Hallo,
wenn jemand im Ausland als Entwicklungshelfer tätig ist und dafür von einer ausländischen Organisation eine Aufwandsentschädigung erhält - jedoch Wohnsitz in D bestehen bleibt -, wo ist dies dann in der EKSt-Erklärung anzugeben? Anlage AUS, Anlage SO?
Bitte Frage verschieben, falls ins falsche Forum gestellt.
Danke für Feedback!
huhu,
schau unter
Buissnes und Finazen -> Banken & Finazne -> Steueren, da ist deine Frage dann gut aufgehoben. Und bitte die FAQ beachten.
schönes Wochenende
Servus,
wenn es sich um Bezüge gem. § 4 Abs 1 Nr. 2 Entwicklungshelfergesetz handelt, sind diese steuerfrei und sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt - in diesem Fall keine Angabe in der ESt-Erklärung.
Schöne Grüße
MM