Moin
Hallo,
Knallhart gesagt:
Die garantie ist weg.
das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn man die
Bedingungen nicht kennt.
Das sagte mein RA schon vor 10 Jahren als ein gerät an einem
Wochenende kaputtging. Stichtag der Garantie war zufällig der
Samstag. keiner mehr beim Hersteller und Händler zu erreichen.
Montag GArantie abgelaufen = PECH! Wenn manche Händler/
Hersteller kulanterweise hier ein paar tage drauflegen, ist
das glück.
und ich kennen einen rechtsanwalt, der das gegenteil behauptet und da meiner mehr „anwalt“ ist hat er bestimmt recht, oder gabs da nicht was mir richtern und urteilen?
Das gerät muss am vor dem ende der garantiezeit beim
Garantiegeber angemeldet sein.
ein knallharter Händler schickt dich 1 tag nach ende der
Garantiezeit nach hause.
Und einige Hersteller, die ihre Garantie per telefon abwickeln
auch.
genau, und auf den muss man hören, beschwerden bringen da nichts und klagen ist teufelswerk!
Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?
Erfahrung.
juhu, du hast erfahrung im lesen von garantiebedingugen! das bringt hier, lass mich mal überlegen, nix
Dies gescheiht entweder durch meldung bei einer Hotline
telefonisch/per email oder aber im Laden persönlich.
Sagt wer? Du? Oder die individuell ausgestaltete
Garantieerklärung, deren Inhalt wir alle nicht kennen?
Lass dir einen neuen Text fallen und sag mir, wie du einen
möglichen garnatiefall sonst melden willst. Eine Brieftaube
ist da wohl eher unpassend
so wies in den garantie bestimmungen steht und es mag dich erschrecken, mitlerweilehaben firmen webseiten und emails.
Die agrantie ist eine FREIWILLIGE leistung des
Herstellers/händlers und er stellt die bedingeungen. wenn er
NEIN Sagt, isses nicht einklagbar.
Das ist so pauschal natürlich Unsinn. Die Garantie ist ein
Vertrag und auf Erfüllung des Vertrags können natürlich die
Vertragspartner bestehen. Nur weil eine Garantie nicht
verpflichtend ist, so muss sich der Garant, so er diese
eingeräumt hat, auch daran halten und kann sich nicht auf
„Freiwilligkeit“ berufen und willkürlich Ansprüche ablehnen.
Wenn er sagt: Garantiezeit vorbei, was willst du dann
einklagen?
ein neues Datum?
die erfüllung des vertrages. ja auch die garantie ist teil des vertrages.
was anderes ist die gewährleistung, die zwar einklagbar wäre,
weil gesetzlich vorgeschrieben, aber in dem falle gilt dem
Händler die beweislastumkehr. ich muss dem Hersteller
Nö. Es gilt keine Beweislastumkehr sondern die Beweislast, wie
in der ZPO geregelt.
Bei der garantie müsste dir der VK beweisen, das DU das gerät
kaupttgemacht hast durch fehlbedienung oder unsachgemäße
behandlung.
wos? also ich kenn garantiebedinungen, die sogar dummheit abdecken… so pauschal ist die aussage falsch
Bei der gewährleistung musst du der Firma ggf nachweisen,
das…
was auch falsch ist, kann es sein, das du keine ahnung hast, was gewährleistung ist?
der alte begriff für den übergang zwischen GArantie und
gewährleistung ist ist halt die beweislastumkehr.
So hab ichs vor 20 Jahren gelernt.
lass mich überlegen, ja, das war damals schon falsch und zeugt eigentlich davon, das du nicht verstanden hast, was gewährleistung und was garantie ist. btw, die grossen änderungen im bgb hast du zusätzlich auch nicht mitbekommen.
beweisen, das das gerät quasi beim verkauf schon schadhaft war
und der ausfall eines teiles aufgrund eines kleines Schadens
oder einer fehlkonstruktion geschah.
Na ja. So in etwa. Gerade noch die Kurve gekriegt, aber mit
der „Umkehr“, das solltest Du nochmals nachlesen.
Den beweis must du erbringen und die kosten werden den wert
des Gerätes übersteigen.
Ist das so? Sagt das Deine Glaskugel? Was kostet denn ein
Beweis?
So ein beweis kostet eine nette schwarte gereibenes, weil sich
da ein haufen kluger ingeneure und Sachverständige mit dem
ganzen ramsch befassen.
Bei einem Laptop oder Notebook kommt da mal schnell eine 4
Stellige summe zusammen. Laptops die eine 4 stellige summe
kosten sind da wohl eher die Ausnahme. (mal abgesehen davon,
das der entsprechende Prozess einige zeit in anspruch nimmt)
unfug, der beweis kann auch erbracht werden, wenn der fehler bei vielen geräten dieser Baureihe auftreten, oder oder oder, btw, die kosten zahl am ende der verlierer…
wenn es ein Markengerät ist, hat der hersteller repaircenter
und da kann man das gerät anmelden, die bestellen das teil und
dann fährt man hin und eine reparatur ist binnen 1 H gegessen.
Aha. Bei „Markengeräten“ hat man also alle Rechte der Welt?
Hat nix mit recht zu tun.
Hersteller T hat ein center hier um die ecke Hinfahren,
abgeben, Kaffetrinken, mitnehmen, glücklich sein.
Hersteller M hat hier in der nähe ein Center: Hinfahren
abgeben, gerät wird en block nach irgendwo geschickt, nach 4
wochen kommts per post wieder.
Hersteller D: Gerät in den Karton stecken und wegschicken nach
JWD. Kommt nach 4 Wochen möglicherweise zurück
Einige wenige holen es sogar ab, dann hat man es mit glück
nach 1 Woche wieder. Ist aber selten.
Ich beziehe mich hier auf gelebte fälle. wo ich genau zwischen
dem Kunden und dem Hersteller stand.
also wenn ich deine rechtskenntnis beurteile stands du da vorallem im weg…