Guten Tag zusammen,
ich bin Student und war als Werksstudent angestellt von Jan09-Nov09. Habe da normal meine Lohnsteuer gezahlt. Die Firma kann mich als Werksstudent nicht mehr weiterführen weil mein Einkommen so hoch ist und sie es dann wohl Probleme mit die Steuerprüfung bekommen würden. Daher darf ich in Zukunft nur noch Rechnungen stellen nachdem ich mich zum Dezember selbstständig mache als Gewerbetreibender (Einzelgewerbe).
Im Dezember werde ich etwa eine Rechnung von 12-13.000€ stellen (sind noch Rückstände dabei, die aufgeschoben wurden), nun stellt sich mir die Frage wie die Einkommenssteuer auf die 12-13.000€ berechnet wird. Laut Abgaberechner (https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp) wären das ~7,5% - ~975 Euro. Nun stellt sich mir die Frage ob das so stimmt oder ob ggf das Einkommen aufs Jahr hochgerechnet (12.000€ x 12 = 144.000€) wird und von diesem Steuersatz ausgegangen wird? Das wäre dann laut Rechner ein Satz von ~38.5%). Auf meine Einkommen im Dez den Satz gerechnet wären das dann 4.620€ Einkommenssteuer.
Wäre toll wenn da jemand Licht ins dunkle bringen könnte. Danke im Vorraus.
Hallo,
du musst nur dein einkommen für den zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 versteuern. mit der lohnsteuer sind deine einnahmen als werkstudent schon ungefähr abgegolten, so dass nurnoch ca. 12 000 bis 13 000 zu versteuern sind, da könnten dann ungef. 1000 euro anfallen.
angaben ohne gewähr
viele grüße
maria
dein Steuersatz hängt von deinem GESAMTEN Jahreseinkommen ab. Also dein Lohn und selsttändige Tätigkeit. Hast Du ein Gewerbe angemeldet und Gewinnermittlung nach Zufluss/Abflussprinzip beantrag, hast Du deine Einnahmen erst dann zu versteuern wenn Du die hast und nicht bei Rechnung stellung. Beispiel die Dez. Rechnung wird im Jan. 2010 bezahlt und sonst hast Du keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Kosten für Bürobedarf, Reisen ect. 2.000 €. Lohn vom Jan-Nov 2009 9.000 € Lohnsteuer 500 €. Berechnung: 9.000-2.000= 7.000 € = Freibetrag lt. EStG Einkommensteuer-Erstattung 500 €. Beispiel 2: Gewerbe Dez. Rechnung wird im Dez. bezahlt 12.000 € sonst alles wie oben genannt. Rechnung 12.000-2.000=10.000+9.000=19.000€ Steuer = ca. 1.500-500=1.000 € Nachzahlung. Für die ganaue Berechnung kannst Du ELSTER (berechnungsprogramm vom Finanzamt kostenlos und unverbindlich) nehmen.
Die Rückstände wie Du sagst sind hoffentlich keine Lohnrückstände?? Wenn ja, darfst Du dafür keine Rechnung stellen, das muss über die Lohnsteuerkarte laufen…
Licht ins dunkel gebracht ;0)oder noch was unklar??