Hallo,
man hat Anrecht auf einen Firmenwagen, die Firma sitzt aber an 2 Standorten. Wenn man im Vertrieb arbeitet hat man 2 Arbeitsorte im AV stehen. Über die 1% + 0,03% Regelung versteuert man vermutlich die kürzere Entfernung.
Sollte man jetzt in der Steuererklärung den weiter entfernten Ort angeben, weil man aus organisatorischen Gründen dort öfters war, obwohl die Besteuerung auf den anderen Ort läuft? Es macht bei der Berechnung der Werbungskosten ja schon einen Unterschied?
Ein Steuerberater sagt dazu, dass das Finanzamt nicht weiß, wie viel man für den Wagen über den Lohn versteuert, insofern ist die Entfernungspauschale auch egal, wenn man denn in der Mehrzahl der Tage an diesem Arbeitsort war, auch wenn der kürzer noch besteuert wird.
Was sagen die Experten zu diesem Theoriefall?
Danke und Gruß
Danke und Grüße Der Dicke