Frage zur Fahrschule

Hallo,
Ich bin mir nicht sichwer ob das das richtige Brett ist, aber ich probiere es mal:
Ich hab eben mal enn Bogen im Internet gemacht und kam auf die Frage:

Sie wollen am rechten Fahrbahnrand parken. Wie groß muss der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung mindestens sein?
Antwort ist 3 Meter.

Kann mir einer die Frage erklären? Ich blick da nicht durch.

Gruß
master

Hallo

„Fahrstreifenbegrenzung“ = Mittelstreifen
dann wirds klar!

Grüße,
Ecki

Hi

Ah. Warum schriebt man das nicht. Ich dachte nämlich Fahrstreifenbegrenzung wäre die äußere Fahrbahnmarkierung.

Vielen Dank.

Gruß
master

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Ah. Warum schriebt man das nicht. Ich dachte nämlich
Fahrstreifenbegrenzung wäre die äußere Fahrbahnmarkierung.

Korrektur meinerseits:
es könnte auch die Fahrstreifenbegrenzung auf der ANDEREN Seite gemeint sein…

Moin,

Hintergrund ist, das noch ein LKW (2,5m) plus ein wenig Abstand dran vorbeikommen sollte (Feuerwehr z.B.).

Gruss Jakob

Hallo

„Fahrstreifenbegrenzung“ = Mittelstreifen
dann wirds klar!

Ah. Warum schriebt man das nicht. Ich dachte nämlich
Fahrstreifenbegrenzung wäre die äußere Fahrbahnmarkierung.

Hast Dir doch selbst die Antwort gegeben:

Fahrstreifen und Fahrbahn sind zwei paar Stiefel, bzw das erste ist „Dein“ Fahrbereich, das andere der Bereich zum Überholen, bzw des Gegenverkehrs.

Die Fahrbahn ist immer alle Fahrstreifen zusammen, wobei es ja auch mehrstreifige Fahrbahnen gibt.

gruß
dennis

*der in zeiten als busfahrer immer fluchte, wenn die leute sage und schreibe 2,51m Platz ließen*

off topic
Moin,

*der in zeiten als busfahrer immer fluchte, wenn die leute
sage und schreibe 2,51m Platz ließen*

Du kannst aber auch wieder kleinlich sein :wink:
Hat doch gereicht oder?

Gruss Jakob

Moin,

*der in zeiten als busfahrer immer fluchte, wenn die leute
sage und schreibe 2,51m Platz ließen*

Du kannst aber auch wieder kleinlich sein :wink:
Hat doch gereicht oder?

Also ich kann mit Fug und Recht behaupten, mich nicht immer nur hingestellt und gehupt zu haben wie manche Kollegen…

Habe es einmal bei einem Straßenbahnersatzverkehr fertig gebracht zu wenden, wo man mit einem Benz-Gelenkbus rumkam und mit einem MAN-Gelenkzug NICHT. Die Kollegen sahen das, machten das nach und der MAN haut beim zusammenknicken (für den Fahrer) unlösbar die Bremse zu. Da mußte dann der Fahrdientleiter kommen und Relais im Sich.-Kasten ziehen. Ich bekam den Anschiß, weil ich es vormachte :frowning:(

Der Mercedes-Gelenkbus löst beim umkehren der Fahrtrichtung (R anstelle D drücken) oder des Lenkwinkels (haben schon seit 20 Jahren Lenkwinkelsensor) die Bremse. Ist halt Benz… *räusper*

Ach ja: Man kann auch über Verkehrsinseln wenden, wenn man keine Zeit hat: http://www.myvideo.de/watch/855440

Das Video habe ich gemacht, während einer Wendefahrt Sonntagmorgens.

gruß
dennis

Ah. Warum schriebt man das nicht. Ich dachte nämlich
Fahrstreifenbegrenzung wäre die äußere Fahrbahnmarkierung.

Korrektur meinerseits:
es könnte auch die Fahrstreifenbegrenzung auf der ANDEREN
Seite gemeint sein…

Hi,
Ihr habt ja alle recht…

Gruß
master