Hallo wer-weiß-wassler
wie lautet die gegenwärtig aktuelle Definition für ehelicheähnliche Lebensgemeinschaft i.R.d. Sozialgesetzgebung ?
Wie beweist man, dass man dieser Definition nicht genügt ?
Reicht es wenn einer behauptet, dass man keinen GV vollzieht, sondern dafür andere Quellen hat, sich dem anderen emotional nicht verbunden fühlt, ihn in Notsitautionen sofort in die Tonne treten würde, das eh schon lange vorhatte und getrennte Kassen hat?
Mfg A.