit bemisst sich am letzten ausgeübten Beruf. Wenn du längerfirstig nicht mehr ausüben kannst wird man über eine umschulung oder weiterbildung nachdenken müssen.

Übrigens, warum sagst du nicht einfach, Bin in Krankheit gekündigt worden, hab als Softwareentwickler gearbeitet ( ohne Ausbildung bin Quereinsteiger ). Wird zur beurteilunge meiner Arbeitsfähigkeit mein letzter Beruf zugrundegelegt oder gilt nur ob ich überhaut arbeiten kann als was auch immer. Dann hättns ich und andere auch verstanden :o).

Gruss Andi

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Hallo…

kannst Du mir vielleicht bitte auch noch Infos zu entsprechenden Paragraphen liefern damit ich eine Argumentationsgrundlage habe?

Gruß
Stage

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Hallo Stage

Eine kleine Nachfrage:
Wem gegenüber „beurteilt“ diese Rehaklinik eigentlich Deine Arbeitsfähigkeit? Was passiert mit dieser ominösen „Beurteilung“? Bisher kann ich noch nicht wirklich verstehen, warum sie eine solche Bedeutung für Dich hat.

Gruß,
LeoLo

Begriffserläuterung
Hi!

Ohne hier mit §§ durch die Gegend zu werfen…

1.Arbeitsunfähig = Bezug auf Deine letzte Tätigkeit = meist kurzfristig

2.Berufsunfähig = Bezug auf Dein erlerntes Berufsbild (auch die Ausübung über einen gewissen Zeitraum ohne Ausbildung gilt als „erlernt“) = meist über einen längeren Zeitraum

3.Erwerbsunfähig = Gar nicht mehr in der Lage, überhaupt etwas zu machen = meist sehr langfristig

Ansonsten solltest Du evtl. aus den SGB V und SGB III etwas rausfiltern können.

ABER: Deine Krankenkase weiß, was Du zuletzt gemacht hast (zumindest so in etwa), da sie von Deinem Arbeitgeber einen Tätigkeitsschlüssel übermittelt bekommt…

Wobei ich allerdings Dein Problem immer noch nicht so ganz filtern kann! Natürlich kann man eine Arbeitsfähigkeit nicht am „allgemeinen Arbeitsmarkt“ (was heißt das überhaupt?) festmachen! Ein Maurer wird nicht mit nur einem Bein arbeiten können - ein Büromensch schon…

LG
Guido

Hallo…

Die Beurteilung findet gegenüber der BfA statt - da ich von denen eine Umschulung haben möchte ist das was im Bericht steht schon relevant für mich. Habe aber gerade heute mit meinem Therapeuten gesprochen wordurch sich ergbit, dass ich als arbeitsunfähig entlassen werde. Damit hat sich die Frage hier ohnehin erledigt.

Gruß
Stage

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