Frage zur Garantie (rückwirkend in Anspruch nehmen

Hallo liebe Community,

folgender Fall:
A kauft sich am 01.02.2011 ein Notebook.
Das Touchpad dieses Notebooks geht am 01.11.2011 kaputt.
Garantie besteht für ein Jahr.

Leider kann A das Notebook nicht zur Reperatur geben, da er bis zum 01.02.2012 damit arbeiten muss und nicht darauf verzichten kann.

Besteht die Möglichkeit für A, den Schaden irgendwie zu dokumentieren bzw. den Garantiefall zu melden, den Laptop aber erst nach Ende der Garantie zur Reparatur zu schicken? Oder verfälllt die Garantie trotzdem ganz normal?

Danke für Eure Antworten.

LG
Markus

tach
Knallhart gesagt:
Die garantie ist weg.

Das gerät muss am vor dem ende der garantiezeit beim Garantiegeber angemeldet sein.
Dies gescheiht entweder durch meldung bei einer Hotline telefonisch/per email oder aber im Laden persönlich.

Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.

was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre, weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem Händler die beweislastumkehr. ich muss dem Hersteller beweisen, das das gerät quasi beim verkauf schon schadhaft war und der ausfall eines teiles aufgrund eines kleines Schadens oder einer fehlkonstruktion geschah.
Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert des Gerätes übersteigen.

wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.

Hallo,

Knallhart gesagt:
Die garantie ist weg.

das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn man die Bedingungen nicht kennt.

Das gerät muss am vor dem ende der garantiezeit beim
Garantiegeber angemeldet sein.

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Dies gescheiht entweder durch meldung bei einer Hotline
telefonisch/per email oder aber im Laden persönlich.

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des
Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er
NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.

Das ist so pauschal natürlich Unsinn. Die Garantie ist ein Vertrag und auf Erfüllung des Vertrags können natürlich die Vertragspartner bestehen. Nur weil eine Garantie nicht verpflichtend ist, so muss sich der Garant, so er diese eingeräumt hat, auch daran halten und kann sich nicht auf „Freiwilligkeit“ berufen und willkürlich Ansprüche ablehnen.

was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre,
weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem
Händler die beweislastumkehr. ich muss dem Hersteller

Nö. Es gilt keine Beweislastumkehr sondern die Beweislast, wie in der ZPO geregelt.

beweisen, das das gerät quasi beim verkauf schon schadhaft war
und der ausfall eines teiles aufgrund eines kleines Schadens
oder einer fehlkonstruktion geschah.

Na ja. So in etwa. Gerade noch die Kurve gekriegt, aber mit der „Umkehr“, das solltest Du nochmals nachlesen.

Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert
des Gerätes übersteigen.

Ist das so? Sagt das Deine Glaskugel? Was kostet denn ein Beweis?

wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter
und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und
dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.

Aha. Bei „Markengeräten“ hat man also alle Rechte der Welt?

Ich sagen nur: EXPERTEN-Forum!

Kein Experte -> keine Antwort. Im Ausnahmefall: Antwort mit Verweis auf „ich habe keine Ahnung/bin Laie/habe gerade Langeweile/will irgendwas schreiben“.

Alles in allem: Antwort ist ein bisschen richtig, ein bisschen falsch, aber sicher wenig hilfreich. Ein Verweis auf die entsprechende FAQ wäre hier hilfreicher.

S.J.

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Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des
Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er
NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.

und schon wieder unsinn.
eine garantie ist teil des kaufvertrgas und selbstverständlich einklagbar!

was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre,
weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem
Händler die beweislastumkehr.

blödsinn. lies gefälligst im gesetz nach, bevor du unsinn verbreitest! die beweislastumkehr gilt nur in zeitlicher hinsicht, dass es sich um einen mangel handelt, muss der kunde IMMER beweisen.

Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert
des Gerätes übersteigen.

wer, meinst du, müsste das denn wohl im erfolgsgfalle bezahlen?

wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter
und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und
dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.

hübscher schwank aus deiner jugend? interessiert genau gar keinen.

btw., richtig ist es auch nicht. nicht das ertste mal, dass der nicht-service eines großen herstellers in den schlagzeilen oder testheften zu finden ist.

Hallo,

Knallhart gesagt:
Die garantie ist weg.

das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn man die
Bedingungen nicht kennt.

Das sagte mein RA schon vor 10 Jahren als ein gerät an einem Wochenende kaputtging. Stichtag der Garantie war zufällig der Samstag. keiner mehr beim Hersteller und Händler zu erreichen. Montag GArantie abgelaufen = PECH! Wenn manche Händler/ Hersteller kulanterweise hier ein paar tage drauflegen, ist das glück.

Das gerät muss am vor dem ende der garantiezeit beim
Garantiegeber angemeldet sein.

ein knallharter Händler schickt dich 1 tag nach ende der Garantiezeit nach hause.
Und einige Hersteller, die ihre Garantie per telefon abwickeln auch.

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Erfahrung.

Dies gescheiht entweder durch meldung bei einer Hotline
telefonisch/per email oder aber im Laden persönlich.

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Lass dir einen neuen Text fallen und sag mir, wie du einen möglichen garnatiefall sonst melden willst. Eine Brieftaube ist da wohl eher unpassend

Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des
Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er
NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.

Das ist so pauschal natürlich Unsinn. Die Garantie ist ein
Vertrag und auf Erfüllung des Vertrags können natürlich die
Vertragspartner bestehen. Nur weil eine Garantie nicht
verpflichtend ist, so muss sich der Garant, so er diese
eingeräumt hat, auch daran halten und kann sich nicht auf
„Freiwilligkeit“ berufen und willkürlich Ansprüche ablehnen.

Wenn er sagt: Garantiezeit vorbei, was willst du dann einklagen?
ein neues Datum?

was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre,
weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem
Händler die beweislastumkehr. ich muss dem Hersteller

Nö. Es gilt keine Beweislastumkehr sondern die Beweislast, wie
in der ZPO geregelt.

Bei der garantie müsste dir der VK beweisen, das DU das gerät kaupttgemacht hast durch fehlbedienung oder unsachgemäße behandlung.

Bei der gewährleistung musst du der Firma ggf nachweisen, das…

der alte begriff für den übergang zwischen GArantie und gewährleistung ist ist halt die beweislastumkehr.
So hab ichs vor 20 Jahren gelernt.

beweisen, das das gerät quasi beim verkauf schon schadhaft war
und der ausfall eines teiles aufgrund eines kleines Schadens
oder einer fehlkonstruktion geschah.

Na ja. So in etwa. Gerade noch die Kurve gekriegt, aber mit
der „Umkehr“, das solltest Du nochmals nachlesen.

Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert
des Gerätes übersteigen.

Ist das so? Sagt das Deine Glaskugel? Was kostet denn ein
Beweis?

So ein beweis kostet eine nette schwarte gereibenes, weil sich da ein haufen kluger ingeneure und Sachverständige mit dem ganzen ramsch befassen.
Bei einem Laptop oder Notebook kommt da mal schnell eine 4 Stellige summe zusammen. Laptops die eine 4 stellige summe kosten sind da wohl eher die Ausnahme. (mal abgesehen davon, das der entsprechende Prozess einige zeit in anspruch nimmt)

wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter
und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und
dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.

Aha. Bei „Markengeräten“ hat man also alle Rechte der Welt?

Hat nix mit recht zu tun.
Hersteller T hat ein center hier um die ecke Hinfahren, abgeben, Kaffetrinken, mitnehmen, glücklich sein.

Hersteller M hat hier in der nähe ein Center: Hinfahren abgeben, gerät wird en block nach irgendwo geschickt, nach 4 wochen kommts per post wieder.

