Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:
Herr A arbeitet als Leiharbeiter bei verschiedenen Kunden, in verschiedenen Städten der Umgebung auf div. Baustellen.
Die Firma von Herrn A verlangt das er Freitags, nach der regulären Arbeit die Stundenzettel der Woche ins Büro bringt.
Je nach Einsatzort kann dieser von A gemachte Umweg schon bis zu 2 Stunden in Anspruch nehmen.
Hat Herr A die Möglichkeit die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu deklarieren?