Hallo, ich habe eine Frage zur beruflichen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wenn man einen Antrag für eine Umschulung zum Beispiel zum Physiotherapeuten stellt, aber dann die Umschulung schon begonnen hat beispielsweise im März (auf eigene Kosten) weil die Entscheidung der Rentenversicherung zu lange dauert und die Entscheidung dann im Juni kommt würde die Rentenversicherung dann trotzdem zahlen (vorausgesetzt sie würden dem Antrag stattgebrn). Oder würde sie trotz positiven Bescheides dann ablehnen weil die Maßnahme schon begonnen wurde?
Danke schon mal für Eure Antworten!