Frage zur Einordnung einer Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung)

Hallo.

Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden.
Es handelt sich um einen Bootsservice.

Was ich gerne für Arbeiten ausführen möchte:
-Aufbereitung
-Wartungsarbeit
-Transport

Nun stellt sich die Frage, ob Wartungsarbeit ohne einen Meisterbrief überhaupt möglich sind?
Melde ich eine Fahrzeugaufbereitung oder einen Fahrzeugservice an? (Ja, Boote sind Fahrzeuge)
Oder welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank.
Gruß GuevaraChe7

gehe doch die ca. 20 Berufe durch für deren Ausübung der Meisterzwang gilt.

Eine Kfz-Werkstatt braucht ihn zwingend.
Ein Lackzauberer oder Smart-Repair-Shop nicht.

Und beim Bootsservice müsste man wohl wissen, was Du da im einzelnen anbieten und machen willst.
Ich kann da nämlich so auf den ersten Blick nichts erkennen, wo man einen Meister braucht.
Es kann gut sein wegen der Gasanlagen an Bord von Booten braucht man jemanden der diese Prüfung übernimmt, es sei denn man kann den Sachkundenachweis irgendwie mit Lehrgängen beibringen.
Aber um Boote zu reinigen, mit neuem Anstrich zu versehen, Einbauten vorzunehmen, ins Winterlager zu schaffen usw sicher nicht.
Und Motorenreparaturen ?

MfG
duck313

Hallo,

das ist ja eine wichtige Frage für deine zukünftige Existenz. Diese Frage muss auch rechtssicher geklärt werden. Ich denke eine gute Anlaufstelle dafür ist die Industrie und Handelskammer (IHK) bei dir vor Ort. Die können da sicher seriöse Auskunft geben.

Nur zur Info.
Habe gestern mit der HWK telefoniert.
Ich darf als ausführende Arbeiten auf dem Gewerbeschein nur angeben: " Aufbereitung und Instandhaltung- nur Pflege und Reinigung(keine Handwerksarbeit).

Sobald man am Boot eine Schraube dreht oder die Gelcoat Oberfläche ausbessert, muss wohl zwingend ein Meister im Betrieb sein.