Frage zur Gesellschaftsform

Hallo,

angenommen ein Händler hat privat einen Offenbarungseid geleistet, und betreibt nebenher eine KG. Meines wissens gibt es da keine Möglichkeit an das Vermögen der KG zu kommen. Wie sieht es jedoch damit aus, wenn die KG als GdbR ausgewiesen wird. Gilt dann weiterhin die Rechtsform der KG, oder kann man daraufhin auch ansprüche gegen die gfesellschaft richten?

Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen. Ich hoffe, ich hab im richtigen Forum gepostet.

Gruss
André

Hallo,

angenommen ein Händler hat privat einen Offenbarungseid
geleistet, und betreibt nebenher eine KG.

Dann sollte der Eigentumsanteil an der KG im Offenbarungseid angegeben sein.

Meines wissens gibt
es da keine Möglichkeit an das Vermögen der KG zu kommen.

An das Vermögen der KG nicht, aber es kann der Eigentumsanteil eingefordert werden.

Wie
sieht es jedoch damit aus, wenn die KG als GdbR ausgewiesen
wird.

Alles tricksen hilft hier nciht. Denn wenn Vermögensgegenstände verbracht werden (d.H. nicht für einen angemessenen Preis verkauft werden) unterliegen sie weiterhin der Pfändbarkeit, bzw. gehören zu offenbarten Vermögen.

Gilt dann weiterhin die Rechtsform der KG, oder kann man
daraufhin auch ansprüche gegen die gfesellschaft richten?

Es gilt der Besitzstand am Tage der Abgabe der EV. alles was danach mit vermögensteilen geschieht ist bedingt schwebend.

Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.

die Frage ist, wobei dir geholfen werden soll? wenn du offenbartes Vermögen im Nachhinein verschleiern, verstecken, der Vollstreckung entziehen willst, so geht das nciht bzw. ist es strafbar.

Kurz vor der offenbarung enstandene Vermögensminderungen sind angreifbar.

gruss

Hallo,

angenommen ein Händler hat privat einen Offenbarungseid
geleistet, und betreibt nebenher eine KG.

Dann sollte der Eigentumsanteil an der KG im Offenbarungseid
angegeben sein.

Nun ich habe eine Kopie der Eidesstattlichen versicherung, darin ist jedoch nichts von einem Eigentumsanteil zu lesen. Die KG wurde auch erst nach dieser Eidesstattlichen Versicherung gegründet.

Meines wissens gibt
es da keine Möglichkeit an das Vermögen der KG zu kommen.

An das Vermögen der KG nicht, aber es kann der Eigentumsanteil
eingefordert werden.

Wie
sieht es jedoch damit aus, wenn die KG als GdbR ausgewiesen
wird.

Alles tricksen hilft hier nciht. Denn wenn
Vermögensgegenstände verbracht werden (d.H. nicht für einen
angemessenen Preis verkauft werden) unterliegen sie weiterhin
der Pfändbarkeit, bzw. gehören zu offenbarten Vermögen.

Gilt dann weiterhin die Rechtsform der KG, oder kann man
daraufhin auch ansprüche gegen die gfesellschaft richten?

Es gilt der Besitzstand am Tage der Abgabe der EV. alles was
danach mit vermögensteilen geschieht ist bedingt schwebend.

was bedeutet bedingt schwebend?

Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.

die Frage ist, wobei dir geholfen werden soll? wenn du
offenbartes Vermögen im Nachhinein verschleiern, verstecken,
der Vollstreckung entziehen willst, so geht das nciht bzw. ist
es strafbar.

Kurz vor der offenbarung enstandene Vermögensminderungen sind
angreifbar.

gruss

Nun nicht ich will etwas verschleiern. Es sieht vielmehr so aus das der Schuldner emense Mietschulden hat. Er bedient sich aus der Kasse der KG, fährt großes Auto …, und man selbst kommt nicht an das Vermögen, da ja alles unter dem Dekmantel der KG läuft.

Ich muss leider gestehen das ich als Leie deinen Ausführungen nicht so ganz folgen konnte, falls es dir nichts ausmacht währe es nett wenn du dies nochmal etwas verständlicher erläutern könntest.

Gruss André

Die KG wurde auch erst nach dieser Eidesstattlichen
Versicherung gegründet.

Wenn du nachweisen kannst, daß dein Schuldner Anteile an eine KG besitzt, dann kannst du diese Pfänden lassen.

was bedeutet bedingt schwebend?

wenn ich mein gesamtes Vermögen z.B. verschenke aber Schulden haben, so sind diese Schenkungen zwar einerseits rechtlich ok. Aber ein Schuldner kann diese Schenkungen rückabwickeln lassen, wenn er nachweisen kann, daß die Schenkung nur gemacht wurde um die offenen Rechnungen nicht bezahlen zu können.

Nun nicht ich will etwas verschleiern. Es sieht vielmehr so
aus das der Schuldner emense Mietschulden hat. Er bedient sich
aus der Kasse der KG, fährt großes Auto …, und man selbst
kommt nicht an das Vermögen, da ja alles unter dem Dekmantel
der KG läuft.

das war aus deiner Frage nicht so klar, daß du der Gläubiger bist.

Ich muss leider gestehen das ich als Leie deinen Ausführungen
nicht so ganz folgen konnte, falls es dir nichts ausmacht
währe es nett wenn du dies nochmal etwas verständlicher
erläutern könntest.

Das sinnvollste ist, wenn du eine brechtigte Forderung hast und evtl. sogar schon einen titel erwirkt hast, dann gehe mit deinem Wissen zu einem RA und lasse ihn die Vollstreckung betreiben.

gruss

Hallo,

mir wurde von meinem Anwalt von der Vollstreckung abgeraten, dar dies für mich nur noch weitere Kosten verursachen würde und man mit aller warscheinlichkeit nicht an das Vermögen der KG ran kommt.

Der Schuldner führt die KG, Sie läuft auf seinen Namen.

Aber wie siehts damit aus, das die KG nach ausen als GdbR ausgegeben wird. Kann man dagegen vorgehen, wegen täuschung der Kunden oder so? Ich weis zwar das dies die Schulden auch nicht mindert, aber immerhin währe man den nicht ganz tatenlos.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber wie siehts damit aus, das die KG nach ausen als GdbR
ausgegeben wird. Kann man dagegen vorgehen, wegen täuschung
der Kunden oder so? Ich weis zwar das dies die Schulden auch
nicht mindert, aber immerhin währe man den nicht ganz
tatenlos.

Das ist jetzt nicht eindeutig.

eine KG ist eine KG. eingetragen ins HR und somit ist zumindest der Komplementär namentlich bekannt.

eine KG kann nicht gleichzeitig als GBR auftreten.

Es könnte u.U. eine erneute EV gefordert werden mit der Begründung, daß sich offensichtlich die Eigentumsverhältnisse des Schuldners seit der letzten EV geändert haben.

sollten dann in dieser EV dei KG oder evtl. GbR-Anteile ncith erwähnt sein, kann man Anzeige wegen falscher EV (Meineid)stellen.

gruss

gruss