darf eine Firma, die privates mailen prinzpiell erlaubt, eine Speichergrenze setzen und, wenn diese überschritten ist, die Annahme weiterer Mails verweigern? (Ichh hoffe ja, denn alles andere wäre bei Spam etc. problematisch). Falls nein: Gibt es dazu eine Literatur-Referenz?
darf eine Firma, die privates mailen prinzpiell erlaubt, eine
Speichergrenze setzen und, wenn diese überschritten ist, die
Annahme weiterer Mails verweigern?
ich schätze das ist Vereinbarungssache
die meisten Mailserverbetreiber (wir zum Beispiel auch ! und wir sind öff. Dienst ) haben auch eine Postfachgrössenbeschränkung für einige / alle Benutzer, die übrigens unabhängig von privat / geschäftlicher Mail ist
Werden bestimmte Grenzen erreicht - wird bei uns allerdings erstmal der VERSAND verboten ! Eben weil der Empfang dienstlicher Mails weiter möglich sein muss - kurz darauf allerdings, wenn die zweite Schwelle erreicht wird, wird auch der Empfang eingestellt.
das Stichwort lautet „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers…
der AG kann zu allen Dingen,die sich in seinem Betrieb abspielen,
„Konkrete Ausführungsbestimmungen“ erlassen…
Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss es einen Bertriebsrat geben,der dann ebenfalls entsprechend regelnd „mitwirken“ kann…
In der Regel wird jeder Arbeitgeber die „Privaten“ Postfächer seiner
Mitarbeiter im Umfang einschränken,um das „Illegale Tauschen“ von Software zu verhindern…
er muß dieses aber nicht…
Gleichwohl trifft den Arbeitnehmer aber aus seiner „Treuepflicht“ gegen über dem AG eine besondere Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Eigentum des AG.
Also selbst wenn die „Post-Server“ des AG einen „unbegrenzten“ Mail-Verkehr zulassen würden,so wäre der einzelne AN gleichwohl
verpflichtet,aus vorgenannter „Treuepflicht“ nur „schonenden Umgang“
mit den Ressourcen des AG zu betreiben…