Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung

Hallo,

mir ist klar, dass die Frage heikel sein könnte. Aber alle Neben"schwingungen" liegen mir fern, ich bitte aber um Aufklärung:

Stimmt es, dass die Eltern von Nicht-EU-Ausländern, die in Deutschland krankenversichert sind, mit versichert sind, auch wenn sie in deren Heimatland leben?

Andreas

Hallo Andreas,

also das wäre mir nun wirklich absolut neu… Meine Granny lebt in Polen (ist ja noch nicht EU, gelle?); wenn sie hier mal zum Doc mußte, flatterte meiner Mom nach ein paar Wochen eine Privatliquidation aus dem Briefkasten entgegen. Ich persönlich wäre die Wände hochgegangen, wenn plötzlich mein (bis zu seinem Ableben ebenfalls in Polen aufhältiger) Erzeuger bei mir mitversichert gewesen wäre… Von daher würde ich mal sagen, daß es totaler Quatsch ist.

Völlig schwingungsfreie Grüße

Tessa

Präzisierung
Voraussetzung sei, dass der hiesige Gastarbeiter seine Eltern in der Heimat regelmäßig unterstützt.

Ich werde mich doch noch mal um die Quelle dieser (Fehl?-) Information bemühen.

Andreas

Hallo,
also es ist so !

Z.B. mit der Türkei und Rest Jugoslawien besteht ein Sozialver-
sicherungsabkommen. Nach dem dort geltenden Recht ist es möglich seine
Mama oder seinen Papa mitzuversichern. Lt. Abkommen geht das dann
in Deutschland auch - also Sohn (Türke) wohnt und arbeitet in
Deutschland - ist versichert bei AOK und will Mutter (wohnt in der
Türkei und hat kein Einkommen) mitversichern - geht !!!
Leistungen kan Mutter allerdings nur in Deutschland (???) in
Anspruch nehmen.
Was guckst Du ?? - geht !!

Gruss

Günter Czauderna