Hersteller D: Gerät in den Karton stecken und wegschicken nach JWD. Kommt nach 4 Wochen möglicherweise zurück

Einige wenige holen es sogar ab, dann hat man es mit glück nach 1 Woche wieder. Ist aber selten.

Ich beziehe mich hier auf gelebte fälle. wo ich genau zwischen dem Kunden und dem Hersteller stand.

Moin

Hallo,

Knallhart gesagt:
Die garantie ist weg.

das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn man die
Bedingungen nicht kennt.

Das sagte mein RA schon vor 10 Jahren als ein gerät an einem
Wochenende kaputtging. Stichtag der Garantie war zufällig der
Samstag. keiner mehr beim Hersteller und Händler zu erreichen.
Montag GArantie abgelaufen = PECH! Wenn manche Händler/
Hersteller kulanterweise hier ein paar tage drauflegen, ist
das glück.

und ich kennen einen rechtsanwalt, der das gegenteil behauptet und da meiner mehr „anwalt“ ist hat er bestimmt recht, oder gabs da nicht was mir richtern und urteilen?

Das gerät muss am vor dem ende der garantiezeit beim
Garantiegeber angemeldet sein.

ein knallharter Händler schickt dich 1 tag nach ende der
Garantiezeit nach hause.
Und einige Hersteller, die ihre Garantie per telefon abwickeln
auch.

genau, und auf den muss man hören, beschwerden bringen da nichts und klagen ist teufelswerk!

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Erfahrung.

juhu, du hast erfahrung im lesen von garantiebedingugen! das bringt hier, lass mich mal überlegen, nix

Dies gescheiht entweder durch meldung bei einer Hotline
telefonisch/per email oder aber im Laden persönlich.

Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?

Lass dir einen neuen Text fallen und sag mir, wie du einen
möglichen garnatiefall sonst melden willst. Eine Brieftaube
ist da wohl eher unpassend

so wies in den garantie bestimmungen steht und es mag dich erschrecken, mitlerweilehaben firmen webseiten und emails.

Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des
Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er
NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.

Das ist so pauschal natürlich Unsinn. Die Garantie ist ein
Vertrag und auf Erfüllung des Vertrags können natürlich die
Vertragspartner bestehen. Nur weil eine Garantie nicht
verpflichtend ist, so muss sich der Garant, so er diese
eingeräumt hat, auch daran halten und kann sich nicht auf
„Freiwilligkeit“ berufen und willkürlich Ansprüche ablehnen.

Wenn er sagt: Garantiezeit vorbei, was willst du dann
einklagen?
ein neues Datum?

die erfüllung des vertrages. ja auch die garantie ist teil des vertrages.

was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre,
weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem
Händler die beweislastumkehr. ich muss dem Hersteller

Nö. Es gilt keine Beweislastumkehr sondern die Beweislast, wie
in der ZPO geregelt.

Bei der garantie müsste dir der VK beweisen, das DU das gerät
kaupttgemacht hast durch fehlbedienung oder unsachgemäße
behandlung.

wos? also ich kenn garantiebedinungen, die sogar dummheit abdecken… so pauschal ist die aussage falsch

Bei der gewährleistung musst du der Firma ggf nachweisen,
das…

was auch falsch ist, kann es sein, das du keine ahnung hast, was gewährleistung ist?

der alte begriff für den übergang zwischen GArantie und
gewährleistung ist ist halt die beweislastumkehr.
So hab ichs vor 20 Jahren gelernt.

lass mich überlegen, ja, das war damals schon falsch und zeugt eigentlich davon, das du nicht verstanden hast, was gewährleistung und was garantie ist. btw, die grossen änderungen im bgb hast du zusätzlich auch nicht mitbekommen.

beweisen, das das gerät quasi beim verkauf schon schadhaft war
und der ausfall eines teiles aufgrund eines kleines Schadens
oder einer fehlkonstruktion geschah.

