Hallo!
In Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Arbeiten (z.B. an Gas- oder Elektroleitungen) heißt es ja immer,daß man da auf keinen Fall selbst dranrumbasteln,sondern lieber den Fachmann rufen soll. Nun,im Grunde ist dagegen auch nix einzuwenden. Aber wie ist „Fachmann“ hier eigentlich definiert ? Darf sowas jeder Geselle machen oder muss es eine reguläre Firma machen ? Wenn z.B. ein gelernter Gasinstallateur bei sich daheim Umbauten an der Gasleitung vornehmen wollte…dürfte er das rechtlich gesehen eigentlich ?
Hallo !
Jein !
Zwar wird der ausgebildetete Geselle vom Meister meist allein auf die Baustelle geschickt. Allerdings muss der Meister später gegenüber den Gaswerken oder E-Versorger schriftlich bestätigen,es wurde fachgerecht und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Normen gehandelt.
Das gilt für Änderungen an Hauptleitungen ganz speziell.
Für diesen Nachweis muss auch gemessen und getestet werden,also braucht der Geselle auch diese Meßgeräte.
Ist ein neuer Antrag auf Inbetriebnahme durch den Versorger erforderlich,dann kann ihn nur der Meisterbetrieb stellen.
Spätestens dann muss der noch so tüchtige Geselle sich einen/seinen Meisterbetrieb suchen,der das übernimmt (und die rechtliche Haftung dafür!)
Wenn man sich vorab mit einem Meisterbetrieb verständigt,bestimmte Eigenleistungen bei vorh. Fachkunde zu übernhemen,der Betrieb macht dann eine Schlussabnahme mit Sicherheitsprüfungen,dann kann so etwas durchaus einwandfrei klappen.
Macht man erst alles alleine und sucht dann den abnahmewilligen Meisterbetrieb,kann es sehr schwer werden. Je nach Vertrauen muss der nämlich jede Verteilerdose,Steckdose usw. öffnen und optisch prüfen. Denn nicht alles ist meßtechnisch möglich!
Bei Gas stelle ich es mir leichter vor,weil fast immer alles sichtbar bleibt,weil Rohre über Putz.
MfG
duck313
Das war eine glänzend kompakte Antwort: Sternchen!
Für Laien ist das manchmal schwer einzusehen,
denn es gibt excellente Heimwerker einerseits
und gelegentlich auch pfuschende Handwerksbetriebe andererseits.
pffffff - leider!
Entscheidend aber ist:
Der Meisterbetrieb haftet.
Deshalb muss eigentlich ein Meister
die Arbeit des Gesellen überwachen und abnehmen.