Hallo,
ich hätte mal eine spezielle Frage bezüglich der Erbfolge die jemand vom Fach der sich auskennt sicher leicht beantworten kann.
Nach dem Tod der Halbschwester ihres verstorbenen Vaters wurde die Mutter eines Bekannten als nächster Erbe ermittelt.
Ihr Vater und deren Halbschwester haben außer ihr keine direkten weiteren Verwandten denen das Erbe zufallen könnte.
Sie hat also den Erbschein beantragt und es fehlte nur noch ihre beglaubigte Unterschrift um das Erbe anzutreten. Aber noch bevor Sie diese Unterschrift beim Notar leisten konnte ist auch Sie verstorben.
Meinem Verständnis nach hat Sie doch damit das Erbe nicht rechtskräftig angetreten, da besagte Unterschrift nicht mehr abgeben werden konnte !?
Meine konkrete Frage zu diesem Fall: ist nun der nächste Nachfahre aus der Blutlinie seiner Mutter erbberechtigt (also mein Bekannter als Ihr Sohn), oder fällt das Erbe an den angeheirateten Mann seiner Mutter (seinen Stiefvater) der doch in keinem direkten familiären Verhältnis zu der zuerst verstorbenen Halbschwester väterlicherseits steht? Oder gibt es eine anteilige Regelung für einen solchen Fall?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung dieser Sachlage.
Nach dem Tod der Halbschwester ihres verstorbenen Vaters wurde
die Mutter eines Bekannten als nächster Erbe ermittelt.
Ihr Vater und deren Halbschwester haben außer ihr keine
direkten weiteren Verwandten denen das Erbe zufallen könnte.
Sie hat also den Erbschein beantragt und es fehlte nur noch
ihre beglaubigte Unterschrift um das Erbe anzutreten. Aber
noch bevor Sie diese Unterschrift beim Notar leisten konnte
ist auch Sie verstorben.
Meinem Verständnis nach hat Sie doch damit das Erbe nicht
rechtskräftig angetreten, da besagte Unterschrift nicht mehr
abgeben werden konnte !?
Nein, ein Erbe muss gar nicht förmlich angetreten werden. Es wird automatisch angetreten, wenn es nicht gerade ausgeschlagen wird. D.h. wenn (ich habe jetzt die ganze Familie mir nicht aufgemalt) besagte Dame tatsächlich zur gesetzliche Erbin berufen war, dann ist sie es auch in dem Moment geworden, in dem der Erblasser verstorben ist.
Meine konkrete Frage zu diesem Fall: ist nun der nächste
Nachfahre aus der Blutlinie seiner Mutter erbberechtigt (also
mein Bekannter als Ihr Sohn), oder fällt das Erbe an den
angeheirateten Mann seiner Mutter (seinen Stiefvater) der doch
in keinem direkten familiären Verhältnis zu der zuerst
verstorbenen Halbschwester väterlicherseits steht? Oder gibt
es eine anteilige Regelung für einen solchen Fall?
Durch die Annahme des Erbes fällt der Anspruch auf das Erbe in den Nachlass der zwischenzeitlich verstorbenen Erbin. Er wird insoweit Teil der Erbmasse und ganz normal entsprechend der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge nach der zwischenzeitlich verstorbenen Erbin mit vererbt.