Frage zur Erbschaftsregelung

Hallo an Alle,vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen … also vor ca.6Wochen ist mein Schwiegervater verstorben,er hinterläßt die Ehefrau und 2 Söhne.Während der 34jährigen Ehe hat der Vater Sparbriefe etc.für die Altersvorsorge der Ehefrau angelegt (bei allem was er angelegt hat steht die Ehefrau mit drin). Ich hab jetzt durch lesen herausgefunden das die Sparkasse eine Mitteilung über die Sparbriefe (Vermögen) ans Finanzamt macht… Wie läuft denn die ganze Sache dann weiter? Meldet sich das FA bei der Ehefrau wegen der Erbschaftssteuer? Meldet sich das Nachlaßgericht jetzt automatisch bei den Söhnen? Beide Söhne möchten eigentlich der Mutter ihre Altersvorsorge die der Papa extra für sie angelegt hat nicht wegnehmen…(Erbe ablehnen fällt flach weil sonst die beiden Söhne des einen Sohnes das Erbe antreten würden) Wenn sie das Erbe annehmen,können sich dann die Erbnehmer untereinander einigen wie das Erbe verteilt wird oder legt daß auch wieder ein Amt fest?Jetzt mal als dummes Bsp. Aus den Sparbriefen usw geht ein Erbe von inges.ca. 100.000€ hervor,MUß dann die Mutter den beiden Söhnen jeweils 25000 geben oder können die das unter sich klären indem die Söhne zur Mutter sagen behalt das Geld…
Am Ende hätten beide Söhne sowieso nix von dem Erbe weil sie es ja beim Jobcenter angeben müßten. Ist alles reichlich verzwickt…weil die Mutter kurz vor einem Kollaps steht weil sie Angst hat ein Sozialfall zu werden durch diese ganze Bürokratie. Danke im voraus für eure Antworten

Hallo Luckystar,

Grundsätzlich obliegt die Erbauseinandersetzung den Erben, das Nachlassgericht kümmert sich nicht drum. Ihr könnt also verteilen wie ihr wollt. Weil die notarielle Urkunde einfach einen höheren Anerkennungswert hat und einfach ein wenig offizieller wirkt, solltet ihr euch überlegen, ob ihr nicht eine Urkunde errichten lasst, wonach „mit Rücksicht auf bereits lebzeitig vom Vater erhaltene Zuwendungen die beiden Söhne aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und damit der gesamte noch vorhandene Nachlass der Mutter zusteht“. Wenn der Vater Grundbesitz gehabt hat, ist eine notarielle Urkunde (Auseinandersetzungsvertrag, Erbteilsveräußerung durch die Söhne an die Mutter oder vorerwähnte „Abschichtung“) sogar zwingend nötig.

Hab ich was vergessen ?
Frag ggf. noch mal nach.

Liebe Grüße
Land-Ei

Hallo, ich empfehle eine Beratung zusammen mit allen Beteiligten bei einem Notar. Die Beratungskosten könnt Ihr Euch ja dann teilen, aber vielleicht spart Ihr dann ja auf der anderen Seite viel Geld, da die Ehefrau und die Kinder des Verstorbenen einen hohen Erbschaftsteuerfreibetrag haben. Die Mutter braucht keine Angst zu haben. Liebe Grüße Löwenkind

Hallo,

zu der steuerlichen Sache kann ich Ihnen nicht viel sagen, zumal hier auch die Größenordnung nicht klar ist.

Was die erbrechtliche Seite angeht, können die Beteiligten das grundsätzlich so machen, wie sie wollen. Wenn aber Leistungen nach dem SCB bezogen werden, müsste das durch den Erbfall erlangte Vermögen vermutlich zur Lebensführung eingesetzt werden.

Ggf. wäre es also ratsam, das Erbe eben doch auszuschlagen, auch für die Kinder. Jedoch bliebe dann wenigstens ein Pflichtteilsanspruch bestehen.

