Problem: Frau X ist Einzelunternehmerin mit einer häuslichen Krankenpflege und hat ihrem Mann notariell eine Vollmacht zur Vertretung aller geschäflichen Vörgänge eingeräumt. Er ist auch im Unternehmen angestellt. Weiss jemand, ob damit schon eine GbR entstanden ist und wie man da wieder rauskommt? Die Krankenkasse will ihn nämlich von diesem Zeitpunkt an als Selbständigen einstufen. Geht das überhaupt so einfach?
Wenn er angestellt ist, ist keine GbR entstanden. Eine solche setzt Gleichrangigkeit der Gesellschafter voraus.
Levay
Blöd formuliert
Ich meinte damit, dass nur bei Gleichrangigkeit der Personen diese überhaupt Gesellschafter sein können.
Levay
Krankenkasse will ihn nämlich von diesem Zeitpunkt an als
Selbständigen einstufen. Geht das überhaupt so einfach?
Das hat mit der GbR nichts zu tun. Die Krankenkasse unterstellt hier nämlich, dass kein Arbeitnehmerstatus des Unternehmer-Ehegatten vorliegt, sondern eine Mit-Unternehmer Eigenschaft. Gegen diese Einstufung, die profunde Konsequenzen hat, kann man versuchen vorzugehen, die Erfolgsaussichten sind aber nicht allzu groß.