Frage-zur-eheähnliche-lebensgemeinschaft

Hallo wer-weiß-wassler

wie lautet die gegenwärtig aktuelle Definition für ehelicheähnliche Lebensgemeinschaft i.R.d. Sozialgesetzgebung ?

Wie beweist man, dass man dieser Definition nicht genügt ?

Reicht es wenn einer behauptet, dass man keinen GV vollzieht, sondern dafür andere Quellen hat, sich dem anderen emotional nicht verbunden fühlt, ihn in Notsitautionen sofort in die Tonne treten würde, das eh schon lange vorhatte und getrennte Kassen hat?

Mfg A.

Servus!

Reicht es wenn einer behauptet, dass man keinen GV vollzieht,
sondern dafür andere Quellen hat, sich dem anderen emotional
nicht verbunden fühlt, ihn in Notsitautionen sofort in die
Tonne treten würde, das eh schon lange vorhatte und getrennte
Kassen hat?

Nein, das ist die Definition von „Ehe“…