Frage zur Entfernungspauschale beim Dienstwagen?

Hallo,

man hat Anrecht auf einen Firmenwagen, die Firma sitzt aber an 2 Standorten. Wenn man im Vertrieb arbeitet hat man 2 Arbeitsorte im AV stehen. Über die 1% + 0,03% Regelung versteuert man vermutlich die kürzere Entfernung.

Sollte man jetzt in der Steuererklärung den weiter entfernten Ort angeben, weil man aus organisatorischen Gründen dort öfters war, obwohl die Besteuerung auf den anderen Ort läuft? Es macht bei der Berechnung der Werbungskosten ja schon einen Unterschied?

Ein Steuerberater sagt dazu, dass das Finanzamt nicht weiß, wie viel man für den Wagen über den Lohn versteuert, insofern ist die Entfernungspauschale auch egal, wenn man denn in der Mehrzahl der Tage an diesem Arbeitsort war, auch wenn der kürzer noch besteuert wird.

Was sagen die Experten zu diesem Theoriefall?

Danke und Gruß

Danke und Grüße Der Dicke

Hallo,

Ein Steuerberater sagt dazu, dass das Finanzamt nicht weiß,
wie viel man für den Wagen über den Lohn versteuert, insofern
ist die Entfernungspauschale auch egal, wenn man denn in der
Mehrzahl der Tage an diesem Arbeitsort war, auch wenn der
kürzer noch besteuert wird.

Frage doch mal den Steuerberater nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung des FA. Bei einer solchen Prüfung sieht das FA m. E. schon,
a)wie der geldwerte Vorteil des Dienstfahrzeuges versteuert wird und
b)dass die Besteuerungsgrundlage (100 % kürzerer Weg) vom Arbeitsvertrag abweicht.

Gruß
Zemionow