Wie würden Sie folgende Aufgabe bearbeiten? Ich bin da ein bisschen verwirt.: Erläutern Sie, inwiefern im Rahmen der doppelten Buchführung eine zweifache Erfolgsermittlung stattfindet!
Vielen dank im voraus!
Leider kann ich in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen, Buchführung liegt leider schon zu lang zurück
alles Gute noch.
Hallo,
der Erfolg eines Unternehmens kann auf zweifache Art nachgewiesen werden kann:
-
durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz.
-
durch den Vergleich der Aufwendungen und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung
Hallo bingo22,
mit dem Begriff kann ich leider auch nichts anfangen. Ich hoffe, Dir kann jemand helfen, dessen Ausbildung noch „frisch“ ist - viel Glück!
Gruß Ramona42
Ach ja, vielen Dank! Ich wusste über die GuV Methode, aber ich hab vergessen, dass man es ja auch mit dem Kapital aus vergangenen Periode vergleichen kann.
Liebe® bingo22,
zuerst einmal bitte ich Entschuldigung für die verspätete beantwortung der frage. aber ich habe bereits zwei anläufe genommen, habe aber keine ahnung, wie man hier zwischenspeichern kann und musste abbrechen.
also zum thema:
ich gehe davon aus, dass eine allgemeine Beantwortung der frage ausreichend ist.
zuerst einmal die verwirrung weg: doppelt und zweifach haben in diesem zusammenhang keinerlei „Doppelbedeutung“!
Doppelte Buchführung heisst „lediglich“, dass (mind.) zwei Konten bebucht werden (drittes konto z.B. Umsatz-/oder Vorsteuer, viertes ff. z.B. bei Sammellastschrift: ein großer betrag (eingang im soll)auf bank verteilt auf mehrere debitoren (ausgang) auf je Deb.-Kto. im haben.
Die zweifache erfolgsrechnung basiert auf der Zuordnung der einzelnen Buchhaltungskonten in Bezug auf das vermögen, die betriebliche UND neutrale leistung eines betriebes.
Leistung ist grundsätzlich hier sowohl positiv wie negativ zu werten.
So, und nun mal einfach: ein betrieb hat geldeingänge und geldausgänge. die frage ist: wofür???
1.) betriebliche Leistungen (beachten + und -)
- Maschinenabnutzung
- material
- löhne
- strom wasser gas etc etc
- umsatz (Einnahmen aus verkauf der leistung, bei dienstleistung halt die Einnahmen dafür)
alle Geldausgänge, die zur Erstellung der Leistung anfallen (betrieblich = Kosten) und alle Geldeingänge für eben diese Leistung (= Umsatz) = BWA, das heisst
„betriebswirtschaftliche Auswertung“
2.) andere „Leistung“ (s.o. +/-)
es gibt über diese Leistung hinaus Geldausgänge und -eingänge z.B.
- Guthabenzinsen, Zinsen für „Überentnahme von privat“ (= Ertrag)
- Kreditzinsen/-aufwendungen(Mahnbescheidkosten,
etc. (= Aufwand / Beachten: es gibt „Minuszinsen“, die betrieblich verursacht werden und als solche als betriebliche kosten gebucht werden dürfen, z.B. anteilg. für kredite Anschaffung Anlagevermögen) (= Kosten)
Dies wird im Rahmen der doppelten Buchführung sehr genau unterschieden und den entsprechenden Kontenklassen im Kontenrahmen zugewiesen.
Deshalb können folgende Szenarien entstehen:
A
- Betriebsergebnis wg. hoher Nachfrage im Plus
- neutrales Ergebnis wegen Schuldzinsen im Minus
ergibt in der GUV (Gewinn und Verlustrechnung = Zusammenfassung von 1+2) ein Minus im Jahresergebnis
B
- Betriebsergebnis im Minus
- neutrales Ergebnis wegen hoher Kapitaldecke im Plus
(Zinsertrag positiv höher als Betriebsergebnis)
ergibt in der GUV ein positives Ergebnis für einen eigentlich nicht erfolgreichen Betrieb.
Beantwortung der Aufgabe:
da sowohl die eigentliche betriebliche leistung (zweckbedingt, d.h. nur auf die erstellung und den vertrieb verwirklichte Geldein- und ausgänge= Kosten / Umsatz)) als auch die darüberhinaus gehenden Aufwendungen und Erträge des Betriebes durch die Vorgaben des Kontenrahmens genau erfasst werden müssen, ergibt sich in der Auswertung der BWA (= betriebswirtschaftliche Auswertung)die erste Erfolgsrechnung, unter Hinzunahme der sonstg. Erträge / Aufwendungen (= GUV) die zweite Erfolgsrechnung.
