Frage zur Beweisrechtsumkehr

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe da ein rechtliches Problem, das mir Kopfschmerzen bereitet - und ich denke, dass Du mir rasch mit einem Hinweis helfen kannst…

Folgendes begab sich:

Am 28.06.2002 wollte ich nach 15 Jahren wieder mal Motorrad fahren und kaufte mir beim Honda Händler eine CB 600 F22 für EURO 6.500,- im Neuzustand.

Ich fuhr das Motorrad nach den Vorgaben des Händlers und des
Handbuches ein. Bei Kilometer 505 fiel das Motorrad zum ersten Malbei einer Autobahnfahrt aus. Bei 160km/h blieb plötzlich die Leistung weg. Das Motorrad kam zum Stehen und der Motor konnte nach 10 Sekunden und zwei Versuchen wieder gestartet werden. Ich telefonierte mit dem Händler und wir vereinbarten, dass ich mich wieder melde, wenn sowas nochmal passiert. Drei Tage später trat es dann wieder auf. Ich fuhr zum Händler und man checkte die Tankbelüftung ohne einen Fehler zu finden. Wir vereinbarten, dass ich weiter fahre und man das Problem, falls es denn wieder auftrete bei der 1000km Inspektion genau untersuchen wolle. Es trat noch dreimal auf und ich brachte das Motorrad bei 1150km zur Inspektion.
Die Maschine wurde zerlegt unter dem Hinweis, dass beim Zusammenbau nach der Lieferung möglicherweise ein Schlauch abgeknickt sein könnte. Ein Fehler konnte hierbei nicht gefunden werden. Man teilte mir mit, dass ein Mechaniker 30km und ein zweiter 100km mit dem Motorrad gefahren sei, ohne dass das Problem auftrat. Ich bekam das Motorrad zurück und der Fehler trat in vollkommen unregelmässigen Abständen mal nach 50km und mal nach 800km immer wieder auf. Leider lässt sich das Problem bis heute nicht reproduzieren.
Ich brachte das Motorrad erneut zum Händler. Es wurde wiederum
zerlegt, zusammengebaut, Probe gefahren und für i.O. befunden. Wir diskutierten dann nochmals ausführlich über das Verhalten des
Motorrades im Problemfall. In Folge wurde ein Teil am Tankauslass
geändert (eine Feder wurde gekürzt, nicht mal ausgetauscht). Das
Motorrad wurde dann wieder etwa 130km gefahren und für i.O. befunden.
Als ich es zurück hatte, trat der Fehler nach etwa 350km bei mir
wieder auf.
Inzwischen habe ich das Motorrad an den Händler zurückgegeben unter dem schriftlichen Hinweis, dass das Motorrad einen Fehler hat und dass ich Wandlung bzw. Tausch gegen eine funktionierende Maschine wünsche. Nach 10 Tagen teilte mir der Händler mit, dass er sich einen Tag Zeit genommen habe und höchstselbst das Motorrad 400km ohne Fehler gefahren habe. Das ist jetzt 5 Wochen her.
Ich habe daraufhin einen Brief an Honda Europa in Offenbach
geschrieben per Einschreiben mit Rückschein, das ist jetzt 3 Wochen her, ohne Reaktion.

Soweit der Sachverhalt.
Jetzt die Fragen:

  • Ab diesem Jahr gilt meines Wissens die Beweislastumkehr im ersten halben Jahr nach dem Kauf. Ich interpretiere das so, dass der Händler beweisen muss, dass das Motorrad i.O. ist. Reicht dazu sein Hinweis, dass er das Motorrad 400km gefahren habe ohne den Fehler nachzuvollziehen?

  • Ich gebe zu, bzw. kann mir sogar vorstellen (denn ich habe das
    nicht anders erwartet) dass der Händler den Fehler bislang nicht hat nachvollziehen können. Zumindest gibt er das vor… Ich jedoch kann drei Zeugen nennen, die mit mir unterwegs waren, als der Fehler auftrat. Diese Zeugen geben gerne Eidesstattliche Erklärungen ab, die das Problem bestätigen.

  • Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung um die Sache an
    einen Anwalt zu übergeben. Welche Möglichkeiten habe ich, dem Händler und Honda Druck zu machen?

  • Bin ich überhaupt im Recht mit meinem Anliegen auf Wandlung?

  • Wenn ich im Recht bin, kann ich dann die Sache an einen Anwalt
    übergeben und zahlt nicht dann auch der Händler die Anwaltskosten?

Die ganze Sache ist ärgerlich, denn es geht um ziemlich viel Geld.
Viel schlimmer aber ist, dass ich wegen des Fehlers schon in
gefährliche Situationen gekommen bin, einmal sogar hätte mich fast ein eng hinterherfahrendes Auto wegen meines plötzlichen
Leistungsverlustes von der Strasse geputzt.
Unter Hinweis auf die gesteigerte Gefahr für mein Leben muss hier
eine Lösung herbeigeführt werden.

Der Händler regt mich maximal auf. Er hat einen der grössten
Honda-Läden in Köln. Er macht auf kumpelhaft und man duzt sich wie in der Branche üblich. Jetzt aber outet er sich als knallharte Geschäftsmann. Er hätte lediglich gegenüber Honda sagen müssen, dass das Motorrad einen Fehler hat, den seine Leute nicht orten könnten.
Dann hätte wahrscheinlich HONDA sofort das Motorrad umgetauscht. Ich wäre glücklich und ausser Gefahr, der Händler hätte keinen Verlust und HONDA ein Forschungsobjekt für die Sicherheit…

Gut, nachdem Du Dich durch diese Anfrage gearbeitet hast bedanke ich mich schon mal allerherzlichst für Deine Aufmerksamkeit. Bei einer positiven Antwort wäre ich Dir noch viel dankbarer.

Gruß und guten Tag

Joachim

Hallo Joachim,

eine kurze Frage erst einmal zu Anfang:
Kennst du den Spruch:
Wer einen Mund hat, dem kann geholfen werden.?

Bevor wir uns nun alle mit der Beweislastumkehr und Mängeln beschäftigen versuche doch erst einmal den „kurzen“ Diensweg.
Rufe bei Honda in Offenbach an, schildere den Vorgang und frage ob sie deinen Brief erhalten haben.
Du wüsstest nun nicht wirklich wie es weiter geht und würdest auch gerne weiterhin Motorrad fahren wollen (auch dieses Modell).

Oftmals sind die kurzen und pers. Wege die besseren, bevor man mit den Anwälten ins Haus fällt.

Wenn es dazu wirklich kommen sollte, sehe ich durch deine Freunde und Bekannten gute Möglichkeiten hier ein Neugerät zu bekommen.
(oder willst du den Kaufpreis erstattet haben?)

Gruß
der Alex

Hallo Joachim,

eine kurze Frage erst einmal zu Anfang:
Kennst du den Spruch:
Wer einen Mund hat, dem kann geholfen werden.?

Ja Alex, den Spruch kenne ich schon. Du kennst dann aber auch den Spruch: Der Worte sind genug gewechselt - lasst Taten sprechen. Ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass ich streitsüchtig sei - im Gegenteil. Aber nach sicher insgesamt 4-5 Stunden Gespächen und pausenlosen Vertröstungen ohne Taten seitens HONDA oder des Händlers…

Mein Anliegen war allerdings, die Dinge schriftlich zu regeln. Ich bin Arzt und habe in meinem Leben gelernt, dass sich nur beweisen lässt, was schriftlich fixiert wurde.

Aber wie auch immer, ich las gerade Deine Antwort während ich ein Schreiben mit einer Erinnerung an HONDA formulieren will. Nun werde ich einfach beides machen - und Dir weiter berichten.

Danke für Deine Antwort.

Joachim