Um all diese Fragen abzuklären, sollten sich Ihre Verwandten anwaltlich beraten lassen. Denn das ist in diesem Rahmen weder möglich noch erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Land-Ei,erstmal danke für deine Antwort.
Daß heißt also alle drei müßten gemeinschaftlich zum Notar und so eine Urkunde aufsetzen laßen und diese beglaubigen laßen?!Oder reicht es wenn die Mutter zum Notar geht und die Söhne stimmen zu.Weil der eine Sohn ziemlich weit vom Wohnort der Mutter entfernt wohnt.
Zählen zu den Lebzeit erhaltenen Leistungen auch kostenlose Logie,Essen,Taschengeld und Zahlung der Krankenkasse von Sohn1 (28J.,arbeitslos) und ab und zu Geldgeschenke für den Kauf einer Waschmaschine oder so an Sohn2 dazu?
Sohn1 kann ja jetzt nicht mehr von der Mutter unterhalten werden,das ging bis jetzt nur weil der Vater einen guten Verdienst hatte der ja nun nicht mehr da ist.

Hallo,
da kann ich ihnen leider nicht weiter helfen.
Mfg

Hallo Philipp,erstmal danke für deine Antwort.Wie gesagt,daß mit dem Erbe ablehnen ist so eine Sache,die beiden Kinder des einen Sohnes leben bei der geschiedenen Frau,wenn die Kinder das Erbe bekommen werden sie nicht viel davon haben,dank ihrer Mama,du verstehst?
Wir werden wohl doch einen notar zu Rate ziehn,ist wohl glaub ich das Beste denk ich…auch im Sinne der Mutter.

Die Anfragen des Finazamtes kommen automatisch aufgrund der Mitteilung über den Eintritt des Erbfalles, den die Sparkasse meldet. Zu Ihrem Beilspiel von € 100.000, ges. Erfolge vorausgesetz: Der Mutter gehören von voren herein 50.000 Euro, sie beerbt den Vater um weiter 50 %, das sind dann 25.000. für die beiden söhne bleiben jeweils je Kind € 12.500 - nicht € 25.000 je Sohn! Erbschaftsteuern fallen bei solchen Summen keine an: weder für die Mutter, noch für die Kinder. Die Kinder müssen die Herauszahlung Ihres Anspruches zu Lebzeiten der Mutter nicht verlangen.

Ich kann nicht erkennen, ob die Witwe Alleinerbin bzw. Miteigentümerin von Konten oder Wertpapieren ist. Ein Testament liegt offenbar nicht vor. Diese Fakten sind entscheidend.–
Wie die Erbschaft geregelt werden soll, entscheidet kein Amt oder ähnliches, sondern nur die Beteiligten. Also weniger „Bürokratie“ als Sie dachten…
Die Steuererklärung muss man unaufgefordert abgeben. Ein Kollaps lohnt sich übrigens bei einer derart geringen Erbschaftssteuer nicht.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.

Hallo Luckystar69,

die Sparkasse ist nach Ableben des Inhabers der Sparbriefe sogar verpflichtet, Meldung an das Finanzamt zu machen wegen der Erbschaftssteuer.

Ich gehe davon aus, dass es ein Testament gab? Dann wird das Finanzamt und das Nachlassgericht in dem Ort, wo der Erblasser verstorben ist, sich automatisch bei den Erben melden.

Erbe ausschlagen auf keinen Fall!!!

Erbe annehmen, Mutter müsste „offiziell“ Ihnen jeweils Ihr Geld geben. Weiß aber nachher keiner, ob Sie das nicht untereinander regeln.

Sie müssen nur beachten, dass es einen Erbschaftssteuerfreibetrag gibt, der bei 200.000,00 liegt, wenn Kinder von Eltern erben. Weil wenn Sie dann untereinander „teilen“, ist das illegal, weil Sie ja Steuern unterschlagen würden.