Die neutralen Erträge und Aufwendungen können natürlich auch getrennt erfasst werden, haben aber keine eigene Bezeichnung im Sinne der BWA und der GUV.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und hoffe, dass es zeitlich noch gereicht hat.
mfg aus der ruhrstadt
Wie würden Sie folgende Aufgabe bearbeiten? Ich bin da ein
bisschen verwirt.: Erläutern Sie, inwiefern im Rahmen der
doppelten Buchführung eine zweifache Erfolgsermittlung
stattfindet!
Vielen dank im voraus!
Liebe® bingo22
das vorzeichen in 2.) Guthabenzinsen … ist +
Liebe® bingo22,
zuerst einmal bitte ich Entschuldigung für die verspätete beantwortung der frage. aber ich habe bereits zwei anläufe genommen, habe aber keine ahnung, wie man hier zwischenspeichern kann und musste abbrechen.
also zum thema:
ich gehe davon aus, dass eine allgemeine Beantwortung der frage ausreichend ist.
zuerst einmal die verwirrung weg: doppelt und zweifach haben in diesem zusammenhang keinerlei „Doppelbedeutung“!
Doppelte Buchführung heisst „lediglich“, dass (mind.) zwei Konten bebucht werden (drittes konto z.B. Umsatz-/oder Vorsteuer, viertes ff. z.B. bei Sammellastschrift: ein großer betrag (eingang im soll)auf bank verteilt auf mehrere debitoren (ausgang) auf je Deb.-Kto. im haben.
Die zweifache erfolgsrechnung basiert auf der Zuordnung der einzelnen Buchhaltungskonten in Bezug auf das vermögen, die betriebliche UND neutrale leistung eines betriebes.
Leistung ist grundsätzlich hier sowohl positiv wie negativ zu werten.
So, und nun mal einfach: ein betrieb hat geldeingänge und geldausgänge. die frage ist: wofür???
1.) betriebliche Leistungen (beachten + und -)
- Maschinenabnutzung
- material
- löhne
- strom wasser gas etc etc
- umsatz (Einnahmen aus verkauf der leistung, bei dienstleistung halt die Einnahmen dafür)
alle Geldausgänge, die zur Erstellung der Leistung anfallen (betrieblich = Kosten) und alle Geldeingänge für eben diese Leistung (= Umsatz) = BWA, das heisst
„betriebswirtschaftliche Auswertung“
2.) andere „Leistung“ (s.o. +/-)
es gibt über diese Leistung hinaus Geldausgänge und -eingänge z.B.
- Guthabenzinsen (= Ertrag)
- Kreditzinsen/-aufwendungen(Mahnbescheidkosten,
Zinsen für „überentnahme für Privat“ etc. (= Aufwand / Beachten: es gibt „Minuszinsen“, die betrieblich verursacht werden und als solche als betriebliche kosten gebucht werden dürfen, z.B. anteilg. für kredite Anschaffung Anlagevermögen) (= Aufwand)
Dies wird im Rahmen der doppelten Buchführung sehr genau unterschieden und den entsprechenden Kontenklassen im Kontenrahmen zugewiesen.
Deshalb können folgende Szenarien entstehen:
A
- Betriebsergebnis wg. hoher Nachfrage im Plus
- neutrales Ergebnis wegen Schuldzinsen im Minus
ergibt in der GUV (Gewinn und Verlustrechnung = Zusammenfassung von 1+2) ein Minus im Jahresergebnis
B
- Betriebsergebnis im Minus
- neutrales Ergebnis wegen hoher Kapitaldecke im Plus
(Zinsertrag positiv höher als Betriebsergebnis)
ergibt in der GUV ein positives Ergebnis für einen eigentlich nicht erfolgreichen Betrieb.
Beantwortung der Aufgabe:
da sowohl die eigentliche betriebliche leistung (zweckbedingt, d.h. nur auf die erstellung und den vertrieb verwirklichte Geldein- und ausgänge= Kosten / Umsatz)) als auch die darüberhinaus gehenden Aufwendungen und Erträge des Betriebes durch die Vorgaben des Kontenrahmens genau erfasst werden müssen, ergibt sich in der Auswertung der BWA (= betriebswirtschaftliche Auswertung)die erste Erfolgsrechnung, unter Hinzunahme der sonstg. Erträge / Aufwendungen die zweite Erfolgsrechnung.
Die Erträge und Aufwendungen können natürlich auch getrennt erfasst werden, haben aber keine eigene Bezeichnung im Sinne der BWA und der GUV.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und hoffe, dass es zeitlich noch gereicht hat.
mfg aus der ruhrstadt
Wie würden Sie folgende Aufgabe bearbeiten? Ich bin da ein
bisschen verwirt.: Erläutern Sie, inwiefern im Rahmen der
doppelten Buchführung eine zweifache Erfolgsermittlung
stattfindet!
Vielen dank im voraus!
Hallo!
Danke für diese Ausführliche Antwort
. Ich habe die Klausur schon vorgestern geschrieben und glücklicherweisse kam diese Frage nicht vor. Nichtsdestotrotz danke!
Da kann ich leider nicht helfen