Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Berechnung an Hand eines Beispieles (bin bei der DeBeKa privat versichert).
Ich muss zum Zahnarzt (2 Kronen) und bekomme eine Rechnung von sagen wir mal 1000 Euro. Meine Versicherung bezahlt 90 % auf ZE und ZB. Also muss ich 100 Euro selber zahlen und die Versicherung übernimmt 900 Euro. Ist das so einfach zu berechnen ?
Bei 5000 Euro Kosten wären dass 500 Euro, da aber der SB Anteil 400 Euro beträgt, zahle ich 400 Euro und die Versicherung 4600 Euro.
Zweite Frage: Wie sieht es mit der Wahl der Materialien aus bzw. dem Kostenlimit ? Ist es tatsächlich so, dass in meiner privaten KV kein Limit besteht? Ich könnte mir also für 100 000 Euro neue Implantate etc. erstellen lassen und bezahle hierfür 400 Euro ?
Danke für die Antworten.
Bernd.
Im Prinzip ja, aber…
Hallo Stroppel,
die DeBeKa hat einen eigenen Zahnersatzleistungskatalog. Verlangt der Zahnarzt mehr, als in dem Katalog bewilligt, dann gibt´s weniger.
Lass´ Dir den zusenden und spreche mit Deinem Zahnarzt darüber.
Grüße
Raimund
Danke Raimund,
höre ich zum ersten Mal. Das sagt einem ja keiner, vor allem nicht die DeBeKa. Ist das bei den anderen Gesellschaften auch so? Ich bin mir nämlich ganz sicher, dass ich von diesem Katalog nichts gesagt bekommen habe. Lediglich, dass ich kein Limit habe und sie 90 % bezahlen (bzw. max. 400 SB).
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hallo Stoppel,
wer war Dein Berater? Ein Makler? Ein Fachberater?
Oder war´s ein Nebenberuflicher? Die meisten DeBeKa-Vermittler sind Beamtenkollegen, die sich nebenher etwas dazu verdienen. Die behaupten ja auch steif und fest, dass die DeBeKa auch über die GOÄ bezahlen.
Doch das Gegenteil ist der Fall: „freiwillige Leistungen können bezahlt werden“ steht drin. Was das heißt, brauch ich Dir ja nicht zu erklären. Ebenso hat die DeBeKa noch die Kurortklausel. Soll heißen, dass Du in einem Kurort nicht zum Arzt gehen kannst (außer Du wohnst da).
Diese Leistungstabellen habe immer mehr Tarife. Sind meist kein Problem. Könnten aber im Einzelfall empfindlich weh tun.
Grüße
Raimund
hallo Stoppel,
Hallo Raimund und danke für die Antwort,
wer war Dein Berater? Ein Makler? Ein Fachberater?
Ein Debeka Versicherungsvertreter.
Diese Leistungstabellen habe immer mehr Tarife. Sind meist
kein Problem. Könnten aber im Einzelfall empfindlich weh tun.
Grüße
Raimund wie ist das bei anderen Versicherungen ? Haben die auch so eine Zahnersatzleistungskatalog wie die Debeka. Oder ist das nur bei dieser Gesellschaft so zu finden ?
Bernd
Hallo Stroppel,
haben inzwischen sehr viele Versicherungen. Nicht für alle Tarife. Aber besonders bei den preiswerten.
Lass Dir einfach diesen Katalog senden und spreche mit Deinem Zahnarzt das nächste mal darüber.
es hat fast ausschließlich mit dem Labor zu tun.
Ich habe in meinem Tarif auch so was (DBV-Vision 1F). Komme recht gut damit zurecht.
Grüße
Raimund
Hallo Stroppel,
Ich könnte mir also für 100.000 Euro neue Implantate etc. erstellen lassen und bezahle hierfür 400 Euro ?
Falsch - die Maximierung von 400 Euro gilt für ambulante Heilbehandlung!!!
Bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sind die 10% unlimitiert! Sie einfach einmal in Deinem Tarif nach - das ist asusdrücklich geregelt!
Das mit den zahntechnischen Labor- und Materialkosten hat Raimund ja bereits erläutert. Versichert sind bei der DeBeKa die angemessenene Kosten gem. § 9 GOZ. Angemessen könnten die Kosten nach BEL (Kasse) sein. Die DeBeKa legt sich da nicht fest, zahlt aber in der Regel etwas mehr - Beihilfesätze!
Ein Kostenverzeichnis analog DBV Vision und anderen Gesellschaften / Tarifen gibt es bei der DeBeKa nicht!
Es gibt auch Versicherer die „übliche“ preise zahlen, das ist i.d.R. dann BEL.
Nur ganz wenige Produkte und Anbieter leisten nach BEB (Kostenverzeichnis für Privatpatienten!).
P.S.: 100.000 Euro - das sind nach BEB zwischen 30 und 40 Implantate!!! Schau mal in den Spiegel, öffne Deinen Mund und zähle nach! Ansonsten grenzt das an vorsätzliche Körperverletzung wenn 28 Implantate eingesetzt werden würden.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Berechnung an Hand eines Beispieles
(bin bei der DeBeKa privat versichert).
Ich muss zum Zahnarzt (2 Kronen) und bekomme eine Rechnung von
sagen wir mal 1000 Euro. Meine Versicherung bezahlt 90 % auf
ZE und ZB. Also muss ich 100 Euro selber zahlen und die
Versicherung übernimmt 900 Euro. Ist das so einfach zu
berechnen ?
Wenn der SB 400 ist, fällt dieser normalerweise für das ganze Jahr an. Wenn dieser komplett durch andere Rechnungen abgedeckt/aufgebraucht ist, fällt tatsächlich nur die Differanz von 10% an.
Bei 5000 Euro Kosten wären dass 500 Euro, da aber der SB
Anteil 400 Euro beträgt, zahle ich 400 Euro und die
Versicherung 4600 Euro.
Zweite Frage: Wie sieht es mit der Wahl der Materialien aus
bzw. dem Kostenlimit ? Ist es tatsächlich so, dass in meiner
privaten KV kein Limit besteht? Ich könnte mir also für 100
000 Euro neue Implantate etc. erstellen lassen und bezahle
hierfür 400 Euro ?
Ob es hier eine Grenze gibt oder nicht, hängt vom Vertrag ab.
Auch bei der DeBeKa gibt es hier unterschiedliche Tarife.
Ggf. Rückfragen bitte unter [email protected]
Danke für die Antworten.
Bernd.