nachfolgende formulierung aus dem o. g. gesetz ist für mich nicht eindeutig (quelle wikipedia):
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) immer wieder an der Krankheit erkrankt, dann werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind.
beudetet das, dass der AN 6 wochen lang immer an DERSELBEN krankheit erkranken muss oder werden alle möglichen erkrankungen zusammengefasst (grippe, beinbruch, blinddarm… etc)?
was würde das für eine schwangere bedeuten? wenn diese nun bsp. 4 wochen aufgrund psychischer überbelastung mit der diagnose abort imminens (drohender abort) krankgeschrieben wäre, würde dann bsp. eine grippe diese zählkette unterbrechen oder weiter fortführen (egal ob mittendrin oder wenn sie wieder eine weile gearbeitet hat)? kann der AG dann die schwangerschaft selbst als „krankheitsgrund“ anführen? der AG sagt ja immer: schwangerschaft ist keine krankheit…
dass monate mit weniger einkommen aufgrund entgeltfortzahlung bedingt durch schwangerschaftsbeschwerden nicht zur berechnung des elterngelds herangezogen werden, weiss die schwangere schon. aber gilt diese „einkommenssicherung“ auch während der schwangerenphase, wenn man da öfters erkrankt?
Hallo,
für Schwangere gibt es die Möglichkeit, vom Arzt ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, wenn das Arbeitsumfeld schädlich auf die Schwangerschaft wirkt.
Während eines solchen Beschäftigungsvernotes wird das Gehalt normal weitergezahlt, es ist keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
danke, das BV kennt die schwangere. was aber, wenn es sich nicht um körperliche arbeit handelt und der bürojob so gesehen kein problem wäre?
und ich denke, dass einem ein BV die rückkehr nach der elternzeit nicht gerade erleichtert, auch wenn man nicht mehr an der selben stelle eingesetzt werden kann oder möchte… sowas vergisst ein AG bestimmt nicht…
danke, das BV kennt die schwangere. was aber, wenn es sich
nicht um körperliche arbeit handelt und der bürojob so gesehen
kein problem wäre?
Wenn der Arzt der Meinung ist, dass auch ein Bürojob der Schwangerschaft abträglich sein könnte, kann er natürlich auch in diesem Fall ein BV aussprechen.
und ich denke, dass einem ein BV die rückkehr nach der
elternzeit nicht gerade erleichtert, auch wenn man nicht mehr
an der selben stelle eingesetzt werden kann oder möchte…
sowas vergisst ein AG bestimmt nicht…
Es wird dem AG viel lieber sein, wenn der AN ein BV statt einer normalen AU einreicht, da er sich diese Kosten komplett von der Krankenkasse zurückholen kann…
danke für die antwort.
problem ist, dass die schwangere sich ja nicht wirklich körperlich krank fühlt… sondern dies eher psychisch bedingt ist und bis zum entbindungstermin daheim festsitzen sicherlich auch nicht förderlich für die psychische verfassung wäre.
es ging der schwangeren eher um die „sicherung der schwangerschaft“ im ersten kritischen drittel…