Verstehen Sie, was ich meine?

Wenn noch Fragen offen sind, melden Sie sich. Ich bin da :smile:

LG aus Stuttgart, die Meli

Hallo Luckystar,

der „Normalfall“ ist tatsächlich, dass alle drei zum Notar gehen.

Daneben wäre es auch möglich, dass nur einer zum Notar geht, und die anderen beiden „nachgenehmigen“. Es würde dann ein Beiblatt zur notarielen Urkunde genommen, auf dem dann etwa steht: „Ich, XY, habe Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars AB und stimme allen dort in meinem Namen abgegebenen Erklärungen vollinhaltlich zu“ oder halt etwas in dem Stil.

Die Beurkundung kostet dann aber ein paar Euro mehr.

Soweit Immobilinevermögen umzuschreiben ist (etwa weil sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Nachlass befunden hat), muss die Unterschrift unter den Genehmigungserklärung notariell beglaubigt sein. Das kann aber auch ein ganz anderer Notar in einer anderen Stadt machen, kostet aber wieder extra.

Kost, Logis etc…? In den meisten Fällen nicht. Anrechenbare Zuwendungen sind nur solche, zu denen die Eltern nicht verpflichtet sind. Soweit die Eltern gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, etwa weil sich ein Kind noch in Ausbildung befindet oder „unverschuldet“ keine Arbeit bekommen kann, liegt keine anrechenbare Leistung vor.

Aber wen interessiert das, solange sich die Beteiligten einig sind…?

Jetzt muss ich doch mal gucken, was die „Kollegen“ bei gutefrage.net geschrieben haben :smile:

Liebe Grüße
Land-Ei

Hallo,
bevor ich hier genaue Aussagen mache, müsste ich wissen, ob der Ehemann die Sparbriefe usw. „zugunsten der Ehefrau“ angelegt hatte, also in den Unterlagen bereits steht, dass diese Guthaben der Ehefrau zustehen sollen. Dann nämlich fallen diese Summen außerhalt der Nachlassverteilung vorab der Ehefrau zu.
Das Finanzamt - Abt. Erbschafts- und Schenkungssteuer - meldet sich, wenn dort von den Banken große Guthabensummen aufgrund des Todes gemeldet werden. Sonst passiert gar nichts.
Wenn die Banken aber Summen melden, dann bekommen die Erben irgendwann eine Nachricht und müssen eine Nachlassaufstellung über die Werte erstellen.
Da die Summen aber bestimmt unterhalb der Steuergrenze liegen, ist bei der Ehefrau mit keinem Steuerforderungsbescheid zu rechnen.
Nur wenn die Altersversorgungssumme in den Nachlass fällt und keine Verfügung (Testament o.ä.) vorliegt, bekommen die Sohne ihren Erbanteil.
Sollten die Söhne als Erben etwas beanspruchen können und müssen, dann könnte bei Jobcenter die Summe Berücksichtigung finden.
Wie gesagt, für mich sind die Angaben zu undurchsichtig, als ich genaues sagen kann.
Übrigens: Ein Erbverzicht - dieser müsste innerhalb von 6 Wochen ab Todestage bei einem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden, würde die Behörde (Jobcenter) nicht akzeptieren. Außerdem, haben die Söhne Kinder die minderjährig sind? Dann wären diese Ersatzerben.
Also ggf. noch einmal mit genauen Angaben nachfragen
MfG
PB

Das Finanzamt wird auf Euch zu kommen. Fraglich ist jedoch .E. noch ob die Sparbriefe tatsächlich ins Erbe fallen oder als Vertrag zugunsten Dritter gelten. Das Nachlassgericht meldet sich nicht automatisch, es sei denn es gint ein Testament, welches v.A.w. eröffnet wird.
Grundsätzlich müssen die Kinder gar nichts verlangen wenn sie der Mutter alles gönnen.

