Hallo, folgende Situation:
Ein Student arbeitet einige Monate in einem Unternehmen als Studentischer Mitarbeiter. Im Februar läuft der Arbeitsvertrag aus und der Student beendet sein Studium und besteht seine Abschlussprüfung. Im April des gleichen Jahres fängt der ehem. Studentische Mitarbeiter im gleichen Unternehmen als Fachkraft an. Hierfür wird natürlich ein entsprechender neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet. Noch im gleichen Monat der Einstellung wird der Arbeitnehmer krank und wird zu Ende April gekündigt. Der Ag Zahlt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis den vertraglich vereinbarten Lohn des neuen Vertrages (Festlohn).
Da der Arbeitnehmer wärend der Krankheit gekündigt wurde und auch über das Beschäftigungsverhältnis hinaus weiter krankgeschrieben ist erhält er Krankengeld. Als Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes wurde jedoch der letzte voll gearbeitete Monat aus der Zeit als Studentischer Mitarbeiter an die Krankenkasse übermittelt.
Sollte in diesem Falle nicht der vertraglich vereinbarte Lohn aus dem neuen Arbeitsvertrag als Berchnungsgrundlage gelten auch wenn kein voller Monat gearbeitet wurde?