Wenn in einem Arbeitszeugnis steht „arbeitete in einem befristeten Arbeitsverhältnis“, heißt das, dass jd. damit andeuten will, dass man nicht gut genug war, um weiterbeschäftigt zu werden? Nehmen wir an, der Fall war so, dass sich beide Seiten nicht auf die Bedingungen einer Verlängerung einigen konnten. Wäre es dann nicht auch möglich einfach zu schreiben, von wann bis wann man beschäftigt war oder muss man das so schreiben?
DANKE für die Antwort.
Ich würde es in jedem Fall als ungünstiger empfinden, wenn das Zeugnis keinerlei Angaben zu den Gründen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält, denn das eröffnet Raum für Spekulationen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung geendet hat. Der Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis befristet war, ist da in jedem Fall besser.
Viele Grüße
annetteka
Das wird dir niemand ohne den gesamten (!) Kontext seriös beantworten können.
Die Formulierung ist sachlich und wahr und darf insofern verwendet werden. Tatsächlich macht es einen Unterschied, ob eine Beschäftigung durch Befristung oder Kündigung beendet wurde.
Ob man daraus schliessen könnte, dass man einer tüchtigen, leistungsfähigen Mitarbeiterin mit tadellosem Führungsverhalten wohl eine Weiterbeschäftigung angeboten haben würde, ergibt sich vielmehr aus der gesamten Beurteilung einschl. Dankesformel: Zeignisfragmente sind unmöglich zielführend zu bewerten
G imager
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist zunächst einmal grundsätzlich neutral zu bewerten - hier sind weitere Hinweise nur im Gesamtzusammenhang zu bewerten