Frage zur Garantie

Ich hab jetzt schon ordentlich gegoogelt, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Wenn man im Juli 2007 ein DVD-Laufwerk gekauft hat und im Juni 2009 das Gerät zur Garantiereparatur abgibt, ist man dann innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiezeit, oder nicht?
Der Händler hat den Auftrag als Garantiefall zum Hersteller geschickt, der widerum sagt, es gibt nur ein Jahr Garantie.

  1. Wieso weiss der Händler das nicht?
  2. Wie ist das denn jetzt mit der gesetzlichen Garantiezeit? Irgendwie geht jeder von 2 Jahren aus.

Was sagt ihr denn zu dem Fall?

Gruß
Ceres

Hallo,

Ich hab jetzt schon ordentlich gegoogelt, aber so richtig
schlau bin ich nicht geworden.

ein Blick in die FAQ-Liste hätte gereicht: FAQ:1152

Gruß
Christian

Hallo Christian,

natürlich hast Du Recht. Trotzdem ist diese tolle juristische Ausformulierung nicht für jedermensch verständlich. Ist folgende Kurzfassung richtig?

Grundsätzlich haftet der Laden bei Verkauf an den Endverbraucher für Mängel zwei Jahre lang. Nach sechs Montaten muss der Verbraucher das Vorhandensein des Mangels beim Kauf beweisen (Sachmängelhaftung des gewerblichen Verkäufers).

Zur Garantie des Herstellers siehe dessen Garantieerklärung.

In diesen Fall dürfte das Beweisproblem die Sache beenden.

Ciao

Hallo,

Grundsätzlich haftet der Laden bei Verkauf an den
Endverbraucher für Mängel zwei Jahre lang.

Grundsätzlich haftet der Laden bei Verkauf an den Endverbraucher für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (Übergabe) vorhanden waren zwei Jahre lang.

Zischen den beiden Aussagen gibt es einen Unterschied…

Gruß

S.J.

Hi,

Grundsätzlich haftet der Laden bei Verkauf an den
Endverbraucher für Mängel zwei Jahre lang.

Grundsätzlich haftet der Laden bei Verkauf an den
Endverbraucher für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang
(Übergabe) vorhanden waren
zwei Jahre lang.

Zwischen den beiden Aussagen gibt es einen Unterschied…

Richtig, verstehe, nicht bei unsachgemäßem Gebrauch und Verschleiß.
Also bei sachgemäßem Gebrauch innerhalb der üblichen Gebrauchsdauer ist doch der Mangel schon Anfang da, oder?

Ciao

Hallo,

Richtig, verstehe, nicht bei unsachgemäßem Gebrauch und
Verschleiß.
Also bei sachgemäßem Gebrauch innerhalb der üblichen
Gebrauchsdauer ist doch der Mangel schon Anfang da, oder?

nein. Sachen gehe einfach irgendwann kaputt. Der Gesetzgeber regelt aber nicht, dass etwas eine bestimmte Zeit „halten“ muss oder dass es eine „übliche Gebrauchsdauer“ gibt…

Zudem muss immer vom Käufer bewiesen werden, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf Fehlgebrauch, Verschleiß etc. zurückzuführen ist. Kann er das, wird unter gewissen Umständen bis zu 6 Monate nach Kauf angenommen, dass dieser Sachmangel bereits bei Übergabe bestand.

Gruß

S.J.

Hi

Zudem muss immer vom Käufer bewiesen werden, dass der Defekt
auf einen Sachmangel und nicht auf Fehlgebrauch, Verschleiß
etc. zurückzuführen ist. Kann er das, wird unter gewissen
Umständen bis zu 6 Monate nach Kauf angenommen, dass dieser
Sachmangel bereits bei Übergabe bestand.

Ok, habe ich verstanden, kann ich aber nicht nachvollziehen. Wie beweise ich einen Nicht-Fehlgebrauch, einen nicht-mehr-als-üblichen Gebrauch? Ziehn sich die Hersteller ja gern drauf zurück.

Hatte Streit wegen Wanderschuhen, deren Sohlen nach fünf Monaten blank waren. Hersteller meinte mehr-als-üblicher Gebrauch. Händler verlor trotzdem Prozeß, Thenor: ein halbes Jahr müssen die immer halten.

Ciao