Ich möchte meine private Berufsunfähigkeitsversicherung
in Anspruch nehmen.
Habe diese seit 14 Jahren. Damals habe ich auch mein
Rheuma angegeben.
Nun steht im Fragebogen, ab wann ich mich für berufsunfähig halte!
Also ein Datum!
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich
-das Datum meiner letzten Reha (Frühjahr 2012)
-das Datum der Genehmigung der teilw. Erwerbsminderungsrente (Okt. 2012)
-oder das Datum der Wandlung in eine volle EM-Rente (Nov. 2012) nehmen soll.
Direkt vor und nach der Reha war ich fast 1,5 jahre krankgeschrieben!
Knapp bevor das Krankengeld auslief, lies ich mich „arbeitsfähig“ schreiben, um vom Arbeitsamt vermittelt zu werden.
Mein Erwerbsminderungsantrag lief während dieser Zeit.
Frage:
-Welches Datum wäre sinnvoll?
-Würde die Versicherung rückwirkend zu diesem Zeitpunkt zahlen?
es müsste wohl der Zeitpunkt der Krankschreibung vor der Reha angegeben werden. Eigentlich sollte aus den Bedingungen auch hervorgehen, ab wann gezahlt wird. Über diesen Zeitraum kann ich leider keine Auskunft geben.
Hallo guten Morgen,
Je früher desto besser. Die Bu muss Diagnostiziert sein. Rede hierzu mit Deinem Arzt. Ob deine Versicherung rückwirkend leistet (die Guten tunen es) kann ich nicht beantworten, das ist sehr individuell zu betrachten.
Ich möchte meine private Berufsunfähigkeitsversicherung
in Anspruch nehmen.
Habe diese seit 14 Jahren. Damals habe ich auch mein
Rheuma angegeben.
Nun steht im Fragebogen, ab wann ich mich für berufsunfähig
halte!
Also ein Datum!
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich
-das Datum meiner letzten Reha (Frühjahr 2012)
-das Datum der Genehmigung der teilw. Erwerbsminderungsrente
(Okt. 2012)
-oder das Datum der Wandlung in eine volle EM-Rente (Nov.
2012) nehmen soll.
Direkt vor und nach der Reha war ich fast 1,5 jahre
krankgeschrieben!
Knapp bevor das Krankengeld auslief, lies ich mich
„arbeitsfähig“ schreiben, um vom Arbeitsamt vermittelt zu werden.
Warum das, wenn Sie der Meinung sind, dass sie berufsunfähig sind ?
Mein Erwerbsminderungsantrag lief während dieser Zeit.
Ich sehe hier einen Widerspruch:
auf der einen Seite Arbeitsfähig und auf der anderen einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente.
Frage:
-Welches Datum wäre sinnvoll?
Hier sollt man vielleicht einmal den behandelnden Arzt befragen.
-Würde die Versicherung rückwirkend zu diesem Zeitpunkt
zahlen?
kann ich aus obigen Informationen nicht beantworten.