Frage zur Erbpacht und Veräußerung der Immobilie

Hallo

Angenommen, der Erbpachtvertrag (Kommune ist Eigentümer) läuft 2019 aus und die Kommune bietet einem das Grundstück derzeit zu Sonderkonditionen an.

Wenn man nicht kauft, bekommt man 2019 von der Kommune für die auf dem Grundstück stehende Immobilie 2/3 ihres Wertes und muss ausziehen.

Es besteht aber nicht die Möglichkeit, das Grundstück zu kaufen, das es nicht finanzierbar ist.

Daher möchte man die Immobilie in der nächsten Zeit (vor 2019) verkaufen.

Nun meine Frage:
Kann man die Immobilie überhaupt verkaufen?
Wenn ja, übernimmt der Käufer die Erbpacht, oder kann er das Grundstück dann von der Kommune direkt kaufen?

Oder sollte man mit dem Käufer der Immobilie ausmachen, dass man das Grundstück vorher selber von der Kommune erwirbt (das dafür nötige Geld muss dann aber vom Käufer kommen) und kurz darauf dann das ganze Objekt an den Käufer weiterverkauft? Oder ist das nicht rechtens?

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Gruß
ThoKi

Kann man die Immobilie überhaupt verkaufen?

Natürlich. Man muß den Käufer alleridngs über die Erbpacht-Situation informieren.

Wenn ja, übernimmt der Käufer die Erbpacht, oder kann er das Grundstück dann von der Kommune direkt kaufen?

Der Käufer würde neuer Erbpachtnehmer und ihm würde (vermutlich) 2019 das Grundstück zu Kauf angeboten. Dieser Umstand muß aber mit dem Erbpachtgeber abgeklärt werden.

Oder ist das nicht rechtens?

Ich wüßte nicht, was degegen spricht. Auch hier, im Erbpachtvertrag nachlesen und mit dem Erbpachtgeber besprechen.

Hallo,

Kann man die Immobilie überhaupt verkaufen?

Natürlich. Man muß den Käufer alleridngs über die
Erbpacht-Situation informieren.

ich kann mich täuschen, aber hat nicht der Erbpachtgeber auch noch ein Wörtchen mit zu reden? Und auch ein Vorkaufsrecht?
Gruß
loderunner (ianal)