ich würde gerne wissen, welche vorraussetzungen von sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseite zur bildung eines betriebsrates gegeben sein müssen.
im betriebsverfassungsgesetz §1 finde ich nur, dass der betrieb 5 arbeitnehmer haben muss von denen 3 wählbar sein müssen. was bedeutet in diesem fall wählbar?
im bekanntenkreis habe ich gehört, dass der arbeitgeber in einem arbeitgeberverbund sein muss und die arbeitnehmer in einer gewerkschaft. das finde ich aber nicht in oben genannten gesetzbuch.
bin daher ziemlich verwirrt wie den ein betriebsrat gebildet wird.
im betriebsverfassungsgesetz §1 finde ich nur, dass der
betrieb 5 arbeitnehmer haben muss von denen 3 wählbar sein
müssen. was bedeutet in diesem fall wählbar?
ich würde gerne wissen, welche vorraussetzungen von sowohl
arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseite zur bildung eines
betriebsrates gegeben sein müssen.
Den Arbeitgeber geht der BR erst dann etwas an, wenn er existiert - die Initiative geht von Arbeitnehmerseite aus.
im betriebsverfassungsgesetz §1 finde ich nur, dass der
betrieb 5 arbeitnehmer haben muss von denen 3 wählbar sein
müssen. was bedeutet in diesem fall wählbar?
Nicht wählbar sind z.B. der „Alte“ (Malermeister Fritze Flink als Inhaber der Fritze Flink GmbH) oder leitende Angestellte.
das finde ich aber nicht in oben genannten gesetzbuch.
Kein Wunder. Quark wird nicht in Büchern aufbewahrt.
Nehmen wir die Fritze Flink GmbH von oben. Malermeister Flink hat drei Gesellen, einen Meister und eine Bürokraft. Macht fünf Arbeitnehmer, alle wählbar, also Voraussetzungen erfüllt.
Hat Meister Flink drei Gesellen, eine Bürokraft und einen Geschäftsführer, ist es fraglich, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: wenn der Geschäftsführer in einem „natürlichen Interessengegensatz“ zum Rest der Belegschaft steht, wenn er bspw. selbständig einstellt und entlässt … ist er leitender Angestellter und somit kein Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.
ich würde gerne wissen, welche vorraussetzungen von sowohl
arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseite zur bildung eines
betriebsrates gegeben sein
Es müssen mindestens fünf volljährige AN beschäftigt sein. Davon müssen drei wählbar sein (§ 1 BetrVG). Wählbar ist jeder volljährige AN der mindestens 6 Monate beschäftigt ist
im betriebsverfassungsgesetz §1 finde ich nur, dass der
betrieb 5 arbeitnehmer haben muss von denen 3 wählbar sein
müssen. was bedeutet in diesem fall wählbar?
s.o.
im bekanntenkreis habe ich gehört, dass der arbeitgeber in
einem arbeitgeberverbund sein muss und die arbeitnehmer in
einer gewerkschaft. das finde ich aber nicht in oben genannten
gesetzbuch.
Das ist vollkommener Unsinn. Das ist bei Tarifgebundenheit der Fall.
bin daher ziemlich verwirrt wie den ein betriebsrat gebildet
wird.
Hilfe findest Du bei Deiner Gewerkschaft. Die können Dir auch helfen um vielleicht ein Vereinfachtes Wahlverfahren durchzuführen (Kommt auf die Betriebsgröße an). Dann habt Ihr innerhalb kürzester Zeit einen BR.
Vieles findest Du im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein Gesetzbuch mit Kommentar (Fitting oder Däubler/Kittner oder einen anderen) solltet Ihr Euch unbedingt anschaffen.
verwirrte grüsse
Wenn Du noch Fragen hast kannst Du mir gerne unter meiner Prvaten Mail Adresse schreiben. Vielleicht können wir die Verwirrung lösen.