Frage zur EKSt-Erklärung: Aufwandsentschädigung im Ausland für Entwicklungstätigkeit

Hallo,

wenn jemand im Ausland als Entwicklungshelfer tätig ist und dafür von einer ausländischen Organisation eine Aufwandsentschädigung erhält - jedoch Wohnsitz in D bestehen bleibt -, wo ist dies dann in der EKSt-Erklärung anzugeben? Anlage AUS, Anlage SO?

Bitte Frage verschieben, falls ins falsche Forum gestellt.

Danke für Feedback!

huhu,

schau unter
Buissnes und Finazen -> Banken & Finazne -> Steueren, da ist deine Frage dann gut aufgehoben. Und bitte die FAQ beachten.

schönes Wochenende

Servus,

wenn es sich um Bezüge gem. § 4 Abs 1 Nr. 2 Entwicklungshelfergesetz handelt, sind diese steuerfrei und sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt - in diesem Fall keine Angabe in der ESt-Erklärung.

Schöne Grüße

MM