Frage zur Berechnung von Arbeitslosengeld 1

Habe da mal eine generelle rein hypothetische Frage zum Arbeitslosengeld 1:

Angenommen, jemand hätte beispielsweise in 2010 vier Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet, und danach 15 Monate durchgehend.

Zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen würde ein Zeitraum von 3 Monaten dazwischen liegen, in dem sich derjenige aber nicht Arbeitslos gemeldet hätte.

Wie würde nun danach die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeldes berechnet?

Oder würde sich die Lücke zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen in diesem Beispiel negativ bei der Berechnung auswirken? Oder werden nur die letzten 19 Monate, in denen durchgehend gearbeitet wurde zur Berechnung genommen?

In der Regel wird berechnet, was man in den letzten zwei Jahren so eingezahlt hat in die Arbeitslosenversicherung. Genauer erfährt man das vom Amt per Ausdruck,

oder vorab mit einem Blick in das SGB III.

Gruß aus Berlin, Gerd