Frage zur Gehaltsanpassung

Hallo zusammen,

meine Firma hat mich befördert und ich werde das Marketing leiten (8 Personen). Vorher war ich im Produktmanagement.

Jetzt hat mir die Personabteilung einen neuen Vertrag vorgelegt, darin steht, dass ich für die ersten 6 Monate keine Gehaltserhöhung erhalte und erst nach den 6 Monaten das Gehalt entsrpechend der Position angepasst wird.

Meine Frage ist nun: ist es üblich zunächst eine Art Probezeit, zumindest beim Gehalt, zu haben? Bevor ich diese Vorgehensweise kritisiere oder akzeptiere, möchte ich wissen, ob diese Rangehensweise typisch ist.

Danke

Hi,

ich erzähle dir, wie das im niedersächsischen Schuldienst läuft. Man erledigt erstmal kommissarisch irgendwelche (Zusatz-)Aufgaben. Man bekommt dafür 1-2 Anrechnungsstunden. Wenn man Glück hat, wird irgendwann eine Beförderungsstelle ausgeschrieben. Man bewirbt sich, wird für gut befunden. Dann wird man in die höherwertige Besoldungsgruppe eingewiesen (so der Wortlaut). Die Anrechnungsstunden fallen weg, die Dienstbezüge bekommt man aber immer noch nach der vorherigen Einstufung. Wenn man sich sechs Monate bewährt hat, bekommt man die höhere Besoldung (die Anrechnungsstunden bleiben weg).

Was du geschildert hast, ähnelt dem zumindest.

Gruß
Christa

Hallo Michi,
man kann es nicht so generell beantworten. Es gibt Betriebe mit Mitbestimmung der Arbeitnehmer, wie es eigentlich gesellschaftlich vorgesehen ist. Und ann gibt es Betriebe, die versuchen da herum zu kommen. Dann ist oft den Arbeitnehmern egal und hoffen darauf, dass der Arbeitgeber schon für die Seinen sorgen wird.
(War übrigens ein Argument der Sklaven für die Sklaverei … da krieg ich mein Essen und muss mich nicht um das dach über den Kopf kümmern…)
In Betrieben mit Mitbestimmung, also einem gewählten Betriebsrat wäre die Variante, die du erlebst eher nicht möglich. (Zugegeben, es gibt auch Flaschen im Betriebsrat, so dass der Betriebsrat es nicht hinkriegt.)
Man bekommt, wenn alles gut läuft, den Lohn, der der Stelle, die man ausfüllt, entspricht.

Mal ein paar Gedanken dazu, bevor Aprilfrisch und Albararazin dazu etwas sagen:
Wenn 6 Monate Probezeit vereinbart werden, dann sind sie sich wohl nicht sicher, ob Du auch der Richtige bist. Oder suchen sie gleichzeitig einen Profi von außen und du sollst nur die Brücke halten? Dann müsstest du nach 6 Monaten die Fa. verlassen.

Manchmal sind die Weisheiten von alten Frauen nicht zu verachten: … Geh mal in die Kantine und sage, du willst ab jetzt immer Menü 2 essen, also das teurere. Aber du bist dir noch nicht sicher, ob das auch deinen Zielen in der Gesundheit und Gewicht zugute kommt. Sag, du willst zur Probe 6 Monate das essen aber zum Preis von Linie 1. Wenn das dann befiedigend ausfällt, willst du nach 6 Monaten auch den vollen Preis bezahlen …
Das, was du dann zu hören bekommst, kannst du als Grundlage für dein Gespräch mit dem Management benutzen.
Noch ein Gedanke: Als Abteilungsleiter musst du die Interessen der Firma verteten, auch dann wenn es unbequem ist. Wie kannst du das tun, wenn du deine eigenen Interessen nicht geregelt kriegst und ich derartig unterthänig verhältst?

Und no ebbes: Ist in dem jetzigen Vorschlag schon genau beschrieben, ab wann du das richtige Gehalt bekommst? … und in welcher Höhe? Wenn du beides mit NEIN beantworten kannst, dann lass es lieber.

Aber am Ende musst du es wissen. Und warte mal, was Aprilfrisch dazu sagt.

Alles Gute
Alfons

Servus,

der weist nur wie üblich auf das überzählige r hin.

