Frage zur Definition B-to-B oder B-to-C

Hallo,

ich weiß grundsätzlich, dass der Handel zwischen Unternehmern unter B2B fällt.

Jetzt frage ich mich aber, wenn ein Verlag (B) an einen Steuerberater (grundsätzlich ja auch B) ein Buch verkauft, das dieser für die Beratung seiner Mandanten kauft - ist das dann B2B, weil es ja zwei Unternehmer sind und der Steuerberater das Buch für die Dienstleistung an seinen Mandanten benötigt oder ist es B2C, weil der Steuerberater das Buch nicht weiterverkauft, sondern der Endkunde ist (also C)???

Danke!

Hallo,
Für B-to-B ist es nicht notwendig, dass etwas weiterverkauft wird, sondern ob es der Erwerber eben als Endkunde erwirbt oder für sein Unternehmen nutzt. Wenn Daimler Strom für seine Montage kauft, dann wird der auch nicht weiterverkauft. Trotzdem ist das doch zweifellos B-to-B.

Grüße

Hallo

Jetzt frage ich mich aber, wenn ein Verlag (B) an einen
Steuerberater (grundsätzlich ja auch B) ein Buch verkauft, das
dieser für die Beratung seiner Mandanten kauft - ist das dann
B2B, weil es ja zwei Unternehmer sind und der Steuerberater
das Buch für die Dienstleistung an seinen Mandanten benötigt
oder ist es B2C, weil der Steuerberater das Buch nicht
weiterverkauft, sondern der Endkunde ist (also C)???

Das BGB ist in diesem Falle ungewöhnlich klar und eindeutig.

"§ 13 BGB
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

Das Buch lässt sich eindeutig der gewerblichen Tätigkeit zuschreiben.

MfG Frank

Hallo Mathilde,

B2B - Business to Business ist, wenn ein Händler z.B. bei einem Großhändler einkauft oder auch, wenn sich Händler untereinander helfen. Also Ware zum EK + MwSt. weitergeben.

B2C - Business to Consumer. Kunde kauft beim Händler.
Das Geschäft mit dem Steuerberater wäre also ein B2C Geschäft.

LG

Danke für die Antwort… aufgrund der jeweils anderen Antwort bin ich allerdings jetzt genauso schlau wie vorher…!?

Hallo

Danke für die Antwort… aufgrund der jeweils anderen Antwort
bin ich allerdings jetzt genauso schlau wie vorher…!?

Besagter Steuerberater ist definitiv Endkunde. Ginge es um einen Roman wäre er auch Verbraucher.
Da das Buch mit seiner gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt, ist Er kein Verbraucher gemäß BGB.

MfG

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Hallo,

ich weiß grundsätzlich, dass der Handel zwischen Unternehmern
unter B2B fällt.

B2B, B2C, C2C, B2A usw. unterliegen keinen gesetzlichen Definitionen. Auch wenn in der Mehrzahl der Fälle klar sein dürfte, in welche Rubrik ein Geschäft fällt, gibt es auch eine Grauzone. Das ist aber völlig ohne Belang, weil sich aus einer „falschen“ Einsortierung keine Konsequenzen ergeben.

Letztlich sind B2B, B2C, C2C, B2A usw. lediglich Marketingsprech für bestimmte Geschäftsmodelle. Niemand reißt aber einem B2B-Unternehmen den Kopf ab, wenn er doch mal einen Lolli an einen Privatkunden verkauft.

Anders sieht das mit den Begriffen Unternehmer und Verbraucher aus aber nach denen war ja nicht gefragt.

Gruß
Christian