Nehmen wir an, daß das Unternehmen einen Gewinn vor Steuern
von 100.000 EUR erzielt hat.
Ich nehme an, daß dieser Gewinn ohne die nachfolgend erwähnten Gehälter gemeint ist. Ansonsten ist im „Gewinn vor Steuern“ auch jedes Gehalt zu berücksichtigen.
Neben dem Geschäftsführer gibt es
noch einen Angestellten. Stimmt es nun, daß die beiden
Gehälter von Gewinn abgezogen werden?
Ja und nein. Wie schon oben erwähnt - der Gewinn ist erst nach Abzug der Gehälter.
Nehmen wir an, daß der
Geschäftsführer 15k und der Angestellte 5k verdient.
Ist nun der versteuerbare Gewinn 80kEUR?
Ja, wenn wir uns einig sind, daß eigentlich der „Gewinn vor Steuern“ die Gehälter schon berücksichtigt. Aber es ist ja nun schon falsch angefangen.
Also als ‚Folgefehler‘: Der zu versteuernde Gewinn ist 80.000 Euro (100.000 - 15.000 - 5.000 = 80.000).
Jetzt werden die 80kEUr mit Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer versteuert( ~30%) ?
Ja und nein: 15% Körperschaftsteuer, darauf 5,5% Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer, welche je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Nehmen wir mal an, daß ein sogenannter Hebesatz von 400% auf den Gewerbesteuer-Meßbetrag von 5% (einheitlich für alle GmbHs) existiert, dann beträgt die Gewerbesteuer 20,00 %.
Also mal für den Taschenrechner: 80.000 x 15% = 12.000; 12.000 x 5,5% = 660 (bo eh’); 80.000 x 5% x 400% = 16.000. Ergibt einen Jahresüberschuß in Höhe von 51.340 Euro, welcher für Ausschüttungen grundsätzlich zur Verfügung steht. Zu beachten wären noch GmbH-interne Regelungen, z. B. Zuführungen zur Rücklagen, aufgrund derer die möglichen Ausschüttungen niedriger sein könnten. Außerdem könnten nicht ausgeschüttete Gewinne des / der Vorjahre zusätzlich für Ausschüttungen zur Verfügung stehen.
Somit ist der Gewinn nach Steuern : 56kEUR ?
Ja, fast - nämlich 51.340 Euro.
Jetzt soll der Gewinn an den Eigentümer (Geschäftsführer)
ausgeschüttet werden.
Nein.
Ausgeschüttet wird immer an den/ die Gesellschafter. Wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist, erst dann bekommt er entsprechend seiner Beteiligung eine Ausschüttung.
Kommt darauf jetzt die Abgeltungssteuer
von 25%?
Ja, zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Falls Kirchensteuer erhoben wird, mindert sich die Abgeltungssteuer.
Also kann sich der Eigentümer 42kEur auszahlen lassen?
Na - der oder die Gesellschafter. Wie schon erwähnt. Aber Eigentümer heißt ja Gesellschafter…
Ist die Rechnung richtig?
Schauen wir mal:
51.340 Euro x 25% = 12.835 Euro
12.835 Euro x 5,5% = 705,93 Euro
… verbleiben 37.799,07 Euro, die sich die Gesellschafter insgesamt aus dem oben genannten Gewinn von 100.000 Euro bzw. 80.000 Euro auszahlen lassen können, wenn z. B. keine Rücklagen zu bedienen sind (wie schon erwähnt) und der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr nicht ausgeschüttet werden soll.
Zu beachten wäre noch, daß das Gehalt des Geschäftsführers bzw. des Angestellten (wenn es eine nahestehende Person zur GmbH ist) so bemessen sein muß, daß es dem Fremdvergleicht standhält. Ansonsten kann ein Teil des Gehaltes eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, womit der zu versteuernde Gewinn der GmbH erhöht und demnach die KSt, der SolZ und die GewSt auch erhöht werden. Allerdings stünde dann weniger Kapital zur Ausschüttung zur Verfügung, da es ja bereits als „Gehalt“ abgeflossen ist.
Weitere Fragen zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald