hallo,
eine frage: wenn A ein gebrauchtes kfz privat an B verkauft,
wer muss das auto dann bei der kfz-versicherung abmelden?
von der kfz-steuerstelle kam die abrechnung über die steuer mit hinweis auf die rückerstattung des retsbetrages, aus der klar hervorgeht, dass das kfz am 14.04.09 durch den käufer abgemeldet wurde.
die kfz-versicherung fordert nun versicherungsbeiträge für den zeitraum nach dem abmeldedatum nach…
meiner meinung nach war es doch so, dass mit abmeldung des fahrzeugs beim landratsamt dieses die kfz-versicherung über die abmeldung informiert!?!?!
danke für antworten,
grüße,
sonja