Mir ist aufgefallen, dass Hr. Wowereit als Regierender Bürgermeister von Berlin auch im Abgeordnetenhaus sitzt. Meines Wissens ist es doch unzulässig, dass jemand sowohl im Parlament als auch in der Regierung ist, oder verstehe ich ich hier was falsch? Bei Hr. Kohl war das doch aus der Fall w. o., oder?
Das ändert an sich noch nichts an der Gewaltentrennung. Es handelt sich um verschiedene Funktionen, die halt von einer Person ausgeübt werden. Politisch gesehen wirkt so etwas natürlich gewaltenverbindend. In parlamentarischen Regierungssystemen (wie in D) ist es an sich üblich, dass es zwischen Exekutive und Legislative keine Unvereinbarkeitsbestimmung gibt. Inwieweit dies gut ist wird aber ständig in der Rechtswissenschaft diskutiert, ich persönlich wäre eher dafür hier eine Unvereinbarkeit vorzusehen.
Es ist jedenfalls derzeit in Deutschland und auch z.B. bei uns in Österreich erlaubt zugleich Regierungsmitglied zu sein und ein Mandat im Parlament auszuüben (wobei es in Ö auf Bundesebene Usus ist, dass ein Regierungsmitglied für die Dauer seiner Regierungsmitgliedschaft sein Parlamentsmandat zurücklegt).
nicht mit den Augen von 1750 sehen
Liebe Juristen,
als die Lehre von der Gewaltenteilung aufkam, befanden wir uns in der Hochzeit des Absolutismus. Niemand wollte damals den König aus der Regierung verdrängen, also kam es darauf an, ihm wenigstens seine gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt zu nehmen.
So erklärt sich, dass die älteste existierende Verfassung, die ja aus dem 18.Jh. stammt, diese Teilung geradezu paradigmatisch umsetzt: der amerikanische Präsident quasi als Ersatzkönig.
Heute sind die Umstände bekanntlich anders. Die Erfahrungen der Weimarer Demokratie haben gezeigt, dass es nicht gut ist, wenn sich Parlament und Regierung in eine prinzipielle Gegnerschaft bringen lassen. Daher sagt man heute, die Parlamentsopposition kontrolliert die Regierung, die wiederum von der Mehrheit getragen wird. Wo ust das Problem?
Andreas
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Gewaltenteilung - checks and balances
Hallo Mathias,
da verstehst du in der Tat was falsch, aber es durchaus ein weitverbreitetes Mißverständnis, dem du aufgesessen bist.
Im Gegensatz z.B. zu Frankreich, wo die Verfassung die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und parlamentarischem Mandat festschreibt, ist es in Deutschland traditionell sogar üblich, dass Regierungschefs und Minister zugleich Parlamentsabgeordnete sind (Weil du danach fragst: Auch Helmut Kohl war die ganzen 16 Jahre seiner Kanzlerschaft zugleich Bundestagsabgeordneter).
Ein Zitat zur Gewaltenteilung in historischer Perspektive:
„Am einflußreichsten bis heute blieb jedoch Montesquieu (De l’Esprit des Lois, 1748). … Freiheit sollte nicht durch Trennung der Gewalten, sondern dadurch verwirklicht werden, daß eine Macht der anderen Schranken setzt.
Die Mißverständnisse der Montesquieue-Rezeption beginne bereits bei der Frage nach den drei Gewalten, die er beschrieb. In der Tat unterschied er zunächst die drei Staatsfunktionen: die gesetzgebende, verwaltende und die richterliche. ohne si allerdings näher zu differenzieren. …Ebensowenig wie Montesquieu also drei staatliche Grundfunktionen auf je ein Staatsorgan als Träger aufteilte, hat er beabsichtigt, die Gewalten voneinander zu trennen. Funktionsfähigkeit und Integration des Verfassungssystems mitbedenkend, schuf er vielmehr eine Balancetheorie, die innere Abhängigkeiten und konkretes Ineinanderwirken, die - mit einem Wort - neben zweckentsprecher Aufteilung zugleich wechselseitige Verschränkung der Gewalten begründetete.
Die amerikanischen Verfassungsväter griffen in The Federalist gerades diesen Ansatz auf und bautne ihn zu einem System von checks and balances aus. …“
Heinrich Oberreuter, Artikel „Gewaltenteilung“ in: Dieter Nohlen (Hrsg), Wörterbuch Staat und Politik. München 1995