Wenn ein Vater nicht in der Geburtsurkunde seines Kindes eingetragen ist weil die Eltern getrennt sind, kann dieser trotzdem auch ohne Geburtsurkunde die Vaterschaft anerkennen oder ist es zwingend notwendig dass er dazu in der Urkunde eingetragen wird? Welche Auswirkungen hat das auf den Kindesunterhalt,da dieser Vater geäußert hat er könne ohne Vorlage der Geburtsurkunde keinen Unterhalt leisten.
eine Vaterschaftsanerkennung findet beim Jugendamt statt. Diese könnte theoretisch auch gerichtlich eingeklagt werden.
Die Vorlage einer Geburtsurkunde wäre hierfür nicht nötig!
Unterhaltsansprüche eines Kindes gegenüber seinem Vater werden durch Vaterschaftsanerkennung rechtskräftig!
Im Zweifelsfalle würde ich dazu raten, das Jugendamt hinzuzuziehen!
Diese würden im Falle eines Falles wissen, wie sie vorgehen müssen!