Nein, im Ernst jetzt: Zu Üblichkeiten in der beschriebenen Situation kann ich überhaupt nichts sagen - ich weiß nicht, was da üblich ist. Verständlich fände ich ein solches Ansinnen jedenfalls, weil es ganz sicher einen Moment oder zwei braucht, bis die Produktivität in der neuen Position zu deren Dotierung passt: Auch ein Leiter von irgendwas wird nicht dafür bezahlt, dass „Leiter“ auf seiner Visitenkarte steht, sondern dafür, dass er die Abteilung so leitet, dass sie gute Ergebnisse bringt.

Im Zusammenhang „Leiter Marketing“ kann diese Geschichte allerdings auch dazu dienen, dass irgendjemand sehen möchte, wie @Michi_146fe9 sich denn eigentlich im Selbst-Marketing verkaufen kann - das hängt auch von Zusammenhang, Umgebung und Beteiligten ab.

Schöne Grüße

MM

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Ist die Gehaltsanpassung an Bedingungen geknüpft?
Steht die Höhe des angepassten Gehalts schon fest?
Musst du dich erst einarbeiten und notwendige Kenntnisse erwerben?
Kennst du dein neues Team schon?
Wieviel Kontakt gibt es zwischen Produktmanagement und Marketing?
Ist die bisherige Leitung schon weg oder arbeitet ihr eine gewisse Zeit zusammen zwecks Übergabe?

Normalerweise bedeutet eine interne Beförderung, dass das Unternehmen zunächst einmal investieren muss: der für geeignet befundene Mitarbeiter muss für die neue Stelle qualifiziert werden (zusätzliches Wissen, vielleicht auch ein Führungskräfte-Training), während die Produktivität der Abteilung „Anlauf nimmt“, d.h. durchaus auch kurzfristig sinken kann, bevor es rund läuft.
Mit der zeitlich versetzten Gehaltsanpassung wird dem Rechnung getragen.

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Hallole,
das ist ein interessanter Gedanke. Aber zu Ende gedacht, sollte es auch Kennzahlen geben, die das belegen, damit das Gehalt, das der Produktivität entspricht, auch gerecht und den Kennzahlen entsprechend bezahlt werden kann. Und nicht nach Gutsherrenart.
Und wenn die Abteilung jetzt den Anforderungen entspricht, dann sollte auch jetzt das richtioge Gehalt gezahlt werden, finde ich.
Aber für den Erfolg sollte es eine eigene Komponente in der Gehaltsstruktur geben. So könnte man eventuelle Tiefs für die Einarbeitung ausgleichen. Aber mit der Komponente für die Leistung. Und nicht nach Gutsherrenart einfach für alles … Grundgehalt, Leistungszulage etc. erstmal weniger.

Dass der Unternehmer investiert ist schon klar. Aber das muss doch nicht der Angestellte bezahlen.

Schöne Grüße
Alfons

Hi

Nun der Angestellte ‚ bezahlt‘ es ja nicht … er wird nur für eine gewisse Zeit nicht so bezahlt, als könnte er alles schon, obwohl er es noch nicht können kann

Führungspositionen bringen häufig Aufgaben mit sich, die ein nicht führender Mitarbeiter schlicht und einfach noch nicht kennen/können kann und erst erlernen muss

Insofern passt das Gebahren des zukünftigen Arbeitgebers durchaus zu der angestrebten Stelle

Gruß h

Hallole,
ja, und die Gehälter der großen Manager, Minister, Bundeskanzller und so weiter sind ja weitgehend bekannt und ergoogelbar. Bestimmt kannst du deine These anhand von 2 oder 3 Beispielen belegen.
Schöne Grüße
Alfons

Und für Angestellte in einem Betrieb mit Mitbestimmung gilt evtl. der ERA also Entgelt Rahmen Tarifvertrag. Schonmal gehört?

Hi Alfons

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :wink:

Manager haben sich üblicherweise fachlich im Vorfeld qualifiziert - da stellt sich die Frage zur Probezeit nicht

Minister und Bundeskanzler müssen sich fachlich nicht qualifizieren, weil sie Fachgremien mit Entsprechend ausgebildeten Profis zur Hand haben die diese Arbeit machen - es sind politische Beamte das ist etwas völlig anderes als ein kleiner Angestellter der zum ersten Mal im Leben eine Führungsposition besetzen soll :woman_shrugging:

Ja es gibt zB auch im öffentlichen Dienst Tarifveträge und Personalräte … Und trotzdem ist es auch rechtlich völlig in Ordnung, jemandem der noch nie eine Führungsposition hatte, diese erst mal auf Probe zu vergeben und erst nach einem halben Jahr die wirklich passende Entgeltstufe zu bezahlen … :woman_shrugging: Und für entsprechend hoch dotierte Führungspositionen ist es durchaus auch üblich, diese für zwei Jahre auf Probe zu vergeben - sprich nach zwei Jahren wird überprüft ob der jenige seiner Aufgabe auch wirklich gerecht wird und wenn nicht geht es zurück auf Los…

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Also hast du von ERA noch nichts gehört……
Guets Nächtle
Alfons

Doch habe ich … und? Reden wir hier von der IG Metall ?

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Woher weißt du, dass der Betrieb des UP zum Bereich Metall- und Elektroindustrie gehört? Oder dass er überhaupt unter einen TV fällt?

Der Betrieb, in dem ich arbeite, ist nicht TV-gebunden, zahlt aber übertariflich. Und im geschilderten Fall wäre das auch die Art und Weise, wie das bei uns geregelt wird.

Auf der neuen (höheren) Position wird der Mitarbeiter während der Weiterbildungs- und Einarbeitungsphase wahrscheinlich eine geringere Produktivität zeigen als auf seiner bisherigen Stelle. Also ist es (aus meiner Sicht) keineswegs so, dass die „Anfangsinvestition“ dem AG alleine aufgebürdet wird.
Mir erscheint die Regelung korrekt - es sei sicherheitshalber angemerkt, dass diese Aussage für Betriebe gilt, die fair mit ihren Angestellten umgehen. Es gibt viele Konzerne, die sich unfair verhalten, aber gerade im Mittelstand gibt es viele Betriebe mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen, als der Arbeiterfunktionär wahrhaben möchte. Angesichts des bereits real existierenden Fachkräftemangels liegt das ohnehin im ureigensten Interesse der Betriebe.

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Hallo,
nein, wir reden über deine These, dass

Ich habe dich um einen Beleg gebeten. Dann hast du gesagt, dass es für höhere Manager (?) nicht gilt und für Minister auch nicht. Und statt einem Beleg kommt nur Meinung.
Mein Verweis auf den ERA ist ein Versuch, diese Spekulationen wieder auf den Boden zu bringen, weil der ERA ein Beispiel dafür ist, dass man das Gehalt bekommt, für das die Stelle bestimmt ist.
Also haben wir jetzt folgende Gruppen, für die deine These nicht zutrifft:
Höhere Manager
Minister
Bundeskanzler
Leute, für die der ERA gilt.
So, und jetzt warte ich auf einen Beleg von deiner These. Und … bei uns wird es so schon immer gemacht, gehört nicht dazu.
Schönen Tag
Alfons

Hallo,

wieso reitest du so auf dem

rum, der nur einer von vielen verschiedenen Manteltarifverträgen ist?
Und der im UP angesprochene Sachverhalt ist auch in Manteltarifverträgen höchst unterschiedlich geregelt. In dem für mich geltenden TV-N Ba-Wü steht zB bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit nichts von irgendeiner „Probezeit“ drin, sondern die höhere Vergütung muß ab dem ersten Tag gezahlt werden.
Und nun?

Der Kern ist, daß genau dieser Sachverhalt relativ frei regelbar ist und auch sehr unterschiedlich geregelt wird, sei es

  • von Tarifparteien in (Mantel-) Tarifverträgen
  • von Betriebsparteien (AG und BR) im Rahmen einer Entgeltordnung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn kein TV gilt
    https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
  • vom AG einseitig, wenn kein TV gilt und es keinen BR gibt bzw. der BR sein Recht auf Verhandlung einer Entgeltordnung nicht wahrnimmt.
  • von AG und AN im Rahmen von Vertragsverhandlungen, wenn kein TV gilt und es keinen BR gibt bzw. der BR sein Recht auf Verhandlung einer Entgeltordnung nicht wahrnimmt.

Und wenn es keine Tarifbindung gibt, können derartige Verhandlungen ziemlich frei von rechtlichen Bindungen geführt werden, wenn man mal von allgemeinen, idR wolkigen Grundsätzen wie „Billigkeit“ oder „Treu und Glauben“ absieht.
Wenn der UP also keine bestehenden Bindungen wie TV oder betriebliche Entgeltordnung anführt, kann man erst mal davon ausgehen, daß derartige Bindungen nicht existieren. Dann ist das „Angebot“ der Personalabteilung durchaus üblich und rechtlich nicht zu beanstanden.
Beachtet werden muß lediglich die „Rückfallebene“, falls dieser „Bewährungsaufstieg“ nicht funktioniert - sprich die Rückkehr an den alten bzw. vergleichbaren Arbeitsplatz, denn dieser von Dir behauptete Automatismus

ist völliger Unsinn.

&tschüß
Wolfgang

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