ml.

ja also:wenn kein testament existiert,dann wird das erbe unter den verwandten,also frau und kinder geteilt.wobei den söhnen entsprechend weniger zusteht.am besten wäre,auch wegen des jobcenters,dass die söhne mit der mutter einen vertrag beim notar machen,indem festgehalten wird,dass nur die mutter jetzt erben wird und nach ihrem tod dann erst die söhne.was die mutter dann den söhnen zukommen lässt,kriegt ja keiner mit…
die anderen verwandten sind ja erstmal nicht pflichteilberechtigt und haben keinen anspruch auf das erbe.die söhne müssen es ja auch nicht ausschlagen in dem sinn,sondern ledigl.auf den teil verzichten,solange die mutter lebt.damit gibt es überhaupt keine probleme und es ist kein grund einen kollaps zu erleiden…einfach mal vom notar beraten lassen und den vertrag machen und alles ist gut.so wurde auch bei uns eine ähnliche lage gelöst.
alles gute

Ehefrau angelegt (bei allem was er angelegt hat steht die

Ehefrau mit drin). dann erbt sie auch und die Kinder ihren Pflichtteil, wenn sie ihn fordern.
das die Sparkasse eine Mitteilung über die Sparbriefe
(Vermögen) ans Finanzamt macht… so lange die Freigrenze nicht erreicht ist, läuft keine Erbschaftssteuer meldet sich das Nachlaßgericht nein frag in der Sparkasse was zum erben benötigt wrid

Erbe ablehnen fällt flach die Söhne erben nur den Pflichtteil, wenn Sie ihn fordern. erst erbt die Mutter und danach die Kinder beles dich

untereinander einigen wie das Erbe verteilt wird gibt es ein Testament wenn nein soll die Mutter die Verteilung festlegen - geht zu einer Rechtsberatung

Bei mir geab es ein kostenloses Gespräch mit dem Erbschaftsrichter, wo wir Fragen stellen konnten und wie wir vorgehen sollen.
Du kommst nicht umhin einen Anwalt für Erbschaftsrecht hinzu zu ziehen oder im Fall von H4 kostenlose Rechtshilfe beim Amtsgericht anfragen.

Info: http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Hallo,

erst einmal: es steht nur die Hälfte zur Verteilung an, da die andere Hälfte der Mutter bereits gehört. Ein Verzicht auf das Vermögen durch die Brüder ist m.E. bereits jetzt nicht mehr möglich, da sie eine Geldforderung haben und die beim Jobcenter angeben müssen.

Erbschaftssteuer fällt bei der Größenordnung der Erbschaft nicht an, da die Mutter einen Freibetrag von 500.000 Euro und jeder der Söhne einen Freibetrag von 400.000 Euro hat.

Wie auch sonst, muss jeder Erbe ohne Aufforderung eine Erbschaftsstuer-Erklärung abgeben.

Es handelt sich hier nich um eine erbrechtliche Frage sondern ein Frage, ob und wie nach SGBII auf ein Erbe „verzichtet“ werden kann (was ohne Hartz IV-Bezug jederzeit möglich wäre. Dann könnte der der Söhne der Mutter einen zinslosen Kredit in Höhe der Erbschaftssumme geben, der erst im Falle des Todes der Mutter fällig wird). Ich rate,die Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen.

Ingeborg
Ingeborg

Aufgrund der Vielzahl der Fragen, empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt die für Erbrecht aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ihr habt mir wirklich sehr weit damit geholfen.
Wir warten jetzt erstmal ab wann und ob sich das FA überhaupt meldet.Danach werden wir dann weiter schaun.Im Moment können wir sowieso nix machen weil die Mutter im Krankenhaus liegt,sie verkraftet den Streß und den Tod des Mannes psychisch überhaupt nicht.
Eine schöne Woche noch.
MfG

Bitte entschuldigen Sie , dass ich nicht geantwortet habe.