Behauptung des Exchefs:
Einmalzahlung wurde umgewandelt in eine Direktversicherung
Die Einmalzahlung gehört nicht auf die Verdienstbescheinigung für das Arbeitsamt, da es ein beitragsfreier Arbeitsverdienst ist.
Gibt es dazu irgendwelche Argumente, die dies widerlegen?
Nein! owT
VG René
Mal etwas ausführlicher …
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes knüpft an das sog. Bemessungsentgelt an, per Gesetz das beitragspflichtige Arbeitsentgelt.
Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung gehören Entgeltbestandteile, die zugunsten einer Direktversicherung umgewandelt werden, nicht zum Arbeitsentgelt.
Von daher fällt es für die Bemessung des Leistungsanspruchs raus, wäre ja sonst auch widersinnig, wenn aus einem Arbeitsentgelt, für das keine Beiträge gezahlt wurden, eine Leistung gewährt wird.
Greetz
S_E
…und daraus lernen wir:
Mit Direktversicherungen Sozialabgaben gespart zu haben, fühlt sich nur so lange toll an, wie man keine beitragsabhängigen Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen braucht.
Natürlich wird auf dieses Detail bei den provisionsträchtigen Verkaufsgesprächen nur auf ausdrückliche Nachfrage seitens des Sozialversicherten eingegangen.
Gruß
smalbop
Natürlich wird auf dieses Detail bei den provisionsträchtigen
Verkaufsgesprächen nur auf ausdrückliche Nachfrage seitens des
Sozialversicherten eingegangen.
Auf Grund der komplizierten Gesetzeslage bei betrieblicher Altersversorgung wird gerne viel falsch gemacht und viele Versicherer kennen sich auch nur auf dem Gebiet der Steuer aus - was gerade bei dem zusätzliches Freibeitrag in der Entgeltumwandlung für DV-Neuverträge von 1800 Euro in der Steuer falsch sein kein, weils den in der SV nicht gibt.
Und im übrigen sind 5 (!!!) gleichzeitige Unterstützungskassen kein Grund, die 4% der BBG RV fünf mal nebeneinander zu gewähren.
Und man sollte auch noch bedenken, was mit den Sozialabgaben und Steuern bei der Auszahlung ist - wahrscheinlich 120 % oder so =)
Greetz
S_E