Na ja. So in etwa. Gerade noch die Kurve gekriegt, aber mit
der „Umkehr“, das solltest Du nochmals nachlesen.

Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert
des Gerätes übersteigen.

Ist das so? Sagt das Deine Glaskugel? Was kostet denn ein
Beweis?

So ein beweis kostet eine nette schwarte gereibenes, weil sich
da ein haufen kluger ingeneure und Sachverständige mit dem
ganzen ramsch befassen.
Bei einem Laptop oder Notebook kommt da mal schnell eine 4
Stellige summe zusammen. Laptops die eine 4 stellige summe
kosten sind da wohl eher die Ausnahme. (mal abgesehen davon,
das der entsprechende Prozess einige zeit in anspruch nimmt)

unfug, der beweis kann auch erbracht werden, wenn der fehler bei vielen geräten dieser Baureihe auftreten, oder oder oder, btw, die kosten zahl am ende der verlierer…

wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter
und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und
dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.

Aha. Bei „Markengeräten“ hat man also alle Rechte der Welt?

Hat nix mit recht zu tun.
Hersteller T hat ein center hier um die ecke Hinfahren,
abgeben, Kaffetrinken, mitnehmen, glücklich sein.

Hersteller M hat hier in der nähe ein Center: Hinfahren
abgeben, gerät wird en block nach irgendwo geschickt, nach 4
wochen kommts per post wieder.

Hersteller D: Gerät in den Karton stecken und wegschicken nach
JWD. Kommt nach 4 Wochen möglicherweise zurück

Einige wenige holen es sogar ab, dann hat man es mit glück
nach 1 Woche wieder. Ist aber selten.

Ich beziehe mich hier auf gelebte fälle. wo ich genau zwischen
dem Kunden und dem Hersteller stand.

also wenn ich deine rechtskenntnis beurteile stands du da vorallem im weg…

2 „Gefällt mir“

Eigentlich ist in der Antwort von Genius malignus ja schon so ziemlich jeder Unsinn, den Du da von Dir gegeben hast, widerlegt, aber ergänzend dazu:

Bei der garantie müsste dir der VK beweisen, das DU das gerät
kaupttgemacht hast durch fehlbedienung oder unsachgemäße
behandlung.

Dass der Gesetzgeber zwischen einer Beschaffenheitsgarantieund einer Haltbarkeitsgarantie unterscheidet, scheint Dir auch nicht bekannt zu sein. Nicht nur deswegen ist die Aussage Unsinn.

der alte begriff für den übergang zwischen GArantie und
gewährleistung ist ist halt die beweislastumkehr.

Wie bitte?

So hab ichs vor 20 Jahren gelernt.

Neulich im Mittelalter. Dass es zwischenzeitlich eine Schuldrechtreform gab und es erst seit dieser eine Beweislastumkehr gibt, ist Dir wohl entgangen.

So ein beweis kostet eine nette schwarte gereibenes, weil sich
da ein haufen kluger ingeneure und Sachverständige mit dem
ganzen ramsch befassen.

Also ich habe in meinem Leben ja schon so manche Stunde im Gerichtssaal verbracht. Dass ein Beweis Geld gekostet hat, habe ich noch nie erlebt. Und wie Du nun auf das schmale Brett kommst, dass immer und stets Sachverständigengutachten eingeholt werden, weiß ich auch nicht. Lies mal zum Thema freie Beweiswürdigung nach.

Ich beziehe mich hier auf gelebte fälle. wo ich genau zwischen
dem Kunden und dem Hersteller stand.

Es geht hier aber weniger um Deine persönliche Erfahrung als vielmehr um die Rechtslage. Und dazu konntest Du absolut nichts sinnvolles Beitragen. Lediglich juristisches Halbwissen, was keinem weiterhilft. Ganz im Gegenteil.

Unfassbar wer sich in einem Expertenforum so alles berufen fühlt zur Tastatur zu greifen…

S.J.

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