Hallo zusammen,
meine Frage passt zwar nicht zu hundert Prozent hier rein. Trotzdem hoffe ich, dass ich eine Antwort finde.
Undzwar, kann die Polizei bei Ausweiskontrollen auf der Straße sehen, ob man vorbestraft ist oder nur, ob aktuell ein Strafantrag gegen eine Person vorliegt?
selbstredend können wir sehen, wer was auf dem Kerbholz hat und HATTE, dazu gehören auch aktuelle oder inaktuelle Haftstrafen und Verurteilungen.
Also…schön brav und artig bleiben…
Die Polizei ist „schön und Ländersache“, d.h. jedes Bundesland in Deutschland hat sein eigenes Polizeigesetz (klar, viel gleichen sich…). Darin ist der Datenschutz geregelt.
Grundsätzlich kann man sehen, ob jemand „polizeilich in Erscheinung getreten“ ist. Die Polizei betreibt eine s.g. Tatverdächtigenerfassung. Nicht ersichtlich ist, ob jemand vorbestraft ist. Diese Auskunft kann die Polizei zwar auch erhalten, übersteigt aber die Dauer der Kontrolle.
Was auf jeden Fall angezeigt werden kann, ist, ob gegen jemanden z.B. ein Haftbefehl besteht.
Die Sache mit dem „Strafantrag“ (ich setze mal gleich ein Strafverfahren läuft) ist stark Länder abhängig. Mal geht es mal geht es nicht, mal ist nur die Auskunft für den Bereich einer Dienststelle möglich, mal fürs ganze Land.
sie kann das nicht sofort sehen, kann das aber erfragen. Über Funk gibt sie die Personalien vom Ausweis an die eigene Dienststelle durch oder sofort an die Aktenhaltung (je nachdem, wie die Polizei organisiert ist). Die Personalien werden mit den gespeicherten Datensätzen abgeglichen (blitzschnell), und wenn man registriert ist (Vorstrafen, Suchanfragen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften oder von anderen Polizeidienststellen, oder wenn nach dem Aufenthalt gefahndet wird), erhalten die Beamten Nachricht und werden je nach Anlass handeln, notfalls festnehmen („verhaften“), wenn man gesucht wird.
die Polizei sieht bei einer Personenkontrolle bei Abgleich der Personalien mit der Fahndungsdatenbank, ob gegen die Person eine aktuelle Fahndung vorliegt, diese Person also z.B. per Haftbefeht zur Festnahme gesucht wird. Angaben über Vorstrafen sind im Fahndungsdatenbestand nicht verzeichnet.
Grüße
Helmi
Die allgemeinen Ausweiskontrollen sind dafür da, um zu wissen mit wem man es zu tun hat, wie alt und Nationalität.
Und dann bei einer Fahndung sieht die Polizei ob ein Haftbefehl oder eine Geldstrafe gegen einen vorliegt und darum geht es.
Bei einer Ausweiskontrolle der Polizei kann diese sehen, ob aktuell eine Fahndung gegen die Person vorliegt. Bei begründetem Verdacht/vorliegen einer Straftat oder Ordnugnwidrigkeit, kann die Polizei auch die Vorstrafen der Person erfragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit die Frage beantworten.
Also die Polizei kann sehen, wegen welchen Delikten eine Person bisher angezeigt wurde. Im Prinzip könnte man so auch Hinweise auf die Vorstrafen erhalten. Wenn also eine Strafanzeige gegen die betreffende Person gefertigt wurde, dann kann so etwas bei einer Personenkontrolle definitiv in Erfahrung gebracht werden.
Wenn die Polizei auf der Straße bei dir eine Ausweiskontrolle durchführt, dann KANN sie durchaus auch sehen, ob du vorbestraft bist.
Es kommt jedoch auf die Ausgangssituation und die Umstände an, in wie weit die Personalien abgefragt werden. Im Drogenmilieu ist es schon interessant zu wissen, wer den schon mal mit Drogen zu tun hatte. Ebenso sollte man bei Körperverletzungen wissen, ob einer der Beteiligten vielleicht gewalttätig ist oder gar als bewaffnet gilt. Hier geht es auch um die Eigensicherung der Beamten!
Bei einer 0815 Abfrage, wird aber nur die Fahndung abgefragt.
Aber um deine Frage abschließend zu beantworten:
JA… Die Polizei kann auf der Straße herausfinden, ob du vorbestraft bist oder nicht.