Frage zur Aufenthaltserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe hier für eine bekannte von mir die aktuell folgendes Problem hat:

Im Februar 2009 Heiratete Sie in ihrer Heimat Gambia einen Engländer der eine Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat.

Im September des selben Jahres holte er Sie dann im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland, wo sie dann auch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhielt. Was so gut begann änderte sich allerdings schnell bereits nach 2 Monaten. Er trank viel und wenn er dann betrunken war fing er an Sie zu beleidigen, kommandierte Sie rum und schlug Sie auch.

Selbst als Sie nach einer Operation frisch aus dem Krankenhaus zurück kam schlug er Sie.

Als es ganz schlimm war ging Sie auf Rat der Polizei zu freunden um Schutz zu haben.

Im letzten Quartal des Jahres 2010 Ging er alleine nach Gambia um nach dem Grundstück zu schauen das er sich dort gekauft hatte, er kam Im Januar 2011 zurück. In dieser Zeit (4 Monate) konnte Sie durch Jobs die Sie selbst gefunden hatte, obwohl er Ihr sagte das Sie auf Grund fehlender Bildung keine Arbeit in Deutschland bekommen kann. ca. 2600 Euro ansparen.

Im Februar 2011 ging er wieder nach Gambia um dort zu bleiben, sie musste das Flugticket bezahlen da er ja kein Geld hatte, des weiteren wollte er das sie ihm 1000 Euro schickt damit er auf dem Grundstück ein Haus bauen kann was sie auch gutgläubig tat. Abermals fragte er nach weiteren 400 Euro da die 1000 Euro nicht genug für das Bauvorhaben waren. Die waren dann auch nicht genug und er fragte nach weiteren 300 Euro. Es stellte Sich aber heraus das er nie etwas gebaut hat wie Sie von bekannten aus Gambia erfahren hat. Hinzuzufügen ist das er für immer in Gambia bleiben möchte und Sie ihn besuchen kann wenn Sie das Geld dazu hat.

Da Sie, nachdem sie erfuhr das er das Geld nicht zum bauen verwendet hat wollte Sie keine Weiteren Überweisungen an Ihn tätigen. Daruf hin fing er an sie zu erpressen indem er verlangte das Sie ihm regelmäßig jeden Monat Geld schickt (150 €) sonst würde er sich von Ihr scheiden lassen und das Ausländeramt würden Sie dann ausweisen.

Da sie Angst hat schickt Sie ihm seither Jeden Monat das Geld. Sie selber hat einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma und Zahlt von Ihrem Geld die Miete mit Nebenkosten ihrer kleinen Wohnung und sonstige anfallenden Rechnungen Sie schickt Ihm Geld und auch Ihrer Tochter aus erster Ehe in Afrika um Ihr eine Schulbildung zu finanzieren.

Er ist immer noch hier in Deutschland gemeldet und Sie sind noch nicht geschieden.

Nun will er zurückkommen wovor Sie große Angst hat, bedenkt man sein Verhalten in der Vergangenheit ist das verständlich.

Ebenso hat Sie aber auch Angst das, das wenn Sie nun Irgendwelche Schritte gegen Ihn unternimmt ausgewiesen wird.

Da es aus meiner Sicht wichtig ist das Sie erstmals von Ihm los kommt stellen Sich folgende Fragen.

1.) Da Sie nur von Ihm los kommt wenn Sie sich scheiden lässt, hat das sicher Auswirkungen auf Ihren Aufenthalt, welche wären das?

2.) Können in Fall der vorliegenden “Erpressung” und auch die Sache mit den Schlägen hier etwas auswirken damit Sie nicht gleich ihren Aufenthalt aufgeben muss und somit noch eine Chance hat evtl. In Deutschland Sesshaft zu werden?

3.) Da er auch Schulden bei mehreren Gläubigern hat die schon mit Pfändung und ähnlichem drohen hat Sie dann überhaupt eine Chance ihr Geld wieder zu sehen? (Überweisungsformulare der Transfergesellschaften alle vorhanden, als Empfänger ist er genannt)

Da ich meiner bekannten gerne Helfen würde und Sie auch ermutigen würde rechtliche schritte gegen ihn einzuleiten wäre ich für eine Antwort Sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Anfrager/in,

also ich muss sagen, bei dieser Geschichte bleibt mir wirklich fast die Luft weg.
Es ist für mich unvorstellbar, wie man so mit einem Menschen umgehen kann.

