Hallo
Ein Bekannter fragte mich neulich,wenn ein Haus Brandversichert ist,
und abbrennt,wenn die Versicherung zahlt,was für Vorschriften gibt es da?Muß das Haus genau so wieder aufgebaut werden,oder kann die Person
ein anderes Haus kaufen?
Gruß Heidi
Hallo Heidi
Im Regelfall wird berechnet wieviel es kostet, das Haus wieder aufzubauen oder beim Totalschaden neu zu bauen.
Den Zeitwert des Gebäudes (natürlich vor dem Brand) gibt es ohne besondere Bedingungen.
Alles darüber hinaus - ein neues Haus ist meist teurer als der Zeitwert - gibt es nur wenn ein Gebäude gleicher Art wieder aufgebaut wird. Kleinere Änderungen sind kein Problem - bei größeren Unterschieden und vor allem einer anderen Nutzung als vorher geht das nicht mehr.
Ich hoffe geholfen zu haben
MFG Maik Feldmann, Versicherungsmakler
Hallo
Was ist ein Zeitwert?Unter ein neues Haus ,ist kein Neubau gemeint,
sondern ein älteres Haus gebraucht,in einer anderen Gegend,da hab ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Gruß Heidi
und abbrennt,wenn die Versicherung zahlt,was für Vorschriften gibt es da?Muß das Haus genau so wieder aufgebaut werden,oder
Wenn man die volle Versicherungssumme bekommen will, muß man nicht nur das Haus wieder aufbauen, sondern sogar auf genau dem Grundstück, auf dem es abgebrannt ist. Baut man auf einem anderen Grundstück, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen.
Der Zeitwert ist der Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Brandes. Vereinfacht gesagt der Neuwert bzw. Kaufpreis minus alle Abschreibungen und Wertminderungen.
Soll als Ersatz ein Bestandsobjekt erworben werden, gibt es eben nur diesen Zeitwert ausgezahlt.
Hallo
Kann man auch die Summe ausbezahlt bekommen?
Ich habe noch eine andere Frage,kann ich sie dabei stellen?
Wenn an einem Haus Wohnraum erweitert wurde,muß man das der Brandversicherung anzeigen,wie geht das vonstatten,wollen die eine Baugenehmigung sehen?
Gruß
wenn man sich nicht gänzlich unterversichern will, sollte man das machen. Generell sollten die gesamten Kosten für den Anbau dem Versicherer gemeldet werden. Baugenehmigung ist nicht notwendig.
Ausnahme!
Hallo,
es gibt eine Ausnahme.
„Behördliche Anordnung“
Ist diese gegeben und mitversichert, wird auch bis zu der Summe gezahlt, die bei einem ortsüblichen Neubau enstanden wäre!
Thema: z.B. Überschwemmungsgebiete
Kommt selten vor, aber es kommt vor!
VG René
Hallo
Das heißt also man muß mit der versicherung Verhandeln,was die
günstige Alternative ist,aufbauen oder ein anderes Bestandsobjekt
kaufen.
Gruß