Frage zur Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtkauf

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Händlergewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf. Vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus und kann mir das ein wenig auseinanderklamüsern.
Also, folgender Fall. Ich habe einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen bei einem grossen Händler gekauft, der sich darauf spezialisiert hat, Leasingrückläufer an gewerbliche Kunden zu verkaufen.
Verkaufen tut dieser Händler aber auch an Privatkunden.
Voraussetzung für den Kauf als Privatmann ist allerdings, dass man zusätzlich ein Garantiepaket mit dem Fahrzeug dazu kauft, welches, je nach Fahrzeug, Dauer und Umfang der Garantie zwischen 500 und 1000€ kostet.
Das weiß man dann auch vorher. Kaufst Du keine Garantie dazu, verkaufen die Dir das Auto nicht.
Soweit, so gut.
Ich habe mich für das kleinst Garantiepakt entschieden, welches laut den Garantieunterlagen folgendes umfasst:

Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne
Schalt-/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse incl. Innenteile
Kühlsystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe
Krafstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe
Lenkung:
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
Abgasanlage:
Turbolader

Im großen Garantiepaket ist natürlich mehr enthalten. Nur mal als Beispiel z.B. die Klimaanlage, also Kompressor, Verdampfer usw.

Im Kaufvertrag steht aber auch der folgende Satz:
Die Gewährleistung für Sachmängel wird auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbart

Was ich jetzt nicht verstehe ist folgendes. Wofür genau ist diese Garantie gut? Ich meine, müsste der Händler nicht sowieso für einen Defekt, sagen wir mal an der Klimaanlage, die nur in dem größeren Garantiepaket mitversichert wäre, aufkommen. Alleine schon im Rahmen der ganz normalen Händlergewährleistung?

Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, sondern das ist wirklich nur für mein Verständnis

Ich will damit nur sagen, das, je länger ich darüber nachdenke, es für mich immer unlogischer wird das große Garantiepaket zum Auto dazu zu kaufen.
Das kleine Paket ok, das muss man einfach dazu kaufen, ansonsten verkaufen sie dir das Fahrzeug nicht, wie bereits geschrieben. Aber das große Paket? Wäre nicht alles, was nur in diesem Paket enthalten sein soll, im ersten Jahr sowieso durch die ganz normale Händlergewährleistung abgedeckt?

Kennt sich da jemand aus?

MfG
prikkelpitt

Hey prikkelpitt,

ganz einfache Sache:
Zu einer Gewährleistung ist der Händler gemäß Gesetz verpflichtet. Eine Garantie (in Deinem Falle wahrscheinlich GGG-Car-Garantie) ist eine absolute freiwillige Leistung.

Bei einem Schaden, Du hast die Klimaanlage angesprochen, wird bei einer Gewährleistung bzw. der s.g. Sachmängelhaftung davon ausgegangen, dass der Schaden bereits bei „GEFAHRÜBERGANG“ (Zeitpunkt, als Du das Fahrzeug erhalten hast) bestanden hat. Sowas zu beweisen ist i.d.R. nicht unbedingt einfach. Bei einer Garantie (natürlich je nach Garantiebedingungen) ist es unrelevant, ob der Schaden bereits bei dem s.g. Gefahrübergang bestanden hat oder ob dieser erst später eingetreten ist. Also schlussendlich versucht der Händler damit einfach juristischen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.

Ggf. noch eine Sache: Du wohnst in München, kaufst ein Auto in Hamburg bei einem Händler, so müsstest Du zum Geltendmachen der Gewährleistungsansprüche bei einem Problem meines Wissens bis Hamburg zu dem Händler fahren, denn dort ist der s.g. Erfüllungsort, wenn Du eben KEINE GARANTIE abgeschlossen hast. Garantien, zumindest die vernünftigen Garantien (z.B. GGG) gelten europaweit!

Ich hoffe es hilft Dir ein bisschen, auch wenn die „juristischen Kleinigkeiten“ bei weitem noch nicht dargestellt sind.

Viele Grüße

D-T

Aso Abschluss:
Gewährleistungszeit bei neuen Sachen vom Händler: 2 Jahre
Gewährleistungszeit bei gebrauchten Sachen vom Händler: 1 Jahr

Gewährleistung beim Kauf eines Privaten Verkäufers i.d.R. garnicht, denn dieser wird in den Kaufverträgen, die man sich aus dem Internet herunterladen kann ausgeschlossen. Wird diese aber nicht explizit ausgeschlossen, dann gelten die o.a. Fristen.

Servus,

das mit § 475 BGB hast Du aber schon mitgekriegt, odrr?

Schöne Grüße

MM

Wen nDu jetzt auch noch reinschreiben würdet, was Du meinst, dann bräuchte man nicht raten…
Boah, wie ich das hasse…

MfG

Die GW Garantie beträgt 1 Jahr,für das erste 1/2Jahr entstehen keine Kosten (wird vom Vertragshändler getragen)
In der Brochüre der GW-Gaarantie steht der Umpfang der versicherten Bauteile.Ab 50000 km besteht eine ZUzahlung in 10000 Stufen --50%,-60%-70% usw. Jeder Markenbetrieb darf das KFZ reparieren,der verkaufende Berieb hat das Reparaturvorrecht.
Gruss Harald