Frage zur eidesstattliche versicherung

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher um mir die eidesstattliche versicherung abzunehmen weil ich meine Schulden nicht bezahlen kann. Meine Problem ist folgendes:
Ich wohne in einer Wohngruppe die vom Jugendamt finanziert wird und lebe nicht Zuhause. Ich bekomme ein Taschengeld von 100 Euro. Ich brauche das geld aber überwiegend für Hygeneartikel etc. Dürfen die mir das Geld wegnehmen, oder hab ich wenigstens Möglichkeit die Hälfte davon zu behalten?

Wenn nur das Taschengeld als Einkommen da ist, kann das nicht gepfändet werden, trotz eidesstattlicher Versicherung.

Gruß

Jörg