Ich denke, das Wichtigste ist, dass ihre Bekannte dieses Subjekt so schnell wie möglich los wird.
Denke auch, dass in so einem Fall, auch eine Härtefallscheidung möglich wäre.
Wie sich das auf den Aufenthaltsstatus auswirkt, kann ich nicht genau sagen, dazu sind wirklich Detailkenntnisse nötig.

Normalerweise ist es so, dass ihre Bekannte nach 3 Jahren ein eigenes Aufenthaltsrecht hat, unabhängig vom Ehepartner. Wie das allerdings ist, wenn auch der Ehemann kein deutscher Staatsbürger ist.

Wie sie schreiben, ist sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, das ist schon ein wichtiger Schritt.

Ich würde ganz dringend empfehlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, der Sachverhalt ist zu komplex.
Dieser Anwalt, kann auch eine sog. Bannmeile beantragen, dass sich der gewalttätige Ehemann sich nicht mehr nähern darf. Es gibt auch viele Beratungsstellen für Migranten, die für kleines Geld eine Erstberatung durchführen. Hier in München gibt es z.B. „Die Karawane“, die sich für Rechte von Ausländer einsetzen. Gibt es in mehreren Städten in Deutschland.

Leider kann ich nicht mehr helfen, aber kann ihnen nur raten, gut auf Ihre Bekannte aufzupassen, denn sie denke ich, ist wirklich in Gefahr, wenn dieser Schläger zurückkommt.

Alles Gute für Sie und Ihre Bekannte

Leo

Hallo,

Also Zuerst wäre es wichtig zu wissen welchen Aufenthaltsstatus Ihre Bekannte heute genießt. es sind bereits drei Jahre nach nach der Heirat vergangen.
Hat sie bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, oder läuft Ihre aktuelle bald ab?
Auch eine Scheidung dauert etwas (da ihr Mann ja damit droht), es ist dafür ein Trennungsjahr erforderlich.
Leider bezüglich des Geldes , was sie ihm schickte habe ich keine guten Nachrichten. Das wird sie nämlich nicht bekommen, da sie verheiratet sind , gibt es unter Ehepartern keine „Schulden“ und der , der von den beiden einer Arbeit nachkommt , bzw.ein Verdienst hat , ist sogar unterhaltspflichtig.
Bezüglich der seelischen Grausamkeiten , die er ihr zufügt würde ich auf jeden Fall Hilfe suchen.Die ist nämlich nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig. Auch das Geld , was sie verdient und ihr kaum reicht sollte sie nicht mehr ihren Mann schicken. Rechtlichen Rat kann sie bezüglich der familiären Situation mit einem Beratungshilfeschein vom Gericht bei einem Anwalt ihrer Wahl einholen. Wenn es um ihren Aufenthaltsstatus geht müsste ich wissen , was sie jetzt besitzt, aber sehr wichtig ist , dass sie für sich selbst sorgen kann ,bzw. nicht von der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld lebt. Man lässt nicht gerne Ausländer hier wenn der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Sie sollte immer Straffrei bleiben und über ein für sich ausreichenden Wohnraum verfügen.
Noch was wichtiges zu der Situation mit ihrem Mann, sollte er gewalttätig werden oder sollten die Bedrohungen zunehmen, bitte ein Frauenhaus aufsuchen! Die bieten auch Beratung aus verschiedenen Bereichen an.

Danke für die Antwort Leo,

wir sind gereade auf der Suche nach einem Anwalt denke das ist wirklich der beste schritt.

Wegen Ihrer Erlaubnis hoffe ich nur das beste.

Grüße

Hallo LLLL,

Sie hat aktuell eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nächsten Monatr fährt Sie nach Paris um einen neuen Pass zu machen mit dem muß Sie dann zum Ausländeramt um Ihre erlaubnis zu verlängern.

Im Februar 2009 Heiratete Sie in ihrer Heimat Gambia
Engländer der eine Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Deutschland hat.
Im September Familienzusammenführung Deutschland
befristete Aufenthaltsgenehmigung
beleidigen, schlug Sie

letzten Quartal 2010 Ging er alleine nach Gambia
um Grundstück zu schauen das er dort gekauft
er kam Im Januar 2011 zurück
konnte Sie durch Jobs die Sie selbst gefunden
Deutschland ca. 2600 Euro ansparen.

Im Februar 2011 ging er wieder nach Gambia
sie das Flugticket bezahlen
sie ihm 1000 Euro schickt damit er
auf dem Grundstück ein Haus bauen
fragte er nach weiteren 400 Euro
fragte nach weiteren 300 Euro
er nie etwas gebaut
wollte Sie keine Weiteren Überweisungen an Ihn
verlangte das Sie regelmäßig jeden Monat Geld schickt
schickt Sie ihm seither Jeden Monat Geld
Sie selber hat einen Job und Zahlt
von Ihrem Geld die Miete mit Nebenkosten ihrer kleinen Wohnung und sonstige anfallenden Rechnungen

Er ist immer noch hier in Deutschland gemeldet
Nun will er zurückkommen

1.) Da Sie nur von Ihm los kommt wenn Sie sich scheiden lässt

NEIN-SOLANGE SIE NICHT GESCHIEDEN IST; VERLIERT SIE DEN AUFENTHALTSTITEL NICHT

hat das Auswirkungen auf Ihren Aufenthalt?

SIE KANN ANSCHEINEND IHREN LEBENSUNTERHALT SELBST BESTREITEN-DA DÜRFTE SIE KEINE PROBLEME HABEN;NACH EINER SCHEIDUNG EINEN NORMALEN UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSTITEL ZU BEKOMMEN

2.) in Fall der vorliegenden “Erpressung” und auch die
Sache mit den Schlägen hier etwas auswirken damit Sie

SOWAS MUSS IMMER BEWIESEN WERDEN-VIELE TRIXEN UND BEHAUPTEN(ZU)VIELES

Chance hat evtl. In Deutschland Sesshaft zu werden?

WIE GESAGT; WENN SIE ARBEIT HAT UND IHRE KOSTEN SELBST BESTREITEN KANN DÜRFTE DAS KEIN PROBLEM SEIN

3.) Da er auch Schulden bei mehreren Gläubigern hat
mit Pfändung und ähnlichem drohen hat Sie dann
Chance ihr Geld wieder zu sehen?

NEIN-MEIST IST ES SO DASS DER MANN GELD ÜBERWEIST-SO GILT IMMER-GESCHENKT IST GESCHENKT-BEI EHELEUTEN SOWIESO

GEHÖRT DAS GRUNDSTÜCK WIRKLICH IHM? MEIST GEHÖRT ES DER FAMILIE DER FRAU-DANN HAT ER „SEIN“ GELD SOWIESO IN DEN SAND GESETZT

Ist eine reise nach Paris notwendig um den Pass zu beantragen? Schließlich lebt sie in Deutschland und es gibt sicherlich auch hier eine Botschaft.
Sobald sie den Pass hat , sollte sie schnellstmöglich zu der Ausländerbehörde wegen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Diesmal erhält sie sicherlich eine unbefristete und sollte ihr Mann sich dann von ihr scheiden lassen wollen(was sogar ihr Glück wäre) , hat das keine Bedeutung mehr. Aber da sie tatsächlich noch nicht lange hier ist, sollte sie sich lieber vor einem möglichem Scheidungsantrag schnell um eine neue Aufenthaltserlaubnis bemühen.
viel Erfolg

zu 1: sie muss Deutschland wieder verlassen
zu 2: sie soll/muß auf jeden Fall Anzeige gegen ihn erstatten
zu 3: das ist eine schuldrechtliche Frage, keine ausländerrechtliche

alwosa

Hallo,
also da hat deine Freundin aber einen a… gefunden. Aber ich denke, sie wollte nach deutschland und sie hat es geschafft, das ist der preis dafür. ich sehe 2 wege, sie wartet solange mit der scheidung, bis sie die unbefristete aufenthaltserlaubnis bekommt (kriegt man das nicht schon nach 2 jahren ehe?). Erpressung muss sie erst nachweisen. Oder sie lässt sich scheiden von ihm, aber dann muss sie schauen, wie es mit dem aufenthalt ist. Soviel ich weiß, wenn sie hier eine Arbeit nachweisen kann, durch die sie sich selbst versorgt, ist es auf jedenfall ein großer Pluspunkt bei den behörden.
viel glück,
xana

Hallo,

das einfachste wird sein die Einbürgerung zu beantragen und sich scheiden zu lassen

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Hier wäre zu klären, ob bei Scheidung ein eigenständiges Aufenahtlsrecht - etwa nach § 31 AufenthG - entsteht, insbesondere nach § 31 Abs. 2 S. 2 AufenthG.

Wegen der „freiwilligen“ Geldüberweisungen bin ich pessemitisch. Das müßte aber eingehend - vielleicht auch im Scheidungsverfahren - geprüft werden.

Sie sollten ein aufs Ausländerrechts spezialisierten Anwaltsuchen, der sich möglicherweise auch im Famlienrecht (Scheidung)auskennt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
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