Frage zur Einkommenssteuererklärungspflicht

Hallo,

muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man z.b. die eine Hälfte des Steuerjahres noch Student (zwar mit Nebenjob, die Einkünfte daraus werden aber in der elterlichen Steuererklärung angegeben) ist und die andere Hälfte nach Studienabschluss nicht-selbstständig im Ausland (mit Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. England) gearbeitet hat?

Und wenn ja, welche Einkünfte werden dann in der Steuererklärung angegeben? Nur die „ersten richtigen“ oder auch schon die aus Studententätigkeit?

Danke schon mal.

Viele Gruesse

Hallo,

muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man z.b. die eine
Hälfte des Steuerjahres noch Student (zwar mit Nebenjob, die
Einkünfte daraus werden aber in der elterlichen
Steuererklärung angegeben)

Kann nicht sein, die Einkünfte werden immer bei dem besteuert, bei dem sie angefallen sind.
Vielleicht haben die Eltern die Einkünfte bei der Berechnung der KiGe-Grenze angegeben, das hat aber keinen Einfluss darauf, dass der Student das ggf selbst noch versteuern muss.

ist und die andere Hälfte nach
Studienabschluss nicht-selbstständig im Ausland (mit
Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. England) gearbeitet hat?

Kommt drauf an wo die Einkünfte versteuert werden, und was das für ein Nebenjob war.

Und wenn ja, welche Einkünfte werden dann in der
Steuererklärung angegeben? Nur die „ersten richtigen“ oder
auch schon die aus Studententätigkeit?

Alle!

Hallo,

danke fuer die super-schnelle Antwort! :smile:

Hallo,

muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man z.b. die eine
Hälfte des Steuerjahres noch Student (zwar mit Nebenjob, die
Einkünfte daraus werden aber in der elterlichen
Steuererklärung angegeben)

Kann nicht sein, die Einkünfte werden immer bei dem besteuert,
bei dem sie angefallen sind.
Vielleicht haben die Eltern die Einkünfte bei der Berechnung
der KiGe-Grenze angegeben, das hat aber keinen Einfluss
darauf, dass der Student das ggf selbst noch versteuern muss.

ist und die andere Hälfte nach
Studienabschluss nicht-selbstständig im Ausland (mit
Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. England) gearbeitet hat?

Kommt drauf an wo die Einkünfte versteuert werden, und was das
für ein Nebenjob war.

Die Einkuenfte werden in dem Land in dem gearbeitet wird versteuert.
Der Nebenjob ist ebenfalss aus nicht-selbststaendiger Taetigkeit.

Muss dann eine Steuererklaerung abgegeben werden?

Und wenn ja, welche Einkünfte werden dann in der
Steuererklärung angegeben? Nur die „ersten richtigen“ oder
auch schon die aus Studententätigkeit?

Alle!

Danke noch mal

  1. Es gibt eine persönliche Steuerpflicht:
    Wer ist steuerpflichtig?
    Antwort >>> § 1 EStG (= Einkommensteuergesetz)
    Danach muß jede natürliche Person ab Vollendung seiner Geburt die Einkünfte der Einkommensteuer (EStG) unterwerfen, die er selbst bezieht.
    (Also keinesfalls die Eltern, die ja nicht selbst den Job gemacht haben).

  2. Es gibt eine sachliche Steuerpflicht:
    Was ist steuerpflichtig?
    Antwort >>> § 2 EStG
    Ein Nebenjob eines Studenten führt in der Regel zu „Einkünften aus
    nichtselbständiger Arbeit“ >>> § 19 EStG

  3. Wo sind die Einkünfte zu versteuern? >>> § 1 EStG
    Wenn der Wohnsitz im Inland ist, dann ist zunächst das Welteinkommen
    im Inland zu versteuern. Da aber eine Doppelbesteuerung aus politischen Gründen vermieden werden soll, gibt es mit den meisten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, so auch mit Großbritannien.

Weitergehende Auskünfte verbietet das Steuerberatungsgesetz.
Das Einkommensteuergesetz findest Du unter www.gesetze-im-internet.de
Bitte selbst nachlesen und das Finanzamt oder einen Steuerberater fragen, insbes. wegen der Auslandeinkünfte.

Hallo,

vielen Dank fuer die Antwort. Meine Frage bezog sich allerdings nicht auf die Steuerpflicht, sondern auf die SteuerERKLAERUNGSpflicht.
Ich habe selbst schon auf diversen Seiten zu dem Thema etwas gefunden, selbst im Programm des Elster-Formular wird erwaehnt, dass lange nicht alle Arbeitnehmer erklaerungspflichtig sind. Allerdings ist mir bezogen auf den oben beschriebenen Fall dennoch nicht klar, ob nun fuer das Steuerjahr eine Steuererklaerung abgegeben werden muss.

Ich freue mich auf Antwort.

Danke + viele Gruesse

Ich sehe hier keinen Grund, warum eine Steuerklärung abgegeben werden muss. Die Einnahmen aus dem Nebenjob waren entweder gering (weniger als 800 Euro/Monat) oder wurden bereits versteuert, korrekt?
Wenn derjenige in England arbeitet, wird er vermutlich auch dort wohnen (korrekt?), so dass keine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

Natürlich kenne ich die genauen Umstände nicht, deswegen ist Vorsicht mit der Auskunft geboten.

Einkommenssteuererklärungspflicht
Hi,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :wink:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Da die Einkünfte im Ausland als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu behandeln sind, liegt eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vor.

Schöne Grüße
C.