Hallo,
habe beim Bundesverband deutscher Banken e.V. die Sicherungsgrenze meiner Bank abgefragt:
_Sicherungsgrenze liegt bei 1.491.119.000 EUR
Die Sicherungsgrenze, die zur Zeit 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank pro Einleger beträgt,…_
Maßgeblich haftendes Eigenkapital? Sind das nun die 1.491.119.000 EUR? Stehe auf dem Schlauch. Kann mir jemand vom Fach die Antwort erläutern?
Dank + Gruß,
M.
Hallo,
_Sicherungsgrenze liegt bei 1.491.119.000 EUR
Die Sicherungsgrenze, die zur Zeit 30 % des maßgeblichen
haftenden Eigenkapitals der Bank pro Einleger beträgt,…_
Maßgeblich haftendes Eigenkapital? Sind das nun die
1.491.119.000 EUR? Stehe auf dem Schlauch. Kann mir jemand vom
Fach die Antwort erläutern?
das ist doch selbsterklärend: Sicherungsgrenze 1,5 Mrd, was 30% von EK entspricht.
Gruß
C.
Hallo C.,
das ist doch selbsterklärend: Sicherungsgrenze 1,5 Mrd, was 30% von EK entspricht.
danke! Bei so hohen Summen verlier ich die Logik. Also nochmal dumm gefragt: Bedeutet das, wenn ich 1.491.119.000 EUR auf der Bank deponiert hätte, wären die zu 100% sicher?
Gruß,
M.
Hallo,
danke! Bei so hohen Summen verlier ich die Logik. Also nochmal
dumm gefragt: Bedeutet das, wenn ich 1.491.119.000 EUR auf der
Bank deponiert hätte, wären die zu 100% sicher?
wenn man daran glaubt, daß der Einlagensicherungsfonds über hinreichende liquide Mittel verfügt, dann ja, wobei die Obergrenze ab 2015 schrittweise von 30% des EK auf 8,75% abgesenkt werden soll.
Gruß
C.
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Hallo C.,
danke, habs jetzt endlich kapiert.
wenn man daran glaubt
schön gesagt *grins*
Gruß,
M.