Frage zur autosteuer/versicherung

hallo,

eine frage: wenn A ein gebrauchtes kfz privat an B verkauft,
wer muss das auto dann bei der kfz-versicherung abmelden?

von der kfz-steuerstelle kam die abrechnung über die steuer mit hinweis auf die rückerstattung des retsbetrages, aus der klar hervorgeht, dass das kfz am 14.04.09 durch den käufer abgemeldet wurde.
die kfz-versicherung fordert nun versicherungsbeiträge für den zeitraum nach dem abmeldedatum nach…
meiner meinung nach war es doch so, dass mit abmeldung des fahrzeugs beim landratsamt dieses die kfz-versicherung über die abmeldung informiert!?!?!

danke für antworten,

grüße,
sonja

eine frage: wenn A ein gebrauchtes kfz privat an B verkauft,
wer muss das auto dann bei der kfz-versicherung abmelden?

Die Zulassungstelle, bei der B das Auto auf seinen Namen anmeldet.

von der kfz-steuerstelle kam die abrechnung über die steuer

Die ist für die Versicherung nicht interessant. Entscheidend ist die Zulassungsstelle und die lassen sich mitunter viel Zeit.

die kfz-versicherung fordert nun versicherungsbeiträge für den
zeitraum nach dem abmeldedatum nach…

Dann sollte man der Versicherung den Sachverhalt mitteilen, wenn man dann noch eine Beleg, z.B. von der Steuererstattung, mitschickt, werden die den Beitrag nicht weiter verlangen.

meiner meinung nach war es doch so, dass mit abmeldung des
fahrzeugs beim landratsamt dieses die kfz-versicherung über
die abmeldung informiert!?!?!

Stimmt, aber das dauert manchmal. Allerdings sooo lange sollte das nun auch wieder nicht dauern.

Hallo,

vielleicht wurde das Fahrzeug noch gar nicht ab- od. umgemeldet ?! Für die Steuer genügt der Verkauf, für die Fahrzeugversicherung aber nicht. Und für den Beitrag haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch, ein außerorderntliches Kündigungsrecht hat nur der Käufer.

Grüße, M

eine frage: wenn A ein gebrauchtes kfz privat an B verkauft,
wer muss das auto dann bei der kfz-versicherung abmelden?

Die Zulassungstelle, bei der B das Auto auf seinen Namen
anmeldet.

von der kfz-steuerstelle kam die abrechnung über die steuer

Die ist für die Versicherung nicht interessant. Entscheidend
ist die Zulassungsstelle und die lassen sich mitunter viel
Zeit.

Die „Steuerstelle“ erfährt es doch auch nur über die Zulassungsstelle, die Meldungen an Finanzamt und VR werden zeitgleich veranlasst, nur die Verarbeitung an und bei VR dauert meist etwas länger.

die kfz-versicherung fordert nun versicherungsbeiträge für den
zeitraum nach dem abmeldedatum nach…

Dann sollte man der Versicherung den Sachverhalt mitteilen,
wenn man dann noch eine Beleg, z.B. von der Steuererstattung,
mitschickt, werden die den Beitrag nicht weiter verlangen.

meiner meinung nach war es doch so, dass mit abmeldung des
fahrzeugs beim landratsamt dieses die kfz-versicherung über
die abmeldung informiert!?!?!

Stimmt, aber das dauert manchmal. Allerdings sooo lange sollte
das nun auch wieder nicht dauern.

einfach etwas abwarten, kommt sicherlich noch

einfach etwas abwarten, kommt sicherlich noch

Optimist, das Fahrzeug wurde im April 09 abgemeldet, jetzt haben wir März 10. Solange brauchen auch Behörden nicht. Hier wäre eine Nachfrage angebracht.