eine Arbeitnehmerin weiß schon ziemlich sicher, dass sie nach der Elternzeit nicht mehr in dem jetzigen Büro arbeiten möchte.
Hat es irgendwelche Vorteile (evtl. auch behördlicherseits), Elternzeit trotzdem zu beantragen?
Falls sie Elternzeit beantragt, bekommt sie nur den anteilsmäßigen Urlaub, falls sie nicht beantragt, den vollen Jahresurlaub. Stimmt das? Der Entbindungstermin wäre z. B. Anfang August.
eine Arbeitnehmerin weiß schon ziemlich sicher, dass sie nach
der Elternzeit nicht mehr in dem jetzigen Büro arbeiten
möchte.
Hat es irgendwelche Vorteile (evtl. auch
behördlicherseits), Elternzeit trotzdem zu beantragen?
Falls sie Elternzeit beantragt, bekommt sie nur den
anteilsmäßigen Urlaub, falls sie nicht beantragt, den vollen
Jahresurlaub. Stimmt das? Der Entbindungstermin wäre z. B.
Anfang August.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Hallo,
sie will nach der Elternzeit, die sie nicht beantragen will, nicht mehr in dem Büro arbeiten? Will sie dann
vor der Elternzeit ausscheiden?
Für jeden vollen Monat Elternzeit wird der Urlaub um 1/12 gekürzt. Nimmt sie keine Elternzeit, dann
muss sie nach Ablauf der Mutterschutzfristen wieder arbeiten, also 8 Wochen nach der Geburt geht es
wieder los. Dann bekommt sie natürlich auch für die Zeit nach dem Mutterschutz anteiligen Urlaub.
Kündigt sie zum Ende Mutterschutzfrist, dann ist der Urlaubsanspruch im wesentlichen identisch.
Nimmt sie Elternzeit, bekommt sie ggf. Elterngeld und ist während der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich
krankenversichert, wenn sie vorher gesetzlich pflichtversichert war.