Frage zur Gebrauchtwagengarantie

Hallo zusammen,

muß ein Autohändler beim Verkauf eines Kfz an eine Privatperson nicht automatisch eine 12 Monatige Gewährleistung einräumen? Was ist dann mit Angeboten, in denen auf Wunsch eine Gebrauchtwagengarantie dazu gekauft werden kann? Lohnt sich die? Worin liegt bei den beiden der Vor- und Nachteil? Und schließlich: kauft man die Gebrauchtwagengarantie mit dazu: existieren dann beide (Garantie und Gewährleistung) gleichzeitig nebeneinander?

VG

Hallo !

Ja,er muss 12 Monate Gewährleistung geben,so wie der Neuwagenhändler die 24 Monate geben muss.

Und eine Zusatzversicherung gegen Geld besteht unabhängig von der gesetzlichen,es gibt im Fall der Fälle also 2 Versicherungen aus der man Forderungen gegen den Händler/bzw. Versicherungsgeber beanspruchen kann.
Die gesetzliche ist ja leider mit den bekannten Problemen behaftet.
Denn sie „garantiert“ ja nicht etwa Fehlerfreiheit für 12 Monate und Reparatur ohne Kosten !
Sie gilt für Mängel,die am Kauftag bereits vorhanden waren,sich aber erst später mit Ausfall etwa zeigten.

Die extra-Garantie(hier echte Garantie,nach bestimmten Vereinbarungen) mag da besser sein. Kommt halt auf die Bedingungen an,für welche Fehler/Schäden sie einstehen will.

mfG
duck313