Gibt es in deutschland eine allgemein gültige Regelung, welche Artikel wie lange Gewährleistung haben?
Es geht um ein Fahrzeug, das mit einem Elektromnotor angetrieben wird. Energiequelle sind 4 Akkus, die an jeder Steckdose aufgeladen werden können. Nach relativ kurzer Zeit mußten diese Akkus bereits getauscht werden, weil die Reichweite nicht mehr gegeben war. relativ kurz = 8 Monate. nach Angaben des Verkäufers fiel dies nicht in die Gewährleistung, da auf die Akkus nur 6 Monate Garantie bestehe.
Nach nun einem weitereb Jahr tritt auch bei diesem neuen Satz das gleiche Problem auf.
Hätte der erste satz schon durch Gewährleistung getauscht werden müssen? Sind Akkus Verschleißmaterial? Wird Verschleißmaterial anders behandelt als andere Teile? Wenn bestimmte Ladezyklen beworben werden, kann sich dann der Verkäufer auf diese Verschleißteilregel zurückziehen oder ist das dann irreführende Werbung und er macht sich dadurch irgendwie strafbar oder regressfähig?
Also Akkus müssten als Verschleißteile gelten.
Das mit der Gewährleistung ist so ne Sache, meines Wissens müsste der Käufer dann beweisen, das die Akkus schon zum Zeitpunkt des Kaufs beschädigt waren, bzw. der Händler müsste beweisen, dass sie nicht beschädigt waren.
Danke Pirkko hilft aber wirklich nicht allzuviel weiter.
Gibt es da wirklich keine gesetzliche Regelung?
Anschlußfrage: Ab wann beginnt die Gewährleistung? Ab Einbau der Akkus oder ab Rechnungsstellung. Im esonderen Faall lagen da fast 6 Monate dazwischen.
Verschleißmaterialien sind wie alles andere auch durch die 12 Monatige Gewährleistung abgedeckt, jedoch eben nur gegen material-/vertigungsbedingte Fehler und dazu gehört eben zumeist nicht das „schrumpfen“ der Kapazität, da das eben so ist - im vgl. beschwert sich ja auch niemand, dass der Toner irgendwann leer ist.
Noch zur Gewährleistung: Nach 6 Monaten kommt es zur so genannten Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, dass der Fehler schon zu Beginn bestand.
Rechtsmäßig ist das sicher schon geklärt, jedoch sind die Nachweise recht schwer zu erbringen.
„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
Das Problem bei Teilen, die einer Abnutzung unterliegen, kann hier nicht geklärt werden.
Auch Verschleißteile müssen dem Stand der Technik entsprechen, sie müssen tauglich (also z.B. nicht unterdimensioniert) sein.
Ich vermute mal, dass man in so einem Fall nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären kann, ob ein Sachmangel vorliegt.
Hallo,
nachdem Du leider nur einen Haufen Blödsinn als Antworten bekommen hast, lies einfach mal selber nach in faq:1152. Und wenn Du danach weitere Fragen hast: nur zu!
Gruß
loderunner (ianal)
Verschleißmaterialien sind wie alles andere auch durch die 12
Monatige Gewährleistung abgedeckt.
ich weiß nicht in welchem Land du lebst. In Deutschland sind es 24 Monate.
Noch zur Gewährleistung: Nach 6 Monaten kommt es zur so
genannten Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer
nachweisen, dass der Fehler schon zu Beginn bestand.
Das ist auch nicht ganz richtig. Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. In den ersten 6 Monaten kommt es, sofern es ein Verbrauchsgüterkauf ist, zur Beweislastumkehr. Das ist inhaltlich mitnichten das gleiche.