Frage zur Arbeitszeit

Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:

Herr A arbeitet als Leiharbeiter bei verschiedenen Kunden, in verschiedenen Städten der Umgebung auf div. Baustellen.
Die Firma von Herrn A verlangt das er Freitags, nach der regulären Arbeit die Stundenzettel der Woche ins Büro bringt.
Je nach Einsatzort kann dieser von A gemachte Umweg schon bis zu 2 Stunden in Anspruch nehmen.

Hat Herr A die Möglichkeit die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu deklarieren?

Am Bau ist Leiharbeit generell verboten. Verleiher wie Entleiher machen sich strafbar. www.igbau-weser-ems.de/2011/04/leiharbeit-am-bau/ ist hilfreich.

Gruß

Am Bau ist Leiharbeit generell verboten. Verleiher wie
Entleiher machen sich strafbar.

Das ist so pauschal natürlich nicht richtig und davon auszugehen, dass die Kriterien, die ein Verbot begründen in diesem Fall vorliegen, nur weil irgendwie von „Baustelle“ dir Rede ist, halte ich auch für fragwürdig.

http://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/category/…

Die Firma von Herrn A verlangt das er Freitags, nach der
regulären Arbeit die Stundenzettel der Woche ins Büro bringt.
Je nach Einsatzort kann dieser von A gemachte Umweg schon bis
zu 2 Stunden in Anspruch nehmen.

Existiert in der Firma kein